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Pestizide Bundesamt für Justiz sieht Verstoss gegen Gewässerschutzgesetz

Das Bundesamt für Umwelt gewichtet bei der Festlegung von Grenzwerten im Gewässerschutz landwirtschaftspolitische Argumente höher als wissenschaftliche. Interne Dokumente zeigen nun: Das Bundesamt für Justiz stuft das Vorgehen zudem als rechtswidrig ein.

Das Insektizid Deltamethrin ist in der Landwirtschaft hochwirksam gegen Schädlinge, in Gewässern aber genauso giftig für Wasserlebewesen. Erst kürzlich wurden im Fluss Wyna bei Beromünster im Kanton Luzern extrem hohe Konzentrationen von Deltamethrin gemessen, wie die «NZZ am Sonntag» zuerst berichtete.

Winterbach mit schneebedeckten Ufern und kahlen Bäumen.
Legende: In der Wyna im Kanton Luzern wurden kürzlich hohe Konzentrationen an Deltamethrin gemessen. Keystone / URS FLUEELER

Trotzdem verzichtet der Bundesrat bei Deltamethrin und drei weiteren als schädlich eingestuften Wirkstoffen darauf, einen neuen Grenzwert festzulegen. Jetzt zeigen interne Dokumente, die der «Rundschau» vorliegen, wie es dazu kam. Im Herbst 2023 traf sich Umweltminister Albert Rösti unter anderem mit der Direktorin des Bundesamtes für Umwelt und mit Markus Ritter, dem Präsidenten des Bauernverbandes.

An dieser Sitzung, von der es weder Protokoll noch Aktennotiz gibt, wurde entschieden, dass zuerst die Bauern gefragt werden müssten, welche Pestizide für sie unverzichtbar seien, weil es keine Alternativen gebe.

Bund hört auf Landwirtschaftsvertreter

Genau das passierte kurze Zeit später. Ein Vertreter des Bauernverbandes und zwei Vertreter der kantonalen Pflanzenschutzdienste erklärten Deltamethrin zusammen mit drei anderen Pestiziden für alternativlos. Das Bundesamt für Umwelt übernahm dies und strich diese von der Liste mit spezifischen Grenzwerten.

Dokumente, die SRF vorliegen, zeigen zudem, dass auch das Bundesamt für Justiz mehrfach beim zuständigen Bundesamt für Umwelt Bafu intervenierte. Beim Festlegen von Grenzwerten dürften landwirtschaftspolitische Argumente keine Rolle spielen, allein wie schädlich der Stoff sei, sei entscheidend. Das Bundesamt für Justiz schrieb bereits im April 2024 am die Adresse des Bafu: «Es ist deshalb rechtswidrig, aus landwirtschaftspolitischen Überlegungen von einer Anpassung der Grenzwerte von bestimmten Stoffen abzusehen, obwohl diese ökotoxikologisch begründet und notwendig sind, um die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung zu erfüllen.» Diese Einschätzung bekräftigte es erneut im Januar 2025.

So soll der Gewässerschutz angepasst werden:

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Derzeit läuft die Vernehmlassung zur revidierten Gewässerschutzverordnung. Darin ist vorgesehen, dass für 7 Wirkstoffe neue Grenzwerte festgelegt werden. Wie der Bericht dazu zeigt, waren zunächst für 11 Stoffe neue Grenzwerte geplant. Alle 11 Stoffe gelten gemäss ökotoxikologischen Kriterien als problematisch. Nachdem das Amt Landwirtschaftsexperten konsultierte, entfernte es 4 Wirkstoffe aus der Liste (Deltamethrin, Flufenacet, Foramsulfuron und Lambda-Cyhalothrin).

Einer dieser Wirkstoffe (Flufenacet) wurde inzwischen von der Liste der zugelassenen Wirkstoffe gestrichen.

Departement Rösti verteidigt Vorgehen

Beim Umweltdepartement Uvek heisst es auf Nachfrage: «Die rechtlichen und fachlichen Fragen zur Festlegung von Grenzwerten wurden im Rahmen der Ämterkonsultationen vertieft diskutiert. Der Bundesrat ist zum Schluss gelangt, dass das gewählte Vorgehen rechtlich zulässig ist.» Die Verordnung sehe eine etappenweise Einführung von Grenzwerten vor, um prioritär dort tätig werden zu können, wo keine Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Versorgungssicherheit bestehen würden.

Bauernverband erfreut, Grüne empört:

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Der Schweizer Bauernverband begrüsst das Vorgehen des Bundesrats. Die Situation im Pflanzenbau sei schwierig, sagt David Brugger, Leiter Pflanzenbau beim Schweizer Bauernverband: «In den letzten Jahren haben wir eine ganze Reihe von Wirkstoffen verloren und es sind keine Alternativen neu dazugekommen.» Aus seiner Sicht wurden in der Vergangenheit vorschnell Mittel verboten, etwa sogenannte Saatbeizmittel. Die Landwirtschaft habe so auf die heutigen Produkte umsteigen müssen und sei auf diese nun zwingend angewiesen. Es sei richtig, dass der Bundesrat nun frühzeitig eine Güterabwägung vornehme.

Dazu muss man sagen, dass einem Mittel, auf das die Landwirtschaft zur Nahrungsmittelproduktion zwingend angewiesen ist, die Zulassung nicht ohne Weiteres entzogen werden kann – ein Artikel im Gewässerschutzgesetz verhindert das. Dass für problematische Stoffe jedoch zumindest angemessene Grenzwerte gelten, findet Grünen-Nationalrätin Marionna Schlatter essentiell: «Grenzwerte sind dazu da, die grundsätzliche Giftigkeit eines Stoffes zu beschreiben. Sie sind quasi eine Vollzugshilfe für den Gewässerschutz, darum ist es sehr wichtig, dass man diese Grenzwerte hat. Aus den Augen, aus dem Sinn darf für diese giftigsten Pestizide nicht gelten.»

Das Bundesamt für Justiz äussert sich zwar nicht zum konkreten Fall. Auf Anfrage heisst es aber, dass der Bundesrat generell nur in wenigen Fällen von der Haltung des Bundesamtes für Justiz abweiche. Das Bundesamt für Justiz begleite jährlich rund 800 Projekte, lediglich in 5 bis 6 Fällen pro Jahr weiche der Bundesrat von der Haltung des Bundesamtes für Justiz ab. Insofern ist der vorliegende Fall durchaus bemerkenswert.

Derzeit befindet sich die revidierte Gewässerschutzverordnung in der Vernehmlassung. Im Anschluss entscheidet der Bundesrat über die definitive Ausgestaltung.

«Rundschau»

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