Vernier GE hat ein Problem mit ordnungsgemässen Wahlen: Nachdem bereits die Gemeinderatswahlen von März 2025 wegen Betrugsverdachts annulliert worden sind, kam es auch bei der neu angesetzten Wahl im November zu Unregelmässigkeiten.
Die Staatskanzlei gab ein graphologisches Gutachten in Auftrag. Dieses ergab, dass die 189 Stimmzettel von nur 79 Personen ausgefüllt worden waren. Trotzdem hat der Genfer Staatsrat die Resultate der zweiten Wahl bestätigt, weil er die Wirkung der verdächtigen Stimmzettel als gering einstufte.
Kandidierende wehren sich vor Bundesgericht
Mehrere knapp unterlegene Kandidierende legten dagegen Beschwerde vor Bundesgericht ein. Vorsorglich verlangten sie, die am 16. März 2026 geplante konstituierende Sitzung des neu gewählten Gemeinderats zu stoppen.
Mit der Überlegung: Stellt sich später heraus, dass die Wahl ungültig war, könnten auch Entscheide ungültig sein.
Bundesgericht will Parlament nicht behindern
Doch jetzt hat das Bundesgericht diese dringliche Anfrage abgewiesen. Mit der Begründung: Die Unregelmässigkeiten wögen nach aktuellem Aktenstand nicht schwer genug, um den Wahlprozess zu blockieren.
Ausserdem seien alle Listen betroffen und keine konkreten Kandidierenden erkennbar bevorzugt worden. Dass eine einzelne Kandidatin bei Nichtberücksichtigung der strittigen Stimmzettel knapp ins Parlament gewählt worden wäre, genüge nicht, um den neu gewählten Gemeinderat an seiner Arbeit zu hindern.
Die konstituierende Sitzung kann also wie geplant stattfinden. Über die Beschwerden gegen die Wahl entscheidet das Bundesgericht zu einem späteren Zeitpunkt. Annulliert es die Wahl, müssen die Bürgerinnen und Bürger von Vernier zum dritten Mal an die Urnen gehen.