Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Menschen mit Behinderungen Bundesrat will Inklusionsgesetz nach breiter Kritik ausweiten

Der Bundesrat will alltägliche Hürden für Menschen mit Behinderungen abbauen. Er hat auf die teils harsche Kritik in der Vernehmlassung zum neuen Inklusionsgesetz reagiert und will dieses nun ausweiten.

Darum geht es: Nach grosser Kritik in der Vernehmlassung hat der Bundesrat seine Pläne zu einer inklusiveren Gesellschaft überarbeitet. Der Geltungsbereich des neuen Inklusionsgesetzes umfasst nun alle Menschen mit Behinderungen und nicht nur Menschen, die Leistungen der IV beziehen, wie die Landesregierung mitteilte. Zudem verabschiedete sie die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative ans Parlament.

Person im Rollstuhl bedient Joystick, gereichtes Glas Wasser.
Legende: In der Schweiz leben rund 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen. Laut verschiedenen Verbänden von Betroffenen sind diese im Alltag zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt. Keystone / CHRISTIAN BEUTLER

Überarbeitung des Bundesrats: Der Bundesrat legt den Fokus auf die Umsetzung der UNO-Behinderten­rechtskonvention und auf allgemeine Grundsätze zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen. Vorgesehen ist beispielsweise die Erarbeitung einer nationalen Strategie und eines Aktionsplans unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen. Weiterhin vorgesehen sind punktuelle Verbesserungen im IV-Bereich. Aus der Vorlage gestrichen hat der Bundesrat die Anliegen einer vom Parlament überwiesenen Motion, bei der es um ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen geht. Diese Umsetzung soll anderweitig erfolgen.

Das will die Inklusionsinitiative: Im September 2024 reichte ein Komitee – im Lead der Behinderten-Dachverband Inclusion Handicap – 108’000 gültige Unterschriften ein. Die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsinitiative)» fordert die effektive Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Konkret sollen Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die nötigen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen erhalten. Insbesondere sollen sie das Recht haben, ihre Wohnform und ihren Wohnort frei zu wählen.

Darum lehnt der Bundesrat die Inklusionsinitiative ab: Laut dem Bundesrat lässt die Initiative einen zu grossen Interpretationsspielraum. Dies könne zu Rechtsunsicherheit und Missverständnissen führen. Zudem brauche es keine Anpassung der Verfassung, weil diese die Rechte von Menschen mit Behinderungen schon genügend berücksichtige. Die Hauptverantwortung liege bei den Kantonen.

Kritik am ersten Vorschlag des Bundesrats

Box aufklappen Box zuklappen

Zuerst schlug der Bundesrat erstens ein neues Inklusionsrahmengesetz vor, das die Ziele der Behindertenpolitik von Bund und Kantonen festlegen soll. Es soll kantonale Massnahmen harmonisieren – insbesondere im Bereich Wohnen.

Zweitens sollte eine kleine IV-Revision Betroffenen den Zugang zu modernen Hilfsmitteln wie Hörgeräten und Prothesen erleichtern. Auch sollte der Assistenzbeitrag ausgebaut werden. Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten, können mit dem Assistenzbeitrag eine Person einstellen, welche die erforderliche Unterstützung leistet. Das Rahmengesetz und die IV-Revision sollten den indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative bilden. Im zweiten Halbjahr 2025 konnten interessierte Kreise zu den Vorschlägen Stellung nehmen.

Behindertenorganisationen und fast alle Bundesratsparteien sahen Verbesserungsbedarf. Die Vorlage liefere keinen Plan für eine inklusive Schweiz und bleibe «insgesamt ambitionslos», schrieb etwa der Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen, Inclusion Handicap. Auch stütze sich der Bundesrat auf einen viel zu engen Behinderungsbegriff, der rund drei Viertel der Menschen mit Behinderungen nicht erfasse.

So geht es weiter: Nachdem der Bundesrat die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag verabschiedet hat, kann sich nun das Parlament damit befassen. Die Räte entscheiden darüber hinaus über eine Teilrevision des Behinderten­gleichstellungsgesetzes. Dieses sieht konkrete Rechtsansprüche und Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vor. Die Revision soll vor allem Verbesserungen in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen bringen.

SRF 4 News, 25.2.2025, 11:30 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel