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Kunsthaus Zürich Stadt wehrt sich gegen möglichen Wegzug der Bührle-Sammlung

Wegen der geänderten Stiftungsregeln ist der Verbleib der Bührle-Sammlung in Zürich ungewiss – dagegen legt die Stadt Beschwerde ein.

Die Stadt Zürich will den jüngsten Entscheid der Bührle-Stiftung nicht auf sich sitzen lassen. Diese hat im Oktober ihren Stiftungszweck im Handelsregister geändert. Die Stadt wird darin nicht mehr erwähnt. Damit muss die kontrovers diskutierte Bührle-Sammlung künftig nicht mehr zwingend in Zürich ausgestellt werden.

Es geht der Stadt darum, ihre Interessen, aber auch jene der Zürcher Bevölkerung zu wahren.
Autor: Lukas Wigger Kommunikationsleiter Präsidialdepartement Stadt Zürich

Dagegen hat die Stadt nun beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Wie sie am Mittwoch mitteilt, fordert sie eine rechtliche Überprüfung des Entscheids. Die Beschwerde richtet sich gegen die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), die die Änderung bewilligt hat.

Frau betrachtet zwei impressionistische Gemälde in einem Museum.
Legende: Die Bilder aus der Sammlung von Emil Bührle sind umstritten, weil er zahlreiche Werke während der NS-Zeit erworben hat. Keystone / Ennio Leanza

Lukas Wigger, Kommunikationsleiter des Stadtzürcher Präsidialdepartements, sagt, die Stadt sei sehr überrascht über den Entscheid der Aufsicht. Mit der Beschwerde nehme die Stadt ihre Sorgfaltspflicht wahr: «Es geht der Stadt darum, ihre Interessen, aber auch jene der Zürcher Bevölkerung in diesem Fall zu wahren.»

Die Bührle-Stiftung erachtet das Vorgehen der Stadt als unbegründet und wenig konstruktiv.
Autor: Sammlung Emil Bührle

Dazu komme, dass die Stadt erhebliche Investitionen getätigt habe, unter anderem für den Erweiterungsbau des Kunsthauses Zürich, in dem die Bührle-Sammlung ausgestellt ist. Zu weiteren Fragen nimmt Wigger keine Stellung und verweist auf das laufende Rechtsverfahren.

Stiftung zeigt sich enttäuscht

Die Bührle-Stiftung reagiert enttäuscht auf die Ankündigung der Stadt. Sie schreibt: «Die Bührle-Stiftung erachtet das Vorgehen der Stadt als unbegründet und wenig konstruktiv.» Als privatrechtliche Stiftung sei sie den Vorgaben ihrer Stifter verpflichtet. Weder sei die Stadt Zürich als Begünstigte bezeichnet, noch würden ihr andere Rechte an der Stiftung und der Sammlung eingeräumt.

Personen betreten das Kunsthaus Zürich durch goldene Türen.
Legende: Der Erweiterungsbau des Kunsthauses Zürich wurde 2021 eröffnet. KEYSTONE / Michael Buholzer

Ausserdem habe die Stiftung bereits öffentlich erklärt, dass die Anpassung des Stiftungszwecks kein Entscheid über die weitere Zukunft der Sammlung sei. Umso mehr bedauere die Stiftung den Schritt der Stadt.

Der Leihvertrag mit der Zürcher Kunstgesellschaft besagt, dass die Sammlung im Kunsthaus Zürich zu sehen ist. Der Vertrag zwischen dem Kunsthaus und der Bührle-Stiftung läuft Ende 2034 regulär aus. Was danach passiert, ist völlig offen.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 19.11.25, 12:03 Uhr ; 

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