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Tragödie von Crans-Montana Kanton Wallis spricht 10 Millionen Franken für Brandopfer

  • Die Stiftung für die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS soll mit zehn Millionen Franken dotiert werden.
  • Der Walliser Staatsrat hat eine entsprechende Botschaft an den Grossen Rat übermittelt.

Um kurz-, mittel- und langfristig Unterstützung für die Opfer der Brandkatastrophe und ihre Angehörigen zu gewährleisten, hat der Staatsrat beschlossen, eine Stiftung zu gründen. Das Vermögen der Stiftung wird auch aus Spenden bestehen, die auf das vom Kanton Wallis eigens zu diesem Zweck eingerichtete Konto eingezahlt werden.

Zwei Personen vor einem Gedenkaltar mit Blumen und Kerzen.
Legende: Die Kantonsregierung folgt bei der Unterstützung der Brandopfer den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK). Keystone / CYRIL ZINGARO

Die Walliser Regierung hat zudem beschlossen, die Bestattungs- und Rückführungskosten aller Verstorbenen zu übernehmen, unabhängig von der finanziellen Situation der Opfer und/oder ihrer Angehörigen. Diese Entschädigungen kommen zu den 10’000 Franken hinzu, die allen Familien der hospitalisierten Opfer oder Verstorbenen als Soforthilfe ausgezahlt werden.

Die vom Bund geregelte Opferhilfe

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Die Entschädigung, die im Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) vorgesehen ist, hängt normalerweise von der finanziellen Situation der Anspruchsberechtigten ab. Das OHG sieht vier Formen der Opferhilfe vor, darunter die Soforthilfe, die längerfristige Hilfe, die Entschädigung und die Genugtuung.

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) empfiehlt den Kantonen, die Opfereigenschaft in diesem Fall auszuweiten. Laut einer SODK-Mitteilung sollten aus Sicht des Vorstands auch Menschen als Opfer gelten dürfen, die sich zum Unglückszeitpunkt im Lokal befanden oder die versuchten, Personen aus dem brennenden Lokal zu retten. Ebenso sollten für den SODK-Vorstand Personen als Opfer gelten, die sich in unmittelbarer Nähe der Bar «Le Constellation» aufhielten und begründete Befürchtungen um die persönliche Integrität einer nahestehenden Person hatten. All diese Personen sowie ihre Angehörigen sollten Anspruch auf Opferhilfeleistungen haben, heisst es in der Mitteilung weiter.

Um eine Überlastung einzelner Beratungsstellen zu vermeiden, sehen die Empfehlungen der SODK im Fall Crans-Montana auch eine aktive interkantonale Koordination und Weitervermittlung von Beratungsfällen vor. Die Beratung soll dort erfolgen, wo dem Unterstützungsbedarf der Betroffenen am besten entsprochen werden kann.

Der Kanton Wallis beabsichtigt zudem, Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) umzusetzen. Diese sehen unter anderem eine rasche, koordinierte und unbürokratische Gewährung der im Opferhilfegesetz (OHG) vorgesehenen Soforthilfe sowie die Definition des Opferstatus über die hospitalisierten oder verstorbenen Personen und ihre Angehörigen hinaus vor.

SRF 4 News, 26.1.2026, 13 Uhr ; 

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