Beim Postautobrand von Kerzers FR am 10. März 2026 starben sechs Menschen. Fünf weitere wurden verletzt, darunter eine 56-jährige Frau. Diese wird seither im Zentrum für Schwerbrandverletzte am Universitätsspital Zürich behandelt.
Ihre Familie erhielt von der Opferhilfe des Kantons Freiburg Soforthilfe – diese deckte die Kosten für einen Anwalt, die Anreise nach Zürich, eine Unterkunft in Zürich sowie die Verpflegung. Allerdings: Nach 35 Tagen war Schluss.
Ungleiche Soforthilfe nach zwei Brandkatastrophen
Auf derselben Abteilung am Universitätsspital Zürich befinden sich auch Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS. Auch sie haben Soforthilfe erhalten. Jedoch weit länger als die Angehörigen aus Kerzers. Bei ihnen wurde die Soforthilfe auf drei Monate verlängert.
Da stellt sich die Frage: Warum wurde die Soforthilfe nicht auch im Fall des Brandopfers von Kerzers verlängert, zumal die Schwere ihrer Verletzungen von Anfang an einen mehrmonatigen Spitalaufenthalt vermuten liess?
Der zuständige Staatsrat des Kantons Freiburg, Philippe Demierre, schreibt auf Anfrage von SRF: «Im Kanton Freiburg kommen im vorliegenden Fall das Opferhilfegesetz und die kantonalen Richtlinien zur Anwendung. Aufgrund dieser Rechtsgrundlagen kann die Soforthilfe nicht auf drei Monate verlängert werden.»
Kantone mit Handlungsspielraum
Was das nationale Opferhilfegesetz anbelangt, widerspricht Susanne Schaffner jedoch dem Freiburger Staatsrat. Susanne Schaffner ist Regierungsrätin im Kanton Solothurn und sitzt im Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren SODK, wo sie das Dossier Opferhilfe betreut: «Im Opferhilfegesetz steht zur Soforthilfe weder eine beitragsmässige noch eine zeitliche Beschränkung, das liegt im Ermessen des Kantons.»
Die Empfehlungen der SODK mit den 35 Tagen würden nur die Unterkunft betreffen: «Und dort geht es vor allem um Schutzunterkünfte wie Frauenhäuser», sagt Schaffner. Im Übrigen seien die 35 Tage eine Mindestempfehlung.
Eine Gleichbehandlung ist ohne Weiteres möglich.
Die SODK gibt im Zusammenhang mit dem nationalen Opferhilfegesetz jeweils Empfehlungen ab – im Fall von Crans-Montana eben eine Verlängerung der Soforthilfe um drei Monate. Daran hätte sich auch der Kanton Freiburg orientieren können, sagt Susanne Schaffner: «Eine Gleichbehandlung ist ohne Weiteres möglich.»
Opferrechte abhängig vom Wohnkanton
Der Freiburger Sozialdirektor Philippe Demierre schreibt hierzu: «Im Sinne einer einheitlichen Rechtsauslegung und Praxis des Opferhilfegesetzes in ähnlichen Fällen kann die Empfehlung im Zusammenhang mit Crans-Montana nicht direkt angewendet werden.»
Es steht also Aussage gegen Aussage. Susanne Schaffner von der SODK räumt jedoch ein, dass es bei den Richtlinien der Kantone, wie sie das nationale Opferhilfegesetz auslegen, grosse Unterschiede gebe. «Ich denke, das ist ein Anlass, dass wir diese Empfehlungen allgemein verfeinern werden, etwa ausdrücklich sagen, dass es sich bei unseren Angaben nicht um Maximalleistungen handelt.» Die Minimalempfehlungen sollen auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden und nicht nur die Unterkünfte betreffen, sagt Schaffner gegenüber SRF.
Denn: Was die Rechte der Opfer anbelangt – da sollte laut Susanne Schaffner Rechtsgleichheit gewährleistet sein.