Die Meldungen von möglichen Datenschutzverletzungen haben sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Dies zeigt der am Dienstag publizierte Tätigkeitsbericht 2025. Der oberste Datenschützer der Schweiz, Adrian Lobsiger, spricht über die Ursachen, den Umgang mit KI-Brillen oder den Druck auf das Öffentlichkeitsprinzip.
SRF News: Die Meldungen von möglichen Datenschutzverletzungen haben stark zugenommen. Warum?
Adrian Lobsiger: Ich deute die Zahlen als ein Verlangen der Bevölkerung nach einem privaten und selbstbestimmten Leben. Sie möchte mehr Kontrolle über die Daten. Man gelangt an uns, damit wir die Unternehmen oder Behörden kontaktieren. In den meisten Fällen finden wir eine Lösung.
Das Gesetz gibt den Bürgern bereits heute Rechte.
Künstliche Intelligenz ist eine Herausforderung für den Datenschutz. Ein Beispiel sind die neuen Brillen von Meta, die alles filmen und live ins Internet streamen können. Was tun Sie dagegen?
Die Gefahr besteht, dass sich jeder im öffentlichen Raum beobachtet fühlt und sich anders verhält. Uns ging es vor allem darum, dass Meta – wie andere IT-Firmen – eine Vertretung in der Schweiz angibt, damit wir einen Ansprechpartner haben. Wir haben von ihnen die Zusicherung verlangt und bekommen, dass in der Schweiz keine Gesichtserkennung zum Einsatz kommt.
Reicht das Datenschutzgesetz aus, um KI zu regulieren?
Wir müssen mit dem arbeiten, was wir haben. Ich kapituliere nicht einfach und träume von späteren Wundergesetzen. Das Gesetz gibt den Bürgern bereits heute Rechte: das Recht zu wissen, ob man es mit einer Maschine oder einem Menschen zu tun hat. Das Recht auf Widerspruch, zum Beispiel, dass die eigenen Anfragen, die sogenannten Prompts, nicht für das Training der KI weiterverwendet werden.
Sie sind Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (Edöb). Sie sichern also den Bürgerinnen und Bürgern auch den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Doch dieses Öffentlichkeitsgesetz steht heute unter Druck, sagen Sie. Warum?
Leider gibt es immer mehr Versuche vonseiten des Bundes, das Gesetz mit neuen Ausnahmen zu umgehen. Es ist eine vergebene Chance, denn wo das Gesetz nicht gilt, kommt sofort die Befürchtung auf, die Behörden hätten etwas zu verstecken. Ich fände es schade, wenn am Schluss nur noch die Wetterdaten öffentlich zugänglich sind.
Wenn man mir nicht traut, vertraut man den Institutionen nicht.
Ein aktuelles Beispiel ist der Zollstreit mit den USA: das Telefonat von Bundesrätin Keller-Sutter mit Donald Trump, die Reise von Wirtschaftsvertretern ins Oval Office. Journalistinnen und Journalisten verlangten vergeblich nach Akteneinsicht, auch Sie erhalten keine. Warum nicht?
Das Gesetz ist klar: Für eine Schlichtung muss ich das Dossier sichten können, um mir ein Bild zu machen. Wenn mir das verwehrt wird, kann ich meine Aufgabe nicht wahrnehmen. Dann gilt die gesetzliche Vermutung des Zugangs. Ich muss in diesem Fall die Empfehlung aussprechen, Zugang zu gewähren. Wahrscheinlich wird das nun die Gerichte unnötigerweise beschäftigen.
Die Verhandlungen mit den USA laufen noch immer und sind heikel. Die Angst vor Lecks ist doch legitim, oder?
Nein. Das Parlament hat mit dem Edöb eine Person gewählt, die die Akten einsehen kann. Wenn man dieser Person nicht traut, vertraut man den Institutionen nicht. Das hat nichts mit mir persönlich zu tun. Es ist ein Misstrauensvotum.
Sündigen Sie privat auch mal beim Datenschutz?
Ich bin kein Fanatiker (lacht). Wenn ich ungeduldig bin und schnell etwas brauche, klicke auch ich mal etwas durch, ohne die Nutzungsbedingungen bis zum Schluss gelesen zu haben.
Das Gespräch führte Simone Hulliger.