Muss die UBS strafrechtlich für Dinge haften, welche die von ihr übernommene Credit Suisse begangen hat? Oder noch konkreter gefragt: Muss sich die UBS für die Organisationsstrukturen der CS verantworten, welche Geldwäscherei und Korruption ermöglicht haben? Die Bundesanwaltschaft beantwortete diese Fragen mit «Ja» – und hat deshalb nach der Bankenübernahme ein Strafverfahren gegen die CS-Finanzgruppe auf die UBS ausgedehnt.
Nun hat allerdings die Strafkammer des Bundesstrafgerichts interveniert und dieses Verfahren eingestellt. In einer heute Mittag publizierten Verfügung kommt die Strafkammer zu dem Schluss, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit der CS durch die Fusion nicht auf die UBS übergegangen sei. Eine strafrechtliche Schuld könne nicht «vererbt» werden. Das gelte für natürliche, aber auch für juristische Personen.
Hintergrund dieser juristischen Auseinandersetzung ist der «Hidden Debt»-Skandal – einer der grössten Finanzskandale, in die ein Schweizer Finanzinstitut je verwickelt war. Der Londoner Ableger der Credit Suisse gewährte drei staatsnahen Unternehmen in Mosambik zwischen 2013 und 2014 Kredite in der Höhe von über zwei Milliarden US-Dollar. Diese Kredite wurden geheim gehalten und am mosambikanischen Parlament vorbeigeschleust.
Korruption statt Thunfische
Gedacht gewesen wären die Gelder für den Ausbau der Küstenwache und den Aufbau einer Thunfischfangflotte, wobei Hunderte Millionen letztlich versickerten oder in den Taschen von mosambikanischen Beamten und CS-Bankern landeten. Als der Skandal aufflog und damit auch das Ausmass an Schulden, das sich Mosambik aufgeladen hatte, stoppten internationale Geldgeber die finanzielle Unterstützung für das Land. Mosambik stürzte in eine massive Wirtschaftskrise, von der sich das Land bis heute nicht erholt hat.
In der Folge führten Ermittlungsbehörden in mehreren Ländern Strafverfahren gegen die Verantwortlichen, unter anderem wegen Bestechung, Betrug oder Geldwäscherei. Mehrere mosambikanische Politikerinnen und Beamte wurden verurteilt, auch ehemalige Banker standen vor Gericht, und auch die Credit Suisse bekannte sich schuldig akzeptierte Strafzahlungen. Insgesamt kostete der Skandal die Bank rund eine Milliarde Franken.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt noch immer
In der Schweiz sind die Ermittlungen indes noch nicht abgeschlossen. Die Bundesanwaltschaft eröffnete im Jahr 2020 ein Strafverfahren und ermittelt aktuell gegen mindestens noch eine Person, eine ehemalige CS-Mitarbeiterin, wegen des Verdachts auf Geldwäscherei. Zudem stand auch die Credit Suisse lange im Fokus der Bundesanwaltschaft. Der Vorwurf an das Unternehmen lautete, dass es aufgrund von mangelhafter Organisation nicht verhindert habe, dass die Geldwäscherei stattfinden konnte.
Nach der Übernahme der CS durch die UBS wollte die Bundesanwaltschaft das Verfahren dann auf die UBS «übertragen», was das Bundesstrafgericht nun untersagt. Das Strafrecht basiere auf dem «Schuldprinzip», argumentiert das Gericht, wonach eine Strafe eine persönliche Vorwerfbarkeit voraussetze. Weil die UBS die Tätigkeiten und Strukturen der damaligen CS aber nicht habe beeinflussen können, könne man ihr das Organisationsversagen der Bank nicht vorhalten.