Worum geht es? Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind bedeutend für die Wirtschaft. Ihre Zahl wächst laufend. Mittlerweile pendeln über 410'000 Menschen für die Arbeit in die Schweiz. Werden sie aber arbeitslos, so ist nicht die Schweiz für sie zuständig, sondern ihr Wohnland. Das allerdings dürfte sich nun ändern: Künftig könnte die Schweiz zuständig sein und deutlich mehr zahlen müssen für Grenzgänger. Eine entsprechende Neuregelung auf EU-Ebene ist auf der Zielgeraden. Die Schweiz könnte das jährlich Hunderte Millionen Franken kosten.
Was wäre neu? Heute bereits beteiligt sich die Schweiz an den Arbeitslosengeldern für Grenzgänger, die in der Schweiz gearbeitet haben. Die Schweiz überweist dem Wohnland je nach Dauer der Anstellung Zuschüsse für drei oder fünf Monate. Im Jahr 2025 zahlte sie total 283 Millionen Franken an Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien.
Mit der Neuregelung der EU wären diejenigen Staaten, in denen die Grenzgänger gearbeitet haben, zuständig. Übernimmt die Schweiz die Regelung, so hiesse das: Die Schweiz müsste deutlich länger für arbeitslos gewordene Grenzgänger bezahlen. Die Rede ist von mindestens sechs Monaten.
Wie viel würde das für die Schweiz kosten? Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) macht keine Schätzung zu den Mehrkosten. Es geht aber um Hunderte Millionen pro Jahr – zusätzlich zu den fast 300 Millionen, welche die Schweiz bereits bezahlt. Frankreich ist das wichtigste Herkunftsland. Im Jahr 2024 zahlte Frankreich für Arbeitslose, die in der Schweiz gearbeitet hatten, nach Abzug der Schweizer Zuschüsse 600 Millionen Euro (siehe Grafik unten). Wenn Frankreich die Kosten voll abwälzen könnte, gingen die 600 Millionen zulasten der Schweiz. Hinzu kämen zusätzliche Zahlungen an Deutschland, Italien und Österreich.
Hat die EU definitiv entschieden? Die EU ringt seit rund zehn Jahren um eine neue Regelung. Diese Woche haben Vertreter des EU-Parlaments, der Kommission und des EU-Rats eine Einigung erzielt. Allerdings müssen das Parlament und der Rat noch zustimmen. Laut Beobachtern stehen die Chancen diesmal besser als bei früheren Anläufen. Unklar sind die Details sowie die Frage, welche Übergangsfristen gelten würden.
Muss die Schweiz die Regeln zwingend übernehmen? Die Regelung fällt in die Domäne des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU. Die EU könnte deshalb im «Gemischten Ausschuss Schweiz-EU» verlangen, dass die Schweiz die Regeln übernimmt. Allerdings gibt es keine dynamische Rechtsübernahme: Die Schweiz wäre nicht verpflichtet, die Regeln zu übernehmen. Es ist jedoch absehbar, dass die EU politisch Druck auf die Schweiz machen würde.
Was sagt die offizielle Schweiz? Das Seco äussert sich zurückhaltend, weil der EU-Beschluss noch nicht definitiv ist. Für den Bundesrat kommt die Debatte zu einem heiklen Zeitpunkt: Im Juni stimmt die Schweiz über die 10-Millionen-Initiative ab – Schlagzeilen über mögliche Forderungen der EU sind aus Sicht des Bundesrats zurzeit wohl wenig willkommen. Überdies behandelt das Parlament zurzeit das Vertragspaket mit der EU. Dieses sieht auch für das Personenfreizügigkeitsabkommen eine dynamische Rechtsübernahme vor. Heisst: Unter den Bedingungen des Vertragspakets müsste die Schweiz Änderungen bei den Grenzgänger-Regeln wohl früher oder später übernehmen oder aber Ausgleichsmassnahmen, sprich Sanktionen, akzeptieren.