Günstig und effizient: Nach dem Ständerat hat jetzt auch die grosse Kammer einer Ausweitung des Ordnungsbussenverfahrens zugestimmt. Es kommt bei leicht feststellbaren Bagatelldelikten zur Anwendung: Die beschuldigte Person kann die Busse an Ort und Stelle oder innerhalb einer Frist zahlen. Anders als im ordentlichen Strafverfahren werden Vorleben und persönliche Verhältnisse nicht berücksichtigt. Es gibt auch keine Verfahrenskosten.
Bereits 2011 hatte das Parlament beschlossen, mehr Delikte auf dem Bussenweg zu ahnden. Der Bundesrat arbeitete daraufhin eine Vorlage für ein Ordnungsbussengesetz aus. Demnach soll das Ordnungsbussenverfahren künftig bei 17 Gesetzen angewendet werden. Darunter sind das Ausländergesetz, das Asylgesetz, das Waffengesetz, das Alkoholgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Fischereigesetz, das Lebensmittelgesetz oder das Jagdgesetz.
Diskussion über Cannabiskonsum
Welche Verstösse genau mit Ordnungsbussen bestraft werden, wird der Bundesrat festlegen. In der Botschaft hatte er zahlreiche Beispiele genannt, etwa das Sammeln geschützter Pflanzen, das Fangen von zu kleinen Fischen, zu schnelles Fahren mit Motorbooten in der Uferzone oder die Missachtung der Leinenpflicht für Hunde im Wald.
Den Cannabis-Konsum will der Bundesrat weiterhin im Ordnungsbussenverfahren regeln. Darum steht auch das Betäubungsmittelgesetz im Entwurf für ein Ordnungsbussengesetz. Daran störte sich aber die SVP.
Es gebe dabei viele Ungereimtheiten, sagte Andrea Geissbühler (BE). Die Kantone stellten unterschiedlich viele Bussen wegen Cannabiskonsums aus. Auch würden im Strassenverkehr weniger Kontrollen wegen Cannabis als wegen Alkohol durchgeführt, weil die Bussen nicht registriert seien. Die Mehrheit entschied aber mit 123 zu 51 Stimmen, Kiffer weiterhin mit Ordnungsbussen zu bestrafen.
SVP: Zynisch und willkürlich
Ein Teil der SVP wollte gar nicht auf die Vorlage eintreten. Nach den Worten von Yves Nidegger (GE) sind Ordnungsbussen in Tat und Wahrheit Steuern. Die Einnahmen würden von den Kantonen sogar budgetiert. Diese hätten also ein Interesse an möglichst vielen Gesetzesübertretungen. Das sei zynisch. Auch den Deliktskatalog kritisierte die SVP. Es sei reine Willkür, wenn etwa das Waldgesetz, nicht aber der Tierschutz enthalten sei, monierte Pirmin Schwander.
Die anderen Fraktionen teilten die Bedenken nicht. Inhaltlich folgte der Nationalrat weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 167:8 bei vier Enthaltungen und geht mit kleinen Differenzen nochmals zurück an den Ständerat.