Die Vorgeschichte: Mitte Juni hat das Bundesgericht die Wahl des Grenchner Stadtpräsidiums für ungültig erklärt. Susanne Sahli (FDP) verlor damit ihr Amt umgehend, Vize-Stadtpräsident Patrick Crausaz (GLP) übernahm die Geschäfte vorübergehend. Nun muss die Wahl wiederholt werden.
Die Begründung: Das Bundesgericht kritisiert den Umgang der Gemeinde Grenchen mit der brieflichen Stimmabgabe. Sie hätte die Briefkästen bereits am Samstag um Mitternacht leeren oder schliessen müssen, so sieht es das Gesetz vor. Stattdessen waren sie bis zum Morgen des Wahlsonntags offen. Zudem wurden die bereits eingegangenen Couverts nicht in einer Urne, sondern in Schachteln in einem abgeschlossenen Raum aufbewahrt.
Die Wichtigkeit: Staatsrechtsprofessor Andreas Glaser vom Zentrum für Demokratie Aarau betont, wie wichtig die Einhaltung von Regeln bei Briefwahlen sei. Die Stimmberechtigten hätten die Unterlagen zu Hause, und müssten sie dann zu einem Briefkasten oder der Urne bringen: «Das erhöht die Gefahr, dass es zu Manipulationen kommt. Deshalb ist es noch wichtiger, dass man die geltenden Vorschriften einhält.»
Die anderen Gemeinden: Grenchen ist nicht alleine mit dem Dilemma der Briefkästen. Verschiedene Solothurner Gemeinden halten sich nicht streng an die Vorschriften, wie Recherchen von SRF zeigen. Andere haben die Möglichkeit genutzt, die Öffnungszeiten der Briefkästen offiziell einzuschränken, damit diese nicht um Mitternacht leeren oder schliessen müssen.
Die Warnungen: In der Stadt Solothurn werden die Briefkästen für die briefliche Stimmabgabe um Mitternacht vor Abstimmungen oder Wahlen geleert. Dafür sorgt Stadtschreiber Urs Unterlerchner. Für ihn sei klar, dass die Vorgaben eingehalten werden müssen: «Ich habe mehrmals darauf hingewiesen, dass es Beschwerdemöglichkeiten gibt, wenn man die Vorgaben nicht einhält. Was dann passieren kann, das hat man nun in Grenchen gesehen.»
Die Folgen: In der Solothurner Politik gibt es nun Bestrebungen, die Gesetzgebung anzupassen. Ein fraktionsübergreifender Vorstoss will erreichen, dass die briefliche Stimmabgabe im Kanton Solothurn neu bis zum Zeitpunkt der Öffnung der Wahllokale am Abstimmungs- oder Wahlsonntag möglich ist. Die Regierung hat den Vorstoss erheblich erklärt, nun hat das Parlament das letzte Wort.