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Kerzers und Crans-Montana Nach Diskussionen um Opferhilfe: Wer welche Hilfe erhält

Seit Crans-Montana und Kerzers wird über Opferhilfe diskutiert. Ein Überblick über Regeln, die sich kantonal unterscheiden.

So ist die Opferhilfe geregelt: Wer aufgrund einer Straftat in seiner «körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität» benachteiligt wurde, erhält eine garantierte Hilfe – Opfer und Angehörige. Das regelt das Opferhilfegesetz OHG. Die Hilfe gibt es unabhängig davon, ob eine Täterschaft ermittelt wurde, ob es sich um eine fahrlässige oder vorsätzliche Straftat handelt. Das wurde rund um Crans-Montana oder Kerzers diskutiert.

So müssen die Kantone helfen: Das Opferhilfegesetz regelt, wie hoch die maximale Entschädigung und Genugtuung für Opfer und Angehörige von Straftaten ausfällt und welche Fristen gelten. Es schreibt auch vor, dass jeder Kanton mindestens eine Opferhilfe-Beratungsstelle haben muss, die er selbst finanziert. Die Beratung ist für die Opfer gratis. Dort arbeiten Fachpersonen aus den Bereichen Soziales, Recht, Psychologie und administratives Personal.

Zwei Personen stehen vor Kerzen und Blumen auf Kopfsteinpflaster.
Legende: Im Fall von Kerzers meldet sich die Opferhilfe direkt bei den Opfern und Angehörigen. KEYSTONE / Anthony Anex

So erhalte ich als Opfer Hilfe: Es gibt zwei Wege: Oft geht er über die Polizei, etwa nach Körperverletzung, Vergewaltigung, Drohungen oder Stalking. Das Opfer macht eine Anzeige, mit der Zustimmung des Opfers aktiviert die Polizei die Opferhilfe-Beratungsstelle des Kantons, die sich direkt bei den Opfern meldet. Beim zweiten Weg melden sich Opfer direkt bei der Beratungsstelle. Dazu ist keine Anzeige nötig. Die Stellen klären, ob das Opfer Anspruch auf Soforthilfe hat.

So läuft es bei Unglücken oder Katastrophen: Im Fall von Kerzers ist die Leiterin der Opferhilfe-Beratungsstelle des Kantons Freiburg selbst aktiv geworden und hat direkt mit der Polizei Kontakt aufgenommen, erklärt Manon Duffour: «Wenn die Opfer oder Angehörigen der Polizei gesagt haben, dass sie Anspruch auf Opferhilfe möchten, kontaktieren wir sie direkt.» Dies brauche eine gewisse Zeit. «Es kann ein paar Tage dauern, bis wir die Kontaktdaten von der Polizei erhalten», erklärt Duffour. So habe sie die Mutter eines Opfers erst am Montag, fast eine Woche danach, kontaktieren können.

Verbrannter Bus in Nachtstrasse, Feuerwehr vor Ort.
Legende: Der Mann, der sich in Kerzers selbst angezündet hat, gehört ebenfalls zu den sechs Todesopfern. KANTONSPOLIZEI FREIBURG

Das passiert, wenn der mutmassliche Täter tot ist: Eine Diskussion bei Kerzers war, ob es die Soforthilfe gibt, auch wenn wohl niemand verurteilt wird. «Alle Opfer und Angehörigen haben Anrecht auf Soforthilfe», erklärt Manon Duffour. Auch wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.

So sehen die Unterschiede in den Kantonen aus: Der Umfang der Soforthilfe ist nicht im nationalen Gesetz geregelt. Es gibt Empfehlungen der kantonalen Sozialhilfedirektorinnen und -direktoren. Die Kantone können die konkrete Umsetzung jedoch selbst regeln und tun das teilweise unterschiedlich. Die aktuell betroffenen Kantone Freiburg und Wallis gehen mehr ins Detail als etwa der Kanton Bern.

Konkrete Unterschiede zwischen den Kantonen:

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Konkrete Beispiele, was Opfer oder Angehörige erhalten: Im Kanton Bern erhält man etwa:

  • 4 Stunden juristische Hilfe
  • 10 Stunden psychologische Hilfe
  • maximal 35 Nächte in einer Unterkunft
  • medizinische, soziale und materielle Hilfe von je 1200 Franken

In den Kantonen Wallis und Freiburg steht zudem noch genau, wie viel ein Hotelzimmer kosten darf, wenn es in einer Notunterkunft keinen Platz hat.

In Freiburg ist ebenfalls noch geregelt, dass die Kosten für eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher übernommen werden, oder die Betreuung von Kindern.

Im Fall von Kerzers betont die Leiterin der Beratungsstelle, dass die Betroffenen nichts selbst bezahlen müssen: «Die Idee ist, dass alle betroffenen Personen nichts bezahlen müssen, was direkte Konsequenzen des Dramas in Kerzers sind.»

«Lex» Crans-Montana: der Solidaritätsbeitrag

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Die Opfer und Angehörigen von Crans-Montana haben je 50’000 Franken vom Bund erhalten. Dies ist ein ausserordentlicher Solidaritätsbeitrag, der nicht im nationalen Opferhilfegesetz vorgesehen ist.

Für die Opfer von Kerzers ist dies nicht vorgesehen, hat Bundesrat Beat Jans am Montag gesagt. Auch ein Antrag im Nationalrat, einen Solidaritätsbeitrag bei ausserordentlichen Ereignissen im Opferhilfegesetz festzuschreiben, war abgelehnt worden.

Die Freiburger Kantonsregierung diskutiert jedoch darüber, ob es einen kantonalen Fonds mit zusätzlicher finanzieller Hilfe für die Opfer von Kerzers geben soll.

So geht die Opferhilfe weiter: In der Regel dauert die Soforthilfe 35 Tage. Im Fall von Crans-Montana wurde sie aufgrund des Ausmasses auf drei Monate verlängert. Nun geht sie jedoch wie vorgesehen in die längerfristige Hilfe über. Das heisst, die Hilfe wird abhängig von der finanziellen Situation der Opfer und Angehörigen. Je weniger Geld zur Verfügung steht, desto höher ist die finanzielle Unterstützung der Opferhilfe.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17.3.2026, 17:30 Uhr ; 

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