Über Smartphones, Smartwatches und Tablets an Schulen wird landesweit breit diskutiert. Klarheit schaffen will jetzt das Erziehungsdepartement (ED) in Basel-Stadt, wie Telebasel berichtete: Das ED hat eine Weisung erlassen für alle Volksschulen, wonach im Schulareal alle privaten Geräte weder sicht- noch hörbar sein dürfen.
So darf man zum Beispiel sein Handy zwar dabeihaben, aber es muss ausgeschaltet und in der Tasche verstaut sein. Die neue Vorschrift gilt auch für Kopfhörer und Spielkonsolen – und neben dem Unterricht auch in Tagesstrukturen und Ferienangeboten.
«Die Weisung schafft Klarheit für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Schulen», sagt ED-Sprecherin Valérie Rhein. Bisher haben die einzelnen Schulen selbst entschieden, was an ihrem Standort gilt.
Klare Regeln helfen für einen ungestörten Unterricht.
Doch die Erfahrung zeige, dass einzelne Schulkinder damit Mühe hätten. «Klare Regeln helfen für einen ungestörten Unterricht und fördern einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien.»
«Gleiche Regeln für alle führen zu mehr Akzeptanz», sagt auch GLP-Grossrätin Sandra Bothe. Sie hatte vor zwei Jahren einen Vorstoss eingereicht und eine Petition lanciert. Damals lehnte die Regierung ein striktes Handyverbot mit Verweis auf Lerneffekte und Sozialkontrolle ab. Was nun zum Umdenken geführt hat, lässt das ED auf Anfrage offen.
Auch der kantonale Lehrpersonenverband «Freiwillige Schulsynode Basel-Stadt» begrüsst die einheitlichen neuen Richtlinien, dies «im Sinne von Mindeststandards», schreibt Präsident Michel Héritier auf Anfrage. Die meisten Standorte erfüllten schon heute die Eckwerte.
Den Lehrpersonen wurden die neuen Regeln laut Héritier noch nicht vorgestellt. Und die Umsetzung an den teilautonomen Schulstandorten brauche genügend Zeit. Die Weisung datiert vom 2. Juni und gilt ab sofort; die Schulen haben aber gemäss ED bis zu den Herbstferien Zeit für die Umsetzung.
Für praktische Fragen können die einzelnen Schulstandorte weiterhin eigene Regeln erlassen. Das betrifft etwa allfällige Handydepots, die Nutzung in der Mittagspause oder das Bezahlen am Pausenkiosk per App.
Sanktionen noch offen
Ebenfalls den einzelnen Standorten überlässt das ED, wie Verstösse gegen die Weisung konkret bestraft werden sollen. Die Schulen sollten jeweils «eine verbindliche Massnahmenkaskade» erlassen und diese «konsequent» umsetzen.
Just hier sieht Héritier indes einen Knackpunkt für den Schulalltag: Für Sanktionen wie zum Beispiel einen temporären Handyentzug seien klare, juristisch abgesicherte Vorgaben nötig. Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) hält gemäss einem «Faktenblatt» eine zeitweise Beschlagnahmung für zulässig, wenn eine Schulordnung oder Regeln des Kantons das vorsehen.
Statt eines generellen Smartphone-Verbots an Schulen rät der LCH zu individuellen, stufengerechten Regelungen mit dem Ziel, «einen verantwortungsvollen und reflektierten Umgang mit Smartphones zu vermitteln».
Basel-Stadt ist nicht allein mit einheitlichen, strengen Regeln: Ein flächendeckendes Handyverbot bis in die 9. Klassen hatte der Aargau im August 2025 als erster Kanton erlassen. Vorausgegangen war im Februar 2025 die Gemeinde Köniz BE. Die Diskussionen dürften jedoch weiterlaufen; so sieht etwa die Regierung in Baselland derzeit keinen Bedarf für kantonale Vorgaben.