Vieles spricht aus Sicht der Aargauer Regierung gegen ein Kopftuchverbot. Zum einen rechtliche Bedenken, zum anderen würde ein flächendeckendes kantonales Kopftuchverbot für Schülerinnen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die Verfassung verstossen, findet die Aargauer Regierung.
Dies geht aus ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat hervor. Parlamentsmitglieder von FDP, EDU, Mitte und SVP forderten mit einer Motion den Schutz von Mädchen «vor religiösem Zwang».
Es geht diesen Parlamentsmitgliedern also nicht ausschliesslich um Kopftücher. Es dürfe nicht sein, dass unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit die Rechte junger Mädchen eingeschränkt würden, finden die Motionäre. «Für viele junge Mädchen ist das Kopftuch kein Symbol der Freiheit, sondern Ausdruck von Unterordnung, Diskriminierung und Zwang», heisst es in ihrem Vorstoss.
«Schwerwiegender Eingriff»
Das Kopftuchverbot stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit dar, heisst es nun in der Antwort des Regierungsrates. Das Bundesgericht habe bereits 2015 in einem Leitentscheid klargestellt, dass öffentliche Interessen wie die staatliche Neutralität, die Integrationsfunktion der Schule oder die Gleichstellung von Frau und Mann nicht ausreichten, um ein solches Verbot zu rechtfertigen.
Zudem bestehe ein potenzieller Konflikt mit dem Diskriminierungsverbot, da sich ein Kopftuchverbot ausschliesslich gegen Mädchen richten würde. Ein langwieriger Rechtsstreit bis vor das Bundesgericht wäre die Folge, was erhebliche Rechtsunsicherheit und hohe Kosten für den Kanton Aargau verursachen würde, befürchtet die Regierung.
Regierung will Schutz vor Zwang anstatt pauschales Verbot
Auch wenn sie ein Verbot ablehnt, hält die Aargauer Regierung es für möglich, dass religiöse Kleidung – wie eben das muslimische Kopftuch – ein Ausdruck von Diskriminierung und Unterdrückung sein könnte. Der Schutz vor religiösem Zwang sei ebenso ein hochwertiges öffentliches Interesse, daher will die Regierung nicht untätig bleiben.
Falls der Grosse Rat den Vorstoss nicht als Motion, sondern als weniger verbindliches Postulat überweisen sollte, dann will der Regierungsrat zusätzliche Empfehlungen, Richtlinien oder Weisungen für die Volksschulen prüfen.
Gegen Verbot auffälliger religiöser Symbole
Der Regierungsrat hat ausserdem eine Motion aus den Reihen von EDU, SVP und FDP abgelehnt, die ein Verbot auffälliger religiöser Symbole für Staatsangestellte verlangt. Der Regierungsrat begründet seine Ablehnung der Motion vor allem mit der erheblichen Tragweite des geforderten Verbots.
Da die Regelung für alle Mitarbeitenden gelten soll, die staatliche Aufgaben wahrnehmen oder überwiegend öffentlich finanziert werden, wäre ein sehr breites Spektrum an Berufskategorien betroffen, heisst es in der Antwort des Regierungsrates.
Nach Ansicht der Regierung könnte auch ein solches Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit darstellen, die in der Bundesverfassung geschützt ist. Dennoch zeigt sich die Regierung auch hier bereit, die Angelegenheit und insbesondere die komplexen rechtlichen Fragen vertieft zu prüfen.
Bei beiden Vorstössen liegt der Ball nun beim Aargauischen Kantonsparlament.