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Smartphone & Co an Schulen Handyverbot in Basel-Stadt für mehr Ruhe im Unterricht

Der Stadtkanton schafft mit strikten, einheitlichen Regeln für Handy, Tablet und Smartwatch Klarheit. Der Lehrkräfte-Verband begrüsst das.

Über Smartphones, Smartwatches und Tablets an Schulen wird landesweit breit diskutiert. Klarheit schaffen will jetzt das Erziehungsdepartement (ED) in Basel-Stadt, wie Telebasel berichtete: Das ED hat eine Weisung erlassen für alle Volksschulen, wonach im Schulareal alle privaten Geräte weder sicht- noch hörbar sein dürfen.

Drei Menschen, die im Freien auf ihre Smartphones schauen.
Legende: Das eigene Mobiltelefon ist heute schon für viele Primarschulkinder kaum mehr wegzudenken. (Symbolbild) Keystone/APA/Max Slovencik

So darf man zum Beispiel sein Handy zwar dabeihaben, aber es muss ausgeschaltet und in der Tasche verstaut sein. Die neue Vorschrift gilt auch für Kopfhörer und Spielkonsolen – und neben dem Unterricht auch in Tagesstrukturen und Ferienangeboten.

Geräte im Unterricht

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Für den Unterricht zugelassen bleiben private elektronische Geräte, wenn es die Lehrperson explizit erlaubt. Die baselstädtischen Schulen verwenden IT-Geräte wie Laptops und Tablets für den Unterricht ab der 1. Primarschulklasse; ab der 5. Klasse erhält jedes Kind einen eigenen Laptop, ein eduBS-Book.

«Die Weisung schafft Klarheit für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Schulen», sagt ED-Sprecherin Valérie Rhein. Bisher haben die einzelnen Schulen selbst entschieden, was an ihrem Standort gilt.

Klare Regeln helfen für einen ungestörten Unterricht.
Autor: Valérie Rhein Sprecherin Erziehungsdepartement Basel-Stadt

Doch die Erfahrung zeige, dass einzelne Schulkinder damit Mühe hätten. «Klare Regeln helfen für einen ungestörten Unterricht und fördern einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien.»

Zwei Personen arbeiten an einem Schreibtisch mit Laptop, Papier und Stiften.
Legende: Künftig dürfen Basler Schulkinder private elektronische Geräte nur noch auf dem Tisch haben wie hier im De-Wette-Schulhaus, wenn diese offiziell im Unterricht verwendet werden. (Archivbild) Keystone/Georgios Kefalas

«Gleiche Regeln für alle führen zu mehr Akzeptanz», sagt auch GLP-Grossrätin Sandra Bothe. Sie hatte vor zwei Jahren einen Vorstoss eingereicht und eine Petition lanciert. Damals lehnte die Regierung ein striktes Handyverbot mit Verweis auf Lerneffekte und Sozialkontrolle ab. Was nun zum Umdenken geführt hat, lässt das ED auf Anfrage offen.

Auch der kantonale Lehrpersonenverband «Freiwillige Schulsynode Basel-Stadt» begrüsst die einheitlichen neuen Richtlinien, dies «im Sinne von Mindeststandards», schreibt Präsident Michel Héritier auf Anfrage. Die meisten Standorte erfüllten schon heute die Eckwerte.

Mehrere Smartphones stehen in einem Holzhalter auf einem Tisch.
Legende: Die Basler Schulstandorte sollen einzeln entscheiden, ob Handys in den Schulsäcken verschwinden oder vor dem Unterricht zentral weggestellt werden wie hier in einer Berner Schule. Keystone/Christian Beutler

Den Lehrpersonen wurden die neuen Regeln laut Héritier noch nicht vorgestellt. Und die Umsetzung an den teilautonomen Schulstandorten brauche genügend Zeit. Die Weisung datiert vom 2. Juni und gilt ab sofort; die Schulen haben aber gemäss ED bis zu den Herbstferien Zeit für die Umsetzung.

Für praktische Fragen können die einzelnen Schulstandorte weiterhin eigene Regeln erlassen. Das betrifft etwa allfällige Handydepots, die Nutzung in der Mittagspause oder das Bezahlen am Pausenkiosk per App.

Sanktionen noch offen

Ebenfalls den einzelnen Standorten überlässt das ED, wie Verstösse gegen die Weisung konkret bestraft werden sollen. Die Schulen sollten jeweils «eine verbindliche Massnahmenkaskade» erlassen und diese «konsequent» umsetzen.

Drei Personen auf einer Bank halten Mobiltelefone.
Legende: Auf Basler Pausenhöfen werden solche Szenen künftig seltener. (Symbolbild) Keystone/APA/Max Slovencik

Just hier sieht Héritier indes einen Knackpunkt für den Schulalltag: Für Sanktionen wie zum Beispiel einen temporären Handyentzug seien klare, juristisch abgesicherte Vorgaben nötig. Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) hält gemäss einem «Faktenblatt» eine zeitweise Beschlagnahmung für zulässig, wenn eine Schulordnung oder Regeln des Kantons das vorsehen.

Statt eines generellen Smartphone-Verbots an Schulen rät der LCH zu individuellen, stufengerechten Regelungen mit dem Ziel, «einen verantwortungsvollen und reflektierten Umgang mit Smartphones zu vermitteln».

Basel-Stadt ist nicht allein mit einheitlichen, strengen Regeln: Ein flächendeckendes Handyverbot bis in die 9. Klassen hatte der Aargau im August 2025 als erster Kanton erlassen. Vorausgegangen war im Februar 2025 die Gemeinde Köniz BE. Die Diskussionen dürften jedoch weiterlaufen; so sieht etwa die Regierung in Baselland derzeit keinen Bedarf für kantonale Vorgaben.

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Regionaljournal Basel Baselland, 28.7.2026, 17:30 Uhr ; 

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