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Neue EU-Regeln Schweiz drohen höhere Kosten durch arbeitslose Grenzgänger

Die Schweiz könnte künftig Hunderte Millionen mehr zahlen müssen für arbeitslose Grenzgänger. Die Fakten zur EU-Reform.

Worum geht es? Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind bedeutend für die Wirtschaft. Ihre Zahl wächst laufend. Mittlerweile pendeln über 410'000 Menschen für die Arbeit in die Schweiz. Werden sie aber arbeitslos, so ist nicht die Schweiz für sie zuständig, sondern ihr Wohnland. Das allerdings dürfte sich nun ändern: Künftig könnte die Schweiz zuständig sein und deutlich mehr zahlen müssen für Grenzgänger. Eine entsprechende Neuregelung auf EU-Ebene ist auf der Zielgeraden. Die Schweiz könnte das jährlich Hunderte Millionen Franken kosten.

Was wäre neu? Heute bereits beteiligt sich die Schweiz an den Arbeitslosengeldern für Grenzgänger, die in der Schweiz gearbeitet haben. Die Schweiz überweist dem Wohnland je nach Dauer der Anstellung Zuschüsse für drei oder fünf Monate. Im Jahr 2025 zahlte sie total 283 Millionen Franken an Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien.

Mit der Neuregelung der EU wären diejenigen Staaten, in denen die Grenzgänger gearbeitet haben, zuständig. Übernimmt die Schweiz die Regelung, so hiesse das: Die Schweiz müsste deutlich länger für arbeitslos gewordene Grenzgänger bezahlen. Die Rede ist von mindestens sechs Monaten.

EU-Parlamentarierin: «Schweiz profitiert stark von Grenzgängern»

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Die deutsche SPD-Politikerin Gabriele Bischoff ist die Berichterstatterin im EU-Parlament zur EU-Reform. Sie spricht von einem «fairen und balancierten Kompromiss». Auch die absehbaren deutlichen Mehrkosten für die Schweiz hält sie für fair: «Wenn es um Krankenhäuser oder medizinisches Personal geht: Die Schweiz profitiert in vielen Bereichen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern», so Bischoff. Und diese würden ja auch ins Schweizer Sozialsystem einzahlen.

Nur zahlen, aber nicht kontrollieren?

Doch ist es fair, wenn die Schweiz einfach mehr bezahlen müsste – ohne gleichzeitig kontrollieren zu können, ob sich Arbeitslose in ihren Wohnländern zum Beispiel genügend um eine neue Stelle bemühen? Bischoff verweist auf Begleitmassnahmen zur Reform: Die Sozialsysteme der jeweiligen Länder müssten sich regelmässig austauschen.

Übergangsfristen wie in Luxemburg?

Die Schweiz könnte versuchen, lange Übergangsfristen auszuhandeln. Schliesslich hat sich Luxemburg eine Schonfrist von sieben Jahren gesichert. EU-Parlamentarierin Bischoff aber dämpft allfällige Schweizer Hoffnungen: Luxemburg sei ein Spezialfall: Im Kleinststaat würden im Verhältnis zur Bevölkerung viel mehr Grenzgänger arbeiten als in der Schweiz: «Ich sehe hier gar keine Parallelen zwischen den beiden Staaten», so die SPD-Politikerin. In Luxemburg seien fast 50 Prozent aller Beschäftigten Grenzgänger.

Wie viel würde das für die Schweiz kosten? Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) macht keine Schätzung zu den Mehrkosten. Es geht aber um Hunderte Millionen pro Jahr – zusätzlich zu den fast 300 Millionen, welche die Schweiz bereits bezahlt. Frankreich ist das wichtigste Herkunftsland. Im Jahr 2024 zahlte Frankreich für Arbeitslose, die in der Schweiz gearbeitet hatten, nach Abzug der Schweizer Zuschüsse 600 Millionen Euro (siehe Grafik unten). Wenn Frankreich die Kosten voll abwälzen könnte, gingen die 600 Millionen zulasten der Schweiz. Hinzu kämen zusätzliche Zahlungen an Deutschland, Italien und Österreich.

Hat die EU definitiv entschieden? Die EU ringt seit rund zehn Jahren um eine neue Regelung. Diese Woche haben Vertreter des EU-Parlaments, der Kommission und des EU-Rats eine Einigung erzielt. Allerdings müssen das Parlament und der Rat noch zustimmen. Laut Beobachtern stehen die Chancen diesmal besser als bei früheren Anläufen. Unklar sind die Details sowie die Frage, welche Übergangsfristen gelten würden.

Autos stauen sich an der Schweizer Grenze.
Legende: Täglich pendeln Hunderttausende Menschen aus den Nachbarländern in die Schweiz zum Arbeiten. Werden sie aber arbeitslos, tragen zurzeit die Wohnländer die Hauptlast. Das könnte sich nun ändern. Keystone / JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Muss die Schweiz die Regeln zwingend übernehmen? Die Regelung fällt in die Domäne des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU. Die EU könnte deshalb im «Gemischten Ausschuss Schweiz-EU» verlangen, dass die Schweiz die Regeln übernimmt. Allerdings gibt es keine dynamische Rechtsübernahme: Die Schweiz wäre nicht verpflichtet, die Regeln zu übernehmen. Es ist jedoch absehbar, dass die EU politisch Druck auf die Schweiz machen würde.

Was sagt die offizielle Schweiz? Das Seco äussert sich zurückhaltend, weil der EU-Beschluss noch nicht definitiv ist. Für den Bundesrat kommt die Debatte zu einem heiklen Zeitpunkt: Im Juni stimmt die Schweiz über die 10-Millionen-Initiative ab – Schlagzeilen über mögliche Forderungen der EU sind aus Sicht des Bundesrats zurzeit wohl wenig willkommen. Überdies behandelt das Parlament zurzeit das Vertragspaket mit der EU. Dieses sieht auch für das Personenfreizügigkeitsabkommen eine dynamische Rechtsübernahme vor. Heisst: Unter den Bedingungen des Vertragspakets müsste die Schweiz Änderungen bei den Grenzgänger-Regeln wohl früher oder später übernehmen oder aber Ausgleichsmassnahmen, sprich Sanktionen, akzeptieren.

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SRF 4 News, 24.4.2026, 16 Uhr; herb ; 

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