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Sexistische Beleidigungen Was braucht es, bis eine Bundesrätin Strafanzeige einreicht?

Dass Mitglieder der Schweizer Regierung Dritte verklagen, ist nicht alltäglich. Karin Keller-Sutter hat es jetzt getan.

Was ist passiert? Am Mittwoch bestätigte das Finanzdepartement, dass Bundesrätin Karin Keller-Sutter Anzeige gegen Unbekannt eingereicht hat – wegen mutmasslicher Verleumdung und Beschimpfung. Hintergrund ist ein Dialog auf dem Kurznachrichtendienst X: Ein User hatte den Chatbot Grok aufgefordert, Karin Keller-Sutter primitiv zu beleidigen, was dieser dann getan hatte.

Warum die Strafanzeige? Pascal Hollenstein, der Sprecher von Karin Keller-Sutter, sagt, es gehe hier nicht um eine freie Meinungsäusserung in einer politischen Debatte, sondern um die gezielte Herabwürdigung einer Frau. «Solcher Frauenhass darf nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden», sagt Hollenstein. Gegen solche Aussagen müsse man sich grundsätzlich zur Wehr setzen und die Täter in die Schranken weisen. Karin Keller-Sutter geht es also auch ums Prinzip.

Müssen Regierungsmitglieder Strafanzeigen persönlich einreichen?

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In den in diesem Artikel erwähnten Fällen – also bei Beleidigungen, Drohungen und dergleichen – ist das so, weil die Regierungsmitglieder jeweils das Rechtssubjekt sind, das einen potenziellen Schaden erleidet.

Es gibt indes auch andere Fälle, in denen der Bundesrat respektive die Bundeskanzlei als politische Institutionen Anzeige eingereicht haben. Beispielsweise als der Verdacht aufkam, dass Unterschriften bei Volksinitiativen gefälscht worden waren; oder als es im Zusammenhang mit dem EU-Rahmenabkommen zu Indiskretionen gekommen war und der Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses im Raum gestand hatte.

Ist dieses Vorgehen aussergewöhnlich? Dass Bundesräte Strafanzeigen einreichen, ist sicher nicht alltäglich – vor allem nicht, dass dies zu einem so frühen Zeitpunkt öffentlich kommuniziert wird. Eine Rolle spielt in diesem Fall sicherlich, dass die Hasstirade gegen Keller-Sutter in einem öffentlich zugänglichen Raum stattfand. Alle konnten den Dialog mitlesen und mitverfolgen. Insofern ist es wenig überraschend, dass Medienschaffende nachfragen, wie die Bundesrätin mit diesen Beleidigungen umgeht.

Karin Keller-Sutter bei einer Pressekonferenz im Medienzentrum mit zwei Flaggen im Hintergrund.
Legende: Keystone / PETER SCHNEIDER

Was macht diesen Fall zudem speziell? Der Fall von Karin Keller-Sutter ist auf mehreren Ebenen interessant, unter anderem weil Straftaten, die mithilfe von künstlicher Intelligenz begangen werden, noch sehr neu sind und es wenige Urteile gibt. Im Vordergrund der Strafuntersuchung dürfte ein 75-jähriger Mann stehen, der dem Chatbot Grok den Auftrag gab, Keller-Sutter zu beleidigen. Gleichzeitig ist aber auch denkbar, dass sich die Betreiber des Chatbots verantworten müssen. In diesem Falle wäre dies der US-amerikanische Tech-Milliardär Elon Musk.

Wie häufig reichen Regierungsmitglieder Anzeigen ein? Genau sagen lässt sich das nicht, weil viele Fälle nicht bekannt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass Bundesräte und Bundesrätinnen – wie auch andere Personen des öffentlichen Lebens – immer wieder beleidigt oder bedroht werden, beispielsweise per E-Mail oder via andere Kanäle. Gerade bei Drohungen dürfte es einige Anzeigen gegeben haben, von denen die Öffentlichkeit nichts weiss.

Welche Anzeigen sind denn bekannt? Jüngst gab es immer wieder Fälle von Identitätsdiebstahl, von denen Mitglieder der Bundesregierung betroffen waren, unter anderem auch Karin Keller-Sutter. Mit gefälschten Fotos und Videos von ihr gaben Betrüger fragwürdige Investment-Tipps, und versuchten so, das Vertrauen möglicher Kunden zu erschleichen. Gegen diesen Identitätsmissbrauch ist Karin Keller-Sutter ebenfalls juristisch vorgegangen.

Welche Anzeige eines Bundesrates gab am meisten zu reden? Am meisten Aufmerksamkeit erhielt in jüngerer Vergangenheit der Fall, als der damalige Bundesrat Alain Berset 2019 eine Frau anzeigte, die versucht hatte, ihn zu erpressen. Der Fall kam erst nach Abschluss des Verfahrens ans Licht, als die Frau bereits per Strafbefehl verurteilt worden war.

SRF 4 News, 1.4.2026, 8 Uhr;liea

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