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Missbrauchsfälle in der Kirche Staatsanwaltschaft St. Gallen stellt Missbrauchsverfahren ein

Nach dem Missbrauchsbericht wurden in St. Gallen fünf Anzeigen geprüft – keine führte zu einer Anklage.

  • Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat alle fünf nach Veröffentlichung des Missbrauchsberichts eingegangenen Verfahren eingestellt oder gar nicht erst eröffnet.
  • In keinem Fall reichte die Verdachtslage für eine Anklage aus.
  • Auch die vom Bistum Chur eingereichte Anzeige zu einem mutmasslichen Übergriff aus den 1970er‑Jahren führte zu keinem Verfahren.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hat alle fünf Strafanzeigen wegen sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche abgeschlossen. In keinem der Fälle kam es zu einer Anklage, wie die Behörde heute mitteilte. Die Anzeigen waren nach der Veröffentlichung des Missbrauchsberichts im September 2023 eingegangen.

Vier Meldungen stammten von den Bistümern St. Gallen und Chur, eine weitere von einer Privatperson. Insgesamt wurden fünf Priester beschuldigt und zehn Personen als mutmasslich Geschädigte geführt. Die Untersuchungen seien «zeitaufwendig und komplex» gewesen, sagt Mediensprecher Leo-Philippe Menzel gegenüber SRF. Der lange zeitliche Abstand habe die Abklärungen zusätzlich erschwert.

Verjährung und fehlende Ermächtigung als zentrale Gründe

In zwei Fällen verweigerte die Anklagekammer des Kantons St. Gallen die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens – unter anderem wegen fehlender Zuständigkeit oder weil ein beschuldigter Priester dauerhaft verhandlungsunfähig war. Dieser ist inzwischen verstorben. Weitere Fälle konnten aufgrund eingetretener Verjährung nicht weiterverfolgt werden.

Vier Priester mit einem violetten Gewand.
Legende: Das Bistum Chur betont, weiterhin auf Transparenz, Aufarbeitung und konsequente Meldung an die Behörden zu setzen. Keystone / Gian ehrenzeller

In vier nicht verjährten Sachverhalten führte die Staatsanwaltschaft umfangreiche Ermittlungen durch. Die Verdachtslage liess sich jedoch nicht erhärten: Die Beschuldigten bestritten die Vorwürfe, und die Betroffenen konnten aufgrund des grossen zeitlichen Abstands keine ausreichend präzisen Aussagen mehr machen oder wollten das Thema nicht erneut aufrollen. Eine Anklage wurde daher in keinem Fall erhoben.

Fall aus den 1970er-Jahren ebenfalls ohne Verfahren

Das Bistum St. Gallen bestätigte, dass eine der Anzeigen vom Diözesanbischof stammte. Der gemeldete Vorfall betraf einen Ordensmann und soll sich Anfang der 1970er-Jahre ereignet haben. Auch in diesem Fall verweigerte die Anklagekammer die Ermächtigung. Der Ordensmann ist heute hochbetagt und nicht mehr im Einsatz.

Beide Bistümer betonen, weiterhin jeden Hinweis auf mögliche Straftaten an die Behörden weiterzuleiten und kirchenrechtliche Massnahmen konsequent umzusetzen.

Das Bistum St. Gallen kündigte an, dass die Erkenntnisse aus den staatsanwaltschaftlichen Verfahren in zwei laufende kirchenrechtliche Untersuchungen einfliessen sollen. Anders als im staatlichen Recht kann die Kirche Verjährungsfristen aufheben.

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Regionaljournal Ostschweiz, 21.01.2026, 12:03 Uhr ; 

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