- Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) veröffentlichte einen Bericht zum Lohndumping und zur Schwarzarbeit in der Schweiz.
- 2025 wurden zahlreiche Fälle von Lohndumping registriert.
- Die Zahl der Fälle, bei welchen der Verdacht auf Schwarzarbeit bestand, war leicht rückläufig.
In der Schweiz sind im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum Schutz vor Lohndumping 2025 rund 38'500 Unternehmen und 147'000 Personen kontrolliert worden.
Im Berichtsjahr wurden zahlreiche Betriebe und entsandte Arbeitnehmende auf die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen überprüft, wie das Seco mitteilte. Auch der Erwerbsstatus von grenzüberschreitend Dienstleistungserbringenden aus dem EU/Efta-Raum wurde kontrolliert.
Häufiges Lohndumping
Die Inspektoren stellten dabei bei fast einem Viertel der Entsendebetriebe in Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen Lohndumping fest. Die Verstossquote lag hier bei 24 Prozent.
Die kantonalen Kommissionen stellten Lohnunterbietungen in 21 Prozent der Unternehmen fest, die Arbeitnehmer entsenden, sowie in 10 Prozent der kontrollierten Schweizer Unternehmen. Bei den selbstständigen Dienstleistern aus EU- und EFTA-Staaten wurde in 9 Prozent der Fälle der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit vermutet.
Im Falle von Lohndumping, also wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmenden unterhalb der üblichen Löhne entlohnt, leiten die Kommissionen Konsultationsverfahren zwischen den Entsendungsunternehmen und den Schweizer Unternehmen ein. Im vergangenen Jahr wurden rund 1800 Schlichtungsverfahren eröffnet und 675 Sanktionen wegen Nichteinhaltung der Mindestlohnbestimmungen verhängt.
Gewerkschaften fordern mehr Schutz
Laut dem Gewerkschaftsdachverband Travailsuisse zeigt der Bericht, dass der Lohnschutz in der Schweiz funktioniert. Dank der flankierenden Massnahmen konnten Lohnunterbietungen festgestellt und fehlbare Arbeitgebende sanktioniert werden.
2025 sei das Ausmass der Lohnunterbietungen gegenüber den Vorjahren weitgehend stabil geblieben, teilte Travailsuisse weiter mit. Gleichzeitig verdeutlichten die teilweise verbreiteten Lohnunterbietungen, wie wichtig wirksame Lohnkontrollen sind.
Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erklärte, «wo kontrolliert wird, werden Missbräuche festgestellt». Doch viele Kantone setzten den Lohnschutz nicht richtig um. Sie kontrollierten zu wenig und erliessen auch bei wiederholtem Lohndumping keine Mindestlöhne.
Leichter Rückgang der Verdachtsfälle von Schwarzarbeit
Die Zahl der Verdachtsfälle von Schwarzarbeit in der Schweiz belief sich im Jahr 2025 auf 14'147. Die Zahl ging laut Seco im Vergleich zum Vorjahr um 0.7 Prozent zurück. 2025 wurden 14'450 Betriebe und 44'083 Personen kontrolliert.
Die Verdachtsfälle betrafen zu 35 Prozent das Sozialversicherungsrecht, zu 33 Prozent das Ausländerrecht und zu 32 Prozent die Quellensteuer. Die Zahl der von den Behörden bestätigten Sanktionen stieg jedoch um 9 Prozent auf 3493 Fälle.
Das Seco wies darauf hin, dass die Verdachtsfälle vor den ergänzenden Untersuchungen erfasst werden. Daher liessen sie keine endgültigen Schlussfolgerungen über die Entwicklung der Schwarzarbeit zu.
Der Gesamtbetrag der von den Kantonen eingenommenen Gebühren und Bussen belief sich auf 1.17 Millionen Franken, was einem Rückgang von 3 Prozent entspreche. Zudem seien 90 Arbeitgeber mit einem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen sanktioniert worden.