Das Insektizid Deltamethrin ist in der Landwirtschaft hochwirksam gegen Schädlinge, in Gewässern aber genauso giftig für Wasserlebewesen. Erst kürzlich wurden im Fluss Wyna bei Beromünster im Kanton Luzern extrem hohe Konzentrationen von Deltamethrin gemessen, wie die «NZZ am Sonntag» zuerst berichtete.
Trotzdem verzichtet der Bundesrat bei Deltamethrin und drei weiteren als schädlich eingestuften Wirkstoffen darauf, einen neuen Grenzwert festzulegen. Jetzt zeigen interne Dokumente, die der «Rundschau» vorliegen, wie es dazu kam. Im Herbst 2023 traf sich Umweltminister Albert Rösti unter anderem mit der Direktorin des Bundesamtes für Umwelt und mit Markus Ritter, dem Präsidenten des Bauernverbandes.
An dieser Sitzung, von der es weder Protokoll noch Aktennotiz gibt, wurde entschieden, dass zuerst die Bauern gefragt werden müssten, welche Pestizide für sie unverzichtbar seien, weil es keine Alternativen gebe.
Bund hört auf Landwirtschaftsvertreter
Genau das passierte kurze Zeit später. Ein Vertreter des Bauernverbandes und zwei Vertreter der kantonalen Pflanzenschutzdienste erklärten Deltamethrin zusammen mit drei anderen Pestiziden für alternativlos. Das Bundesamt für Umwelt übernahm dies und strich diese von der Liste mit spezifischen Grenzwerten.
Dokumente, die SRF vorliegen, zeigen zudem, dass auch das Bundesamt für Justiz mehrfach beim zuständigen Bundesamt für Umwelt Bafu intervenierte. Beim Festlegen von Grenzwerten dürften landwirtschaftspolitische Argumente keine Rolle spielen, allein wie schädlich der Stoff sei, sei entscheidend. Das Bundesamt für Justiz schrieb bereits im April 2024 am die Adresse des Bafu: «Es ist deshalb rechtswidrig, aus landwirtschaftspolitischen Überlegungen von einer Anpassung der Grenzwerte von bestimmten Stoffen abzusehen, obwohl diese ökotoxikologisch begründet und notwendig sind, um die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung zu erfüllen.» Diese Einschätzung bekräftigte es erneut im Januar 2025.
Departement Rösti verteidigt Vorgehen
Beim Umweltdepartement Uvek heisst es auf Nachfrage: «Die rechtlichen und fachlichen Fragen zur Festlegung von Grenzwerten wurden im Rahmen der Ämterkonsultationen vertieft diskutiert. Der Bundesrat ist zum Schluss gelangt, dass das gewählte Vorgehen rechtlich zulässig ist.» Die Verordnung sehe eine etappenweise Einführung von Grenzwerten vor, um prioritär dort tätig werden zu können, wo keine Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Versorgungssicherheit bestehen würden.
Das Bundesamt für Justiz äussert sich zwar nicht zum konkreten Fall. Auf Anfrage heisst es aber, dass der Bundesrat generell nur in wenigen Fällen von der Haltung des Bundesamtes für Justiz abweiche. Das Bundesamt für Justiz begleite jährlich rund 800 Projekte, lediglich in 5 bis 6 Fällen pro Jahr weiche der Bundesrat von der Haltung des Bundesamtes für Justiz ab. Insofern ist der vorliegende Fall durchaus bemerkenswert.
Derzeit befindet sich die revidierte Gewässerschutzverordnung in der Vernehmlassung. Im Anschluss entscheidet der Bundesrat über die definitive Ausgestaltung.