Vor dem Bezirksgericht Brugg stehen diese Woche zwei ehemalige Angestellte der Psychiatrischen Dienste Aargau. Im Prozess geht es um einen 18-Jährigen, der am 2. Januar 2021 nach einem Aufenthalt in der Klinik Königsfelden in Windisch starb.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer: Eine ehemalige Oberärztin ist wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt und soll sechs Jahre ins Gefängnis. Der damalige leitende Oberarzt steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht und soll mit einer zweijährigen bedingten Freiheitsstrafe bestraft werden.
Situation verschlimmerte sich rasant
Der Fall des jungen Mannes mit Autismus löste schweizweit grosse Betroffenheit aus. Zunächst trat er im November 2020 freiwillig in die Klinik Königsfelden ein, wegen Verhaltensauffälligkeiten im Zusammenhang mit seiner Autismus-Diagnose. Rund zwei Wochen später wurde eine ärztliche fürsorgerische Unterbringung angeordnet. In der Anklageschrift wird dieser Schritt mit bestehenden Zwangsstörungen begründet und mit der Gefahr von Selbstverletzung.
Weil er auch gegenüber anderen aggressives Verhalten zeigte, kam der 18-Jährige in ein Isolationszimmer. Dort verschlechterte sich sein Zustand. Nach wochenlanger Isolation fing er an, sich nach hinten auf den Boden fallen zu lassen. Ab dem 23. Dezember protokollierte das Personal, dass der junge Mann dies teilweise im Minutentakt wiederholte.
Acht Tage später findet eine Pflegefachfrau den jungen Mann bewusstlos in seinem Isolationszimmer. Sofort wird er per Helikopter ins Unispital Zürich geflogen. Dort stirbt der 18-Jährige wegen eines Schädelhirntraumes – eine Folge der unzähligen Stürze.
Hätten Stürze verhindert werden können?
Das Bezirksgericht Brugg muss nun die Frage klären, inwiefern die Angeklagten mitschuldig am Tod Patienten sind. Vor Gericht sagte heute die Gutachterin aus – eine leitende Ärztin der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich.
Dass der Patient so lange Zeit in Isolation war, sei ungewöhnlich. Zudem betonte sie, dass das Personal die Stürze unbedingt hätte verhindern müssen. Zwar ordnete der leitende Oberarzt eine 1:1 Betreuung an, diese wurde von der Oberärztin aber nicht konsequent umgesetzt. Einerseits fehlte es laut Anklageschrift an Personal, andererseits sei es laut den Betreuungspersonen schwierig gewesen, den Mann von den Stürzen abzuhalten.
Personal meldete schwierige Situation
Zeitweise wurde der 18-Jährige nur über ein Guckloch beobachtet. Laut Protokoll liess er sich dabei innerhalb von einer Viertelstunde neunmal rückwärts fallen, dreimal aus der Hocke und sechsmal von der Bettkante aus. Die Gutachterin ist der Meinung, dass diese Art von Beobachtung nicht ausreichend war.
Auch verschiedene Pflegefachfrauen kamen zu Wort. Eine davon hatte die beiden Angeklagten in einer Mail über den besorgniserregenden Zustand des Patienten hingewiesen. In der Anklageschrift wird aus der E-Mail zitiert: «Dieses selbstverletzende Verhalten anzuschauen ist nicht lange auszuhalten für das Personal.»
Der Prozess geht am Dienstag weiter. Das Urteil wird am Freitag erwartet.