- Der mutmassliche Täter steht wegen eines antisemitisch motivierten Messerangriffs vor Gericht.
- Er soll im März 2024 einen orthodoxen Juden mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben.
- Die Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr Freiheitsentzug wegen mehrfachen Mordversuchs.
Gemäss Anklageschrift habe sich der Jugendliche im Internet radikalisiert. Er habe mit der Absicht gehandelt, «sich an den Juden für ihre angeblichen Gräueltaten gegen Muslime auf der ganzen Welt zu rächen» und Menschen jüdischen Glaubens eigenhändig zu töten.
Der Jugendliche wurde im Jahr 2011 eingebürgert. Der Anschlag löste in der Politik bestürzte Reaktionen aus. Jüdische Organisationen warnten vor einer «beängstigenden neuen Eskalationsstufe» und islamische Organisationen in der Schweiz verurteilten den Angriff scharf.
Ein ausgearbeiteter Plan
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Jugendliche die Tat mehrere Wochen lang vorbereitet. Nachdem er die Herstellung eines Sprengsatzes als zu kompliziert erachtet hatte, kaufte er am Tag vor dem Angriff ein Steakmesser, um damit zu töten.
In der Nacht vor der Tat kündigte er seinen Plan in einem sozialen Netzwerk an. Vor der Tat veröffentlichte er ein vierminütiges Video, in dem er sich als «Soldat des Kalifats» vorstellte und zu Gewalt gegen Juden und Christen aufrief.
Am Abend der Tat, gegen 21 Uhr, begab sich der Angeklagte in die Nähe einer Synagoge in Zürich. Dort startete er einen Livestream im Internet, «damit die Welt die Ereignisse online verfolgen kann», heisst es in der Anklageschrift.
Zunächst versuchte er, in die Gebetsstätte einzudringen, doch die Tür war verschlossen. Der Angeklagte beschloss daraufhin, «irgendjemanden zu finden». Er soll sein Opfer, einen als orthodoxen Juden erkennbaren Mann, ausgemacht und ihn von hinten angegriffen haben. Passanten gelang es, ihn bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Teilweise nicht öffentliche Verhandlung
Die Jugendstaatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen mehrfachen Mordversuch, Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass sowie den Besitz und die Verbreitung von Gewaltdarstellungen vor.
Sie hat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und die Anordnung mehrerer Schutzmassnahmen, darunter individuelle Betreuung, eine ambulante Behandlung und eine Unterbringung in einer Einrichtung, beantragt.
Da der Angeklagte minderjährig ist, ist die Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zur Verhandlung zugelassen. Angesichts des grossen öffentlichen Interesses an dem Fall hat das Gericht jedoch beschlossen, akkreditierten Medien einen teilweisen Zugang zu gewähren: Diese dürfen unter strengen Anonymisierungsauflagen an der Hauptverhandlung sowie an der Urteilsverkündung teilnehmen. Das Urteil wird für den 7. Juli erwartet.