Am Sonntag hat die Aargauer Bevölkerung die Volksinitiative der Aargauer Jungfreisinnigen, «Blitzerabzocke stoppen», angenommen. Dies mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 56 Prozent.
Das Ja bedeutet, dass fix installierte Blitzer in Zukunft im Aargau nur mit einer Bewilligung des Regierungsrats aufgestellt werden können – und dies nur unter sehr strengen Auflagen. Semistationäre Radaranlagen dürfen neu maximal 72 Stunden am selben Ort stehen bleiben.
Der Aargau ist somit neu der einzige Schweizer Kanton, der den Einsatz von fixen Blitzeranlagen sehr stark einschränkt – faktisch wohl verbietet. So weit, so klar. Doch im ganzen Kanton Aargau gibt es aktuell nur einen einzigen stationären Blitzkasten. Er steht in der Stadt Baden, an der Gstühl-Kreuzung.
Wenn es nach den Initiantinnen und Initianten geht, ist der Fall glasklar: Ab heute ist dieser Blitzer illegal und muss weg. Aber: Für die Gegnerinnen und Gegner der Initiative ist der Fall ebenfalls klar: Dieser Blitzer wurde noch nach altem Recht installiert und darf bleiben. Doch wer hat Recht?
Gegner: «Rechtsgültig installierte Anlagen bleiben rechtsgültig»
Mitte-Grossrat Harry Lütolf, Gegner der Initiative der Jungfreisinnigen, erklärt es so: «Wenn eine Anlage unter altem Recht bewilligt wurde, dann gilt die sogenannte Besitzstandswahrung. Diese gilt auch, wenn ein Gesetz geändert wird.»
Ansonsten müsste man ja bei jeder Änderung des Baugesetzes für ein Haus eine neue Bewilligung haben, argumentiert Lütolf. Und er ergänzt an die Adresse der Initiantinnen und Initianten: «Diese Radaranlage in Baden wurde rechtsgültig installiert und darf bleiben. Es gibt keinen Grund, deswegen beim Regierungsrat anzuklopfen. »
Initianten: «Blitzer sofort abstellen»
Naturgemäss anderer Meinung sind in dieser Angelegenheit die Initiantinnen und Initianten hinter «Blitzerabzocke stoppen». Der Präsident des Initiativkomitees, Tim Voser, sagt unmissverständlich: «Um den Volkswillen zu achten, muss man diese Anlage sofort abstellen.»
Laufen lassen oder abstellen? Zuständig für diese Frage ist letztlich Regierungsrat Dieter Egli, der Aargauer Polizei- und Sicherheitsdirektor. Er sagt: «Die neue Gesetzesbestimmung gilt ab dem 1. Januar 2027, bis dahin kann die Anlage in Baden weiterlaufen.» Für die Zeit danach werde der Regierungsrat nun eine Verordnung ausarbeiten, um festzulegen, wie die politische Behörde mit einem Gesuch für eine fix installierte Radaranlage umgehen wolle.
Blitzer-Gemeinde Baden vom Kanton überstimmt
Badens Stadtammann Markus Schneider kündigte an, die Anlage in diesem Jahr noch weiterlaufen lassen zu wollen. Die Stadt könnte anhand der angekündigten Verordnung des Regierungsrats demnächst eine Bewilligung beantragen, so dass der umstrittene Blitzer auch im nächsten Jahr weiterlaufen könnte.
Was allerdings während des Bewilligungsprozesses gilt, falls dieser zu Beginn des nächsten Jahres noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sein sollte – das bleibt umstritten.
Übrigens: Die Stadt Baden – also die Standortgemeinde des einzigen fixen Aargauer Blitzers – lehnte die kantonale Initiative ab. Seit die städtische Anlage blitzt, ist die Zahl der Verkehrsübertretungen zurückgegangen.