- Der Bundesrat will die Obergrenze für Einkäufe in die Pensionskasse senken. Der Vorstoss kam von Mitte-Nationalrätin Yvonne Bürgin.
- Das stärke die Systemgerechtigkeit der Sozialversicherungen, schreibt der Bundesrat in der zustimmenden Antwort auf eine Motion aus der Mitte-Fraktion.
Eingereicht hatte den Vorstoss Nationalrätin Yvonne Bürgin (Mitte/ZH). Einkäufe in die Pensionskasse sollten dazu dienen, Vorsorgelücken zu schliessen, begründete sie den Vorstoss. Doch die heutige Obergrenze von 907'200 Franken erlaube Einkäufe in Millionenhöhe. Das sei unverhältnismässig und führe zu erheblichen Steuerausfällen.
Obergrenze von 453'600 Franken gefordert
Bürgin verlangt mit der Motion eine Senkung dieser Obergrenze auf die Hälfte dieses Höchstbetrages, also auf derzeit 453'600 Franken. Das reduziere übermässige Steuerprivilegien, und dennoch bleibe die Möglichkeit einer sehr guten Vorsorge gewahrt.
Der Bundesrat beantragt ein Ja zur Motion. Eine Senkung der Obergrenze des versicherbaren Lohnes stärke die Systemgerechtigkeit der Sozialversicherungen, schrieb er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Denn damit würden die Steuervorteile für eine Minderheit mit sehr hohen Einkommen begrenzt.
Der Bundesrat erinnert dabei an seine im Entlastungspaket 27 vorgelegten Pläne für höhere Steuern auf Bezügen aus der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge. Damit würden die Steuervorteile von grossen Kapitalbezügen gegenüber Renten verringert, schreibt er. Das führe zu höheren Einnahmen aus der direkten Bundessteuer.