2022 übernahm die Schweiz die EU-Sanktionen gegenüber Russland. Russland darf kein Kriegsmaterial erhalten. Es darf auch keine Schutzwesten, Drohnen und Ähnliches bekommen. Die Schweiz nennt solche Güter «besondere militärische Güter».
Das Gleiche gilt seit 2022 nicht nur für Russland, sondern auch für die Ukraine. Im Gegensatz zu den EU-Ländern sanktioniert die Schweiz auch die Ukraine. Der Bundesrat argumentiert, das Gleichbehandlungsgebot im Neutralitätsrecht verlange dies. Keine Kriegspartei soll einen militärischen Vorteil durch die Schweiz gewinnen.
Bundesrätlicher Vorschlag durchgefallen
Da es dafür keine gesetzliche Grundlage gab, nutzte der Bundesrat Notrecht für das Ukraine-Exportverbot. Da Notrecht nach vier Jahren ausläuft, wollte der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage schaffen, um die Ukraine weiter mit Zwangsmassnahmen zu belegen.
Dieses Gesetz ist aber in der Vernehmlassung durchgefallen, wie der Bundesrat in einem Communiqué letzte Woche schrieb. «Insbesondere wurde kritisiert, dass die Auslegung des Neutralitätsrechts (...) zu weitgehend sei und gewisse der betroffenen Güter nicht als kriegsrelevant einzustufen seien.»
Trotzdem hält der Bundesrat an den Export-Verboten gegenüber der Ukraine fest und beruft sich neu auf das Kriegsmaterial- und das liberalere Güterkontrollgesetz.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco schreibt auf Anfrage: «Die Aus- und Durchfuhr von Gütern, die dem Kriegsmaterial- oder Güterkontrollgesetz unterstellt sind, und die bis anhin nicht in die Ukraine ausgeführt werden durften, dürfen weiterhin nicht ausgeführt werden.»
Das heisst: Es gibt weiterhin keine besonderen militärischen Güter für die Ukraine.
Strenge Auslegung des Gesetzes
Viele Juristinnen und Juristen, die sich mit dem Neutralitätsrecht befassen, sind irritiert über diese strenge Auslegung, zum Beispiel Astrid Epiney von der Universität Freiburg. Der Bundesrat hätte Spielraum gehabt, anders zu entscheiden, sagt sie: «Meines Erachtens beschränkt sich die rein rechtliche Pflicht zur Gleichbehandlung auf das Kriegsmaterial im engeren Sinne, also auf das, was in der Schweiz unter das Kriegsmaterialgesetz fällt.» Das hiesse, dass die Ukraine kein Kriegsmaterial erhalten würde. Besondere militärische Güter jedoch könnten ihr geliefert werden.
Die grosse Mehrheit der Generalversammlung der UNO hat diesen Krieg als klaren Verstoss gegen das Gewaltverbot bezeichnet.
Russland hingegen würde weiterhin breit sanktioniert. Epiney sagt: «Der Krieg ist ein klarer Verstoss gegen das Gewaltverbot, das wurde durch die grosse Mehrheit der Generalversammlung der UNO so bezeichnet. Das würde dafürsprechen, dass man die neutralitätsrechtlichen Pflichten hier weicher auslegen kann.»
Neutralität hat eine politische Funktion und gehandhabt wird sie wie ein Steuergesetz.
Das Neutralitätsrecht legt auch René Rhinow weicher aus. Rhinow ist ehemaliger Ständerat der FDP und emeritierter Professor für Staatsrecht. Allzu buchstabengetreu setze der Bundesrat das Neutralitätsrecht um, kritisiert er: «Neutralität hat eine politische Funktion und gehandhabt wird sie wie ein Steuergesetz.»
Rhinow kritisiert, die Schweiz schade so den EU-Sanktionen gegenüber Russland. Deren Zweck sei, Russland dazu zu bringen, die UNO-Charta und das Völkerrecht einzuhalten: «Werden die Sanktionen gegen die Ukraine weiter beschlossen, werden damit die eigentlichen Sanktionen gegen Russland abgeschwächt, weil die gleichen Nachteile nun auch der Opferstaat tragen muss.»
Für die Involvierten ist klar: Russland soll weiterhin als Aggressor sanktioniert bleiben.