Albert Rösti kommt zufrieden aus dem Ständeratsaal. Im Saal hat er die offizielle Haltung des Bundesrats vertreten, dass künftig bei jeder Leitung geprüft werden soll, ob sie unter oder über die Erde kommt.
Wenn das Parlament sagt, man solle im Grundsatz in die Höhe bauen, dann vereinfacht das vieles.
Der Ständerat aber will Hochspannungsleitungen im Grundsatz über dem Boden haben. Rösti sagt: «Wenn das Parlament sagt, man solle im Grundsatz in die Höhe bauen, dann vereinfacht das vieles. Als Energieminister bin ich froh, weil es eine echte Beschleunigung geben wird.»
Der Ständerat hat hauchdünn entschieden und sich – was eher selten ist– über die Kantone hinweggesetzt. Diese warnen vor Konflikten mit Gemeinden und verlangen, dass die Behörden in bestimmten Fällen die Option Erdkabel zwingend prüfen müssen.
Gewichtung der Energieversorgung
Er verstehe das alles, sagt Mitte-Ständerat Benedikt Würth. Doch Erdkabel seien meist teurer, aufwändiger im Unterhalt und unzuverlässiger im Notfall: «Auch wenn es unangenehm wird, brauchen wir im öffentlichen Interesse eine stärkere Gewichtung der Energieversorgungssicherheit», so Würth. Die Schweiz habe schlicht nicht genug Zeit für Abklärungen bei jeder Leitung.
Wenn etwas freiwillig ist, verzichtet man in der Regel eher darauf
Doch auch unter Mitte-Ständeräten ist man sich uneinig: Heidi Z'Graggen will wie die Kantone, dass Erdkabel eine Option bleiben. Das könne sogar Zeit sparen, sagt sie: «Wenn man die Möglichkeit von Erdverlegungen hat, geht es unter Umständen schneller, wenn man eine gute Lösung finden kann oder wenn man den Betroffenen aufzeigen kann, warum es nicht geht.»
Innerhalb der Bauzonen Erdkabel?
Nur eine Ausnahme hat der Ständerat beschlossen: Dort, wo Menschen wohnen – innerhalb von Bauzonen – sollen die Behörden prüfen können, ob die Leitung nicht doch in den Boden soll. Das sei mehr als ein Gummiparagraf, sagt der Energieminister Rösti und verspricht: «Wenn man durch besiedeltes Gebiet kommt, wird man diese Prüfung machen.»
Ständerätin Z'Graggen glaubt das allerdings nicht: «Wenn etwas freiwillig ist, verzichtet man in der Regel eher darauf.» In der Realität werde es bei Masten bleiben. Debatten über Strom, Kraftwerke und Leitungen drehen sich um den immer gleichen Konflikt: Hier der Natur- und Landschaftsschutz, dort das Interesse an einer zuverlässigen und günstigen Stromversorgung.
Auch Moorlandschaften nicht geschützt
Der Ständerat gewichtet die Stromversorgung auch bei Hochspannungsleitungen durch geschützte Moorlandschaften höher. Für Mitte-Ständerat Daniel Fässler ist es ein pragmatischer Entscheid: «Es ist eine kleine Zahl von Kilometern, die betroffen ist. Auf der anderen Seite stellen wir fest, wenn von den Mooren ausgewichen werden müsste, dass es andere Landschaften belastet und zu vielen zusätzlichen Kilometern Leitungen führen würde.»
Entweder es gibt einen Verfassungsgrundsatz, oder man beginnt ihn aufzuweichen. Dann findet man immer eine Ausrede.
Allerdings gibt es Widerstand: Heidi Z'Graggen sagt, hier werde eine rote Linie überschritten. Und die Grüne Ständerätin Maya Graf erinnert an eine Abstimmung von vor fast 40 Jahren. Damals schrieb das Volk mit der Rothenturm-Initiative den Moorschutz in die Verfassung: «Entweder es gibt einen Verfassungsgrundsatz oder man beginnt ihn aufzuweichen. Dann findet man immer eine Ausrede.» Von einem Tabubruch reden auch die Umweltorganisation «Pro Natura», WWF und Birdlife Schweiz.
Die Beschlüsse zum Stromnetz drehen noch weitere Runden im Parlament. Umweltschützerinnen und Umweltschützer hoffen, dass sie auf dem weiteren politischen Parcours auf mehr Gehör stossen .