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Nach Bundesgerichtsentscheid Hier geriet das Schweizer Gesetz mit Brauchtum in Konflikt

Die kulturelle und religiöse Diversität der Schweiz birgt auch Spannungen: Wenn Bräuche auf Gesetze treffen, zeigt sich aktuell beim Schwimmunterricht, wie viel Tradition der Rechtsstaat tragen kann – und wie viel Regelwerk die Gesellschaft braucht, um fair zu bleiben. Einige Beispiele.

Viele Schweizer Bräuche sind jahrhundertelang gewachsen, doch die Realität wird vielfältiger – und damit sensibler. Schweizweit für Aufmerksamkeit sorgte zum Beispiel, als 2023 beim Engadiner Chalandamarz erstmals auch Mädchen mitliefen.

In Zuoz, einer Chalandamarz-Hochburg, sorgte die Diskussion um eine mögliche Anpassung des Reglements für heftige Reaktionen. Der Gemeindevorstand entschied daraufhin, den Anlass 2023 erstmals mit Mädchen durchzuführen – im ersten Jahr noch, ohne selbst Glocken tragen zu dürfen und nur am Ende des Umzugs.

Auch die Diskussion um gendergerechte Jasskarten, ebenfalls aus dem Jahr 2023, zeigte, dass kulturelle Symbole heute in neuen Kontexten stehen – und sich mitunter verändern müssen. Zugleich stehen Bräuche wie das Geisslechlöpfen gelegentlich im Spannungsfeld zu Lärmschutzauflagen. Hier muss Tradition so ausgeübt werden, dass sie mit Umwelt- und Sicherheitsstandards vereinbar bleibt.

Der traditionelle Alpabzug musste in einzelnen Kantonen, wie im Wallis oder in der Waadt, angepasst werden, wenn Sicherheits- und Umweltauflagen – etwa wegen Erdrutsch- oder Lawinengefahr – die Durchführung in klassischer Form nicht mehr erlaubten. Aus Tierschutzgründen wird in einigen Regionen der schwere Kopfschmuck ausserdem teils erst kurz vor dem Dorf angelegt, anstatt die Tiere den ganzen beschwerlichen Weg von der Alp damit laufen zu lassen.

Der aktuelle Fall

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Der Entscheid zur palmarianischen Kirche macht deutlich, wie schwierig die Balance zwischen individueller Glaubensfreiheit und dem staatlichen Bildungsauftrag ist. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Schwimmunterricht als integrative und sicherheitsrelevante Schulaufgabe Vorrang hat – selbst wenn religiöse Gebote das Betreten eines Schwimmbads verbieten.

Das entspricht früheren Urteilen zu muslimischen Familien, bei denen ebenfalls entschieden wurde, dass religiöse Bekleidungsvorschriften oder moralische Normen die Teilnahme am obligatorischen Schwimmen nicht ausser Kraft setzen.

Neutralität im Klassenzimmer

Im Wallis sorgt die Debatte um das Kreuz in Schulzimmern exemplarisch immer wieder für Emotionen, so zum Beispiel 2012. Auch die Forderung eines Vaters in Triengen LU im Jahr 2010, Kruzifixe im Schulzimmer seiner Kinder abzuhängen, führte zu heftigen Diskussionen. Der Freidenker berief sich bei seiner Forderung auf die religiöse Neutralität der Schule – und erhielt letztlich vom Bundesgericht Recht.

Das sagt das Bundesgericht

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In der Schweiz gilt das Aufhängen von Kruzifixen in öffentlichen Schulzimmern laut Bundesgericht als Verstoss gegen die religiöse Neutralität, da die obligatorische Schule niemanden weltanschaulich beeinflussen darf. Wer sich gestört fühlt und klagt, erhält in der Regel Recht – im Konfliktfall muss das Kreuz entfernt werden.

Die Mädchensekundarschule St. Katharina in Wil SG geriet unter Druck, weil der durch die Stadt finanzierte Zugang exklusiv Mädchen vorbehalten war, dies seit 1845. Das Bundesgericht stufte dies als diskriminierend ein und hob den Entscheid zugunsten der reinen Mädchenschule auf. Damit wurde klar: Wo öffentliche Gelder fliessen, muss der Schulzugang geschlechterneutral bleiben.

Kaum ein Thema illustriert die Spannungen zwischen religiöser Ausdrucksfreiheit und staatlicher Neutralität so deutlich wie das Kopftuch. Besonders der Fall einer angehenden Lehrerin in Eschenbach SG im Jahr 2025, die wegen Elternprotesten nicht angestellt wurde, rückte die Frage ins nationale Rampenlicht.

Uneinheitliche Praxis in den Kantonen

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Der Bundesrat stellte 2025 klar: Ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen wäre verfassungswidrig. Entscheidend sei der freie Zugang zum Unterricht, der bereits gesichert sei – etwa durch pragmatische Lösungen beim Sport.

Kantonal gibt es jedoch Unterschiede: Während Genf Kopftücher für Lehrpersonen verbietet, setzen andere Kantone wie Bern oder Schwyz auf Einzelfallentscheide und betonen die religiöse Neutralität der Schule. Gleichzeitig versuchen einzelne Kantone – etwa Zürich – Verbote für Schülerinnen zu prüfen, wobei bisher kein einziger Kanton ein solches Verbot eingeführt hat. Insgesamt bleibt der Umgang mit religiösen Kopfbedeckungen kantonal unterschiedlich und politisch umstritten.

Ein weiterer Bereich, in dem Neutralität und Tradition kollidieren, betrifft Weihnachtslieder an Schulen. Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt der Fall Wil SG, wo mehrere traditionelle Lieder – darunter «Fröhliche Weihnacht überall» und «Go tell it on the Mountain» – aus Rücksicht auf andere Kulturen gestrichen wurden.

Die Begründung lautete, man wolle alle Kulturen einbeziehen. Doch selbst viele muslimische Eltern hielten das Vorgehen für übertrieben, und eine breite öffentliche Debatte entbrannte. Das Bundesgericht hält fest: Weihnachtslieder sind erlaubt, solange niemand zum Mitsingen gezwungen wird. Eltern können ihr Kind dispensieren, aber nicht das Singen verbieten.

SRF 4 News, 17.3.2026, 12 Uhr ; 

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