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Psychiatrische Dienste Aargau Sind Klinik-Angestellte mitschuldig am Tod eines 18-Jährigen?

Ein autistischer Patient starb 2021 in einer Aargauer Klinik. Zwei ehemalige leitende Ärzte stehen seit Montag vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vorsätzliche und fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor.

Vor dem Bezirksgericht Brugg stehen diese Woche zwei ehemalige Angestellte der Psychiatrischen Dienste Aargau. Im Prozess geht es um einen 18-Jährigen, der am 2. Januar 2021 nach einem Aufenthalt in der Klinik Königsfelden in Windisch starb.

Mehrtägiger Prozess

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Der Prozess am Bezirksgericht Brugg dauert vier Tage.

Am ersten Tag werden die Gutachterin sowie diverse Pflegefachfrauen befragt. Am zweiten Tag sollen weitere Zeugen und Zeuginnen sowie die beiden Angeklagten zu Wort kommen. Ausserdem eröffnen die Parteien mit ihren Plädoyers. Der vierte Tag ist für die Plädoyers reserviert sowie für das letzte Wort der beiden Beschuldigten.

Die Urteilseröffnung ist aktuell für Freitagnachmittag geplant.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer: Eine ehemalige Oberärztin ist wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt und soll sechs Jahre ins Gefängnis. Der damalige leitende Oberarzt steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht und soll mit einer zweijährigen bedingten Freiheitsstrafe bestraft werden.

Situation verschlimmerte sich rasant

Der Fall des jungen Mannes mit Autismus löste schweizweit grosse Betroffenheit aus. Zunächst trat er im November 2020 freiwillig in die Klinik Königsfelden ein, wegen Verhaltensauffälligkeiten im Zusammenhang mit seiner Autismus-Diagnose. Rund zwei Wochen später wurde eine ärztliche fürsorgerische Unterbringung angeordnet. In der Anklageschrift wird dieser Schritt mit bestehenden Zwangsstörungen begründet und mit der Gefahr von Selbstverletzung.

Menschen mit Plakaten bei einer Gedenkveranstaltung auf Kopfsteinpflasterstrasse.
Legende: Der Prozess in Brugg begann mit einer Mahnwache für den verstorbenen 18-Jährigen. SRF/Wilma Hahn

Weil er auch gegenüber anderen aggressives Verhalten zeigte, kam der 18-Jährige in ein Isolationszimmer. Dort verschlechterte sich sein Zustand. Nach wochenlanger Isolation fing er an, sich nach hinten auf den Boden fallen zu lassen. Ab dem 23. Dezember protokollierte das Personal, dass der junge Mann dies teilweise im Minutentakt wiederholte.

Menschenrechte verletzt?

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Der Jugendliche mit einer Autismus-Spektrum-Störung sei in der Psychiatrischen Klinik in Windisch 30 Tage in ein Isolationszimmer eingesperrt worden. Dies, obwohl in den Berichten der Kinder- und Jugendpsychiatrie klar festgehalten wurde, dass er viele Spaziergänge benötige und einen hohen Bewegungsdrang habe. Das moniert die Organisation Humanrights, die den Eltern hilft, den Fall aufzuklären.

«Das Pflegepersonal sieht tagelang zu, wie er sich selbst verletzt. Er wird aber erst ins Spital eingeliefert, als er im Koma liegt», sagt Humanrights.

«Wir möchten die Frage klären, warum es möglich ist, dass man jungen Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung die Freiheit entzieht», wird Humanrights in der NZZ am Sonntag zitiert.

Acht Tage später findet eine Pflegefachfrau den jungen Mann bewusstlos in seinem Isolationszimmer. Sofort wird er per Helikopter ins Unispital Zürich geflogen. Dort stirbt der 18-Jährige wegen eines Schädelhirntraumes – eine Folge der unzähligen Stürze.

Hätten Stürze verhindert werden können?

Das Bezirksgericht Brugg muss nun die Frage klären, inwiefern die Angeklagten mitschuldig am Tod Patienten sind. Vor Gericht sagte heute die Gutachterin aus – eine leitende Ärztin der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich.

Eingang eines historischen Gebäudes mit Wappen.
Legende: Der Prozess vor dem Bezirksgericht Brugg dauert mehrere Tage. SRF

Dass der Patient so lange Zeit in Isolation war, sei ungewöhnlich. Zudem betonte sie, dass das Personal die Stürze unbedingt hätte verhindern müssen. Zwar ordnete der leitende Oberarzt eine 1:1 Betreuung an, diese wurde von der Oberärztin aber nicht konsequent umgesetzt. Einerseits fehlte es laut Anklageschrift an Personal, andererseits sei es laut den Betreuungspersonen schwierig gewesen, den Mann von den Stürzen abzuhalten.

Personal meldete schwierige Situation

Zeitweise wurde der 18-Jährige nur über ein Guckloch beobachtet. Laut Protokoll liess er sich dabei innerhalb von einer Viertelstunde neunmal rückwärts fallen, dreimal aus der Hocke und sechsmal von der Bettkante aus. Die Gutachterin ist der Meinung, dass diese Art von Beobachtung nicht ausreichend war.

Auch verschiedene Pflegefachfrauen kamen zu Wort. Eine davon hatte die beiden Angeklagten in einer Mail über den besorgniserregenden Zustand des Patienten hingewiesen. In der Anklageschrift wird aus der E-Mail zitiert: «Dieses selbstverletzende Verhalten anzuschauen ist nicht lange auszuhalten für das Personal.»

Der Prozess geht am Dienstag weiter. Das Urteil wird am Freitag erwartet.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 26.1.2026, 17.30 Uhr ; 

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