Darum geht es: Nach grosser Kritik in der Vernehmlassung hat der Bundesrat seine Pläne zu einer inklusiveren Gesellschaft überarbeitet. Der Geltungsbereich des neuen Inklusionsgesetzes umfasst nun alle Menschen mit Behinderungen und nicht nur Menschen, die Leistungen der IV beziehen, wie die Landesregierung mitteilte. Zudem verabschiedete sie die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative ans Parlament.
Überarbeitung des Bundesrats: Der Bundesrat legt den Fokus auf die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention und auf allgemeine Grundsätze zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen. Vorgesehen ist beispielsweise die Erarbeitung einer nationalen Strategie und eines Aktionsplans unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen. Weiterhin vorgesehen sind punktuelle Verbesserungen im IV-Bereich. Aus der Vorlage gestrichen hat der Bundesrat die Anliegen einer vom Parlament überwiesenen Motion, bei der es um ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen geht. Diese Umsetzung soll anderweitig erfolgen.
Das will die Inklusionsinitiative: Im September 2024 reichte ein Komitee – im Lead der Behinderten-Dachverband Inclusion Handicap – 108’000 gültige Unterschriften ein. Die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsinitiative)» fordert die effektive Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Konkret sollen Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die nötigen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen erhalten. Insbesondere sollen sie das Recht haben, ihre Wohnform und ihren Wohnort frei zu wählen.
Darum lehnt der Bundesrat die Inklusionsinitiative ab: Laut dem Bundesrat lässt die Initiative einen zu grossen Interpretationsspielraum. Dies könne zu Rechtsunsicherheit und Missverständnissen führen. Zudem brauche es keine Anpassung der Verfassung, weil diese die Rechte von Menschen mit Behinderungen schon genügend berücksichtige. Die Hauptverantwortung liege bei den Kantonen.
So geht es weiter: Nachdem der Bundesrat die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag verabschiedet hat, kann sich nun das Parlament damit befassen. Die Räte entscheiden darüber hinaus über eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes. Dieses sieht konkrete Rechtsansprüche und Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vor. Die Revision soll vor allem Verbesserungen in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen bringen.