- Die Stiftung für die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS soll mit zehn Millionen Franken dotiert werden.
- Der Walliser Staatsrat hat eine entsprechende Botschaft an den Grossen Rat übermittelt.
Um kurz-, mittel- und langfristig Unterstützung für die Opfer der Brandkatastrophe und ihre Angehörigen zu gewährleisten, hat der Staatsrat beschlossen, eine Stiftung zu gründen. Das Vermögen der Stiftung wird auch aus Spenden bestehen, die auf das vom Kanton Wallis eigens zu diesem Zweck eingerichtete Konto eingezahlt werden.
Die Walliser Regierung hat zudem beschlossen, die Bestattungs- und Rückführungskosten aller Verstorbenen zu übernehmen, unabhängig von der finanziellen Situation der Opfer und/oder ihrer Angehörigen. Diese Entschädigungen kommen zu den 10’000 Franken hinzu, die allen Familien der hospitalisierten Opfer oder Verstorbenen als Soforthilfe ausgezahlt werden.
Der Kanton Wallis beabsichtigt zudem, Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) umzusetzen. Diese sehen unter anderem eine rasche, koordinierte und unbürokratische Gewährung der im Opferhilfegesetz (OHG) vorgesehenen Soforthilfe sowie die Definition des Opferstatus über die hospitalisierten oder verstorbenen Personen und ihre Angehörigen hinaus vor.