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Schweiz Schlussplädoyers im Fall Insieme: Suche nach Sündenböcken

Eine 18-monatige bedingte Freiheitsstrafe und eine Busse von 6000 Franken, bedingt auf zwei Jahre. Das fordert der Staatsanwalt des Bundes. Im Insieme-Prozess hat sich gezeigt, dass der Hauptangeklagte keine grosse kriminelle Energie besitzt. Er war eher das Opfer desinteressierter Chefs.

Was würde Mani Matter dazu sagen, dass er heute von einem Verteidiger am Bundesstrafgericht in Bellinzona zitiert worden ist. Doch genau so war es: Die Beschuldigten hätten ein Zündholz angezündet, und nun kommt der Staatsanwalt des Bundes und sagt, sie hätten die Welt in Brand gesetzt. Der Weltenbrand zuerst: Das Scheitern des 116 Millionen Franken teuren Informatikprojektes «Insieme» war ein Donnerschlag.

Das hat der Leiter des Rechtsdienstes im Finanzdepartement heute vor Gericht erklärt. Es sei zugegangen wie in einem Selbstbedienungsladen. Aufträge seien widerrechtlich aufgestückelt worden, so dass sie direkt und nicht in einer offenen Ausschreibung vergeben werden konnten.

Vorwurf: Bestechung und Urkundenfälschung

Zum Debakel beigetragen habe zudem das völlige Desinteresse der übergeordneten Stellen. In diesem Umfeld agierte also das angeklagte Trio. Der ehemalige Beschaffungschef in der Eidgenössischen Steuerverwaltung und die Kader von zwei Lieferfirmen. Unwahre Angaben in Checklisten dienten der Täuschung der Kontrollorgane. Der Chef liess sich zu Restaurantbesuchen einladen.

Audio
«Insieme»-Prozess - der Angeklagte als Opfer schlechter Chefs
aus Echo der Zeit vom 02.09.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 5 Sekunden.

Im Gegenzug schanzte er den Gastgebern Aufträge zu. Man fuhr gemeinsam Motorboot, traf sich zum Skifahren und vor allem zum Essen. So sieht es die Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung – die mit dem Zündholz – fordert Freisprüche auf der ganzen Linie. Die Geschäftsleitung der Steuerverwaltung habe ausdrücklich beschlossen, auf die vorgeschriebene offene Ausschreibung zu verzichten. Zu kompliziert, zu wenig Zeit.

Verteidigung: «Korruption sieht anders aus»

Der Hauptbeschuldigte sei Befehlsempfänger gewesen. Die umstrittenen Mandate habe er nie allein unterzeichnet. Er habe sich nicht persönlich bereichert. Die Einladungen zu den Geschäftsessen stünden in keinem Verhältnis zum Auftragsvolumen. Korruption sehe anders aus. Weisungen zu Essenseinladungen, interne Kontrollen, Richtlinien, Organigramme, Pflichtenhefte – wie weitgehend die fehlten, zeigte die Gerichtsverhandlung.

Die Grossen lasse man laufen, rief der Verteidiger heute in den Saal. Man möchte ihm zurufen: Und bei den Kleinen fehlte es an mehr nur als an Fingerspitzengefühl. Der Beschaffungschef wollte sich gar an einer der Lieferfirmen beteiligen. Es gab Abklärungen, wie das zu vertuschen wäre. Er liess es bleiben. Gut so, denn blosse Ideen sind nicht strafbar. Schockierend seien sie dennoch, sagte der Leiter des Rechtsdienstes.

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