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Nach Brandanschlag Freiburg will Entschädigung für Kerzers-Opfer und Angehörige

  • Der Kanton Freiburg will eine Entschädigung für die Betroffenen des Brandanschlages von Kerzers.
  • Ausserdem will der Kanton sicherstellen, dass die Massnahmen zur Unterstützung umgesetzt werden.
  • Bei unzureichender Entschädigung will er beim Bund einen Antrag auf «ausserordentliche Unterstützung» stellen.

Drei Wochen nach dem Brandanschlag in einem Postauto in Kerzers FR, bei dem sich der Täter selbst angezündet und fünf weitere Menschen in den Tod gerissen hatte, will der Freiburger Staatsrat dafür sorgen, dass die vorgesehenen Massnahmen zur Unterstützung der Opfer und ihrer Angehörigen umgesetzt werden.

Die Hilfe stützt sich auf das Bundesgesetz über die Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG). Dieses sieht kantonale Hilfen für Opfer und ihre Angehörigen vor, darunter insbesondere Soforthilfe, längerfristige Hilfe, Entschädigung und Genugtuung.

Sollten sich diese Entschädigungen als unzureichend erweisen, behält sich der Staatsrat gemäss Mitteilung vor, beim Bund einen Antrag auf «ausserordentliche Unterstützung» zu stellen.

Entschädigungen für Opfer und Angehörige

Der Mechanismus umfasst vier Bereiche. Erstens die Soforthilfe zur Deckung der dringenden Bedürfnisse der Opfer und ihrer Angehörigen. Dazu zählen etwa Kosten für Unterkunft, Reise, Transport, Rechtsberatung, therapeutische Unterstützung und Kosten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Diese Hilfe ist nicht von der wirtschaftlichen Situation der begünstigten Personen abhängig.

Viele Kerzen und Blumen auf dem Boden.
Legende: Beim Brandanschlag am 10. März 2026 starben sechs Personen, darunter auch der Täter. KEYSTONE/Anthony Anex

Zweitens gibt es die längerfristige Hilfe zur Deckung derselben Bedürfnisse über einen längeren Zeitraum. Sie ist jedoch abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Begünstigten. Darüber hinaus gibt es die Entschädigung, deren Ziel insbesondere darin besteht, den Verdienstausfall bis zu maximal 130'000 Franken auszugleichen, wobei die Höhe von der finanziellen Situation des Opfers abhängt.

Schliesslich gibt es die Genugtuung als Entschädigung für «immaterielles Leid, psychischen Schock und emotionale Schmerzen, die aus der Verletzung oder dem Tod resultieren». Die Hilfe kann sich auf maximal 76'000 Franken für das Opfer und auf 38'000 Franken für die Angehörigen belaufen.

SRF 4 News, 01.04.2026, 12 Uhr ; 

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