In Basel-Stadt ist man seit 30 Jahren daran gewöhnt, dass nicht alle Polizistinnen und Polizisten einen Schweizer Pass haben. Einige besitzen lediglich die Niederlassungsbewilligung, also die Bewilligung C.
Nun geht der Kanton einen Schritt weiter: Im Herbst beginnen vier Deutsche ihre Polizeiausbildung an der interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch, obwohl sie keine Schweizer Niederlassungsbewilligung haben. Das berichtet der «Sonntagsblick». Es sind zwei Männer und zwei Frauen, die lediglich über eine B-Bewilligung verfügen, also eine Aufenthaltsbewilligung.
Basel-Stadt ist damit der erste Kanton, in dem Polizistinnen und Polizisten patrouillieren werden, die nur eine B-Bewilligung haben.
Im Korps freut man sich auf die Deutschen
«Fähige Leute mit B-Bewilligung kann man gut bei uns anstellen», findet Harald Zsedényi vom Polizeibeamtenverband Basel-Stadt. Gerade jetzt, wo die Polizei des Grenzkantons mit Personalmangel kämpfe, sei man froh um Kolleginnen und Kollegen – auch um jene, die eine Aufenthaltsbewilligung B hätten.
Ob jemand aus dem Kanton Graubünden oder dem grenznahen Deutschland komme, spiele in Basel-Stadt keine Rolle, so Zsedényi.
Gute Erfahrungen mit ausländischen Angestellten
Polizistinnen und Polizisten mit einer B-Bewilligung müssten aber mit Basel vertraut sein. «Sie sollten beispielsweise im grenznahen Ausland aufgewachsen sein oder sich sonst mit Basel vertraut gemacht haben.» Das sei gewährleistet, sagt Polizeisprecher Adrian Plachesi. Und: «Wir bekommen immer wieder Bewerbungen aus dem grenznahen Deutschland.» Nun wage man erstmals den Versuch, auf solche Bewerbungen einzugehen.
Man habe mit den Polizistinnen und Polizisten mit Niederlassungsbewilligung C gute Erfahrungen gemacht. «Es handelt sich um 30 bis 40 Leute. Die meisten sind in Basel aufgewachsen oder leben schon lange hier.» Im Alltag gebe es «keine speziellen Auffälligkeiten».
Schweizerischer Verband ist kritisch
Anders als die Position des Basler Verbands ist jene des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter. Bei ihm gilt die Devise «Schweizer Polizist gleich Schweizer Bürger», wie er in einem Positionspapier von 2017 auf seiner Website festhält. «Der bewaffnete Arm des Staates muss von Schweizer Bürgern vertreten werden», so die Begründung.
Wer eine Niederlassungsbewilligung habe, solle zwar zur Polizeischule zugelassen werden. Zum Zeitpunkt der Vereidigung müsse die betreffende Person aber einen Schweizer Pass haben.
Dass der Schweizerische Verband eine andere Meinung habe, stört Harald Zsedényi nicht. «Ich durfte dort unsere Position vorstellen.» Trotzdem haben der kantonale und der nationale Verband weiterhin verschiedene Haltungen. Es sei gut, wenn sich in anderen Kantonen genügend Schweizerinnen und Schweizer bewerben würden. «Aber wir in Basel haben das nicht.»
Den Personalmangel beheben können die vier Deutschen allerdings nicht. Der Basler Polizei mit ihren rund tausend Angestellten fehlen weiterhin um die hundert Leute, um alle Stellen zu besetzen.