Darum geht es: Mit dieser Vorlage will der Bundesrat den bewährten bilateralen Weg stabilisieren und zukunftsfähig machen, wie er in einer Mitteilung schreibt. Das Paket liege im Interesse der Schweiz. Es gewährleiste die Kontinuität der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen zur Europäischen Union, der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz. «Angesichts der angespannten geopolitischen Lage sind stabile und verlässliche Beziehungen zu den europäischen Nachbarstaaten von strategischer Bedeutung», steht in der Mitteilung weiter.
Die Begründung: Die bilateralen Abkommen I und II bildeten das Fundament dieser Zusammenarbeit. Das nun vorliegende dritte Paket knüpft daran an und ergänzt die bestehenden Abkommen insbesondere in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Mit einer gefestigten sektoriellen Beteiligung am EU-Binnenmarkt schafft die Schweiz verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Exportwirtschaft und stärkt damit ihren Wohlstand. Zudem sichert das Paket die Teilnahme an zentralen Forschungsprogrammen wie «Horizon Europe» und stärkt so den Innovationsstandort Schweiz. Ohne eine Stabilisierung und Weiterentwicklung der bestehenden Abkommen würde der bilaterale Weg schrittweise an Substanz verlieren.
Anpassungen betreffend Mitwirkungsrechte: Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage habe der Bundesrat drei weitere Gesetze angepasst. Diese betreffen die Mitwirkungsrechte von Kantonen, Parlament und Öffentlichkeit im Rahmen des sogenannten «Decision Shaping», wie es weiter hiess. Darunter ist die Mitwirkung der Schweiz am EU-Gesetzgebungsverfahren in den Bereichen zu verstehen, an welchen die Schweiz künftig teilnehmen soll.
Drei neue Gesetze: Das Parlament wird sich gemäss Unterlagen mit drei neuen Gesetzen befassen müssen: zur Überwachung staatlicher Beihilfen, zur Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie zu den Beiträgen der Schweiz zur Stärkung der Kohäsion in Europa. Zudem beantrage der Bundesrat vier Verpflichtungskredite.
Anpassung an 36 Gesetze: 36 bestehende Bundesgesetze müssten weiter angepasst werden, davon 15 von «substanziellem» und 21 von «geringfügigem» Ausmass. Im Rahmen des Pakets seien 94 EU-Rechtsakte mit Gesetzescharakter für die Schweiz relevant. Die Details dazu erklärt die Regierung dem Gesetzgeber in der 1086-seitigen Botschaft, die veröffentlicht wurde.
Vier Bundesbeschlüsse: Wie bereits im Juni beschlossen, schnürt der Bundesrat das Vertragspaket auf und unterbreitet dem Parlament vier Bundesbeschlüsse: einen zur Stabilisierung der bestehenden Abkommen sowie je einen zu den drei neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Fakultatives Referendum: Der Bundesrat hält ebenfalls an seinem Entscheid fest, die Verträge dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Dies bedeutet, dass bei einer allfälligen Volksabstimmung einzig das Volksmehr und nicht auch das Ständemehr über den Ausgang der Abstimmung entscheidet. Definitiv darüber entscheiden wird ebenfalls das Parlament.