- Allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge sollen Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben.
- Ausgenommen sind die Kantone Genf und Neuenburg.
- Die Wirtschaftskommission des Ständerats ist wie der Nationalrat mit einer entsprechenden Vorlage einverstanden.
- Bundesrat und Gewerkschaften sprechen sich gegen die Vorlage aus.
Mindestlöhne, die in allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsverträgen ausgehandelt wurden, sollen kantonale Mindestlöhne übersteuern können. Das will die Wirtschaftskommission des Ständerats. Der Nationalrat hat der Vorlage bereits zugestimmt. Demnach sollen Kantone die Höhe von Mindestlöhnen nicht mehr frei festlegen dürfen.
Wirtschaftskommission will Sozialpartnerschaft stärken
Die Wirtschaftskommission begründet ihre Empfehlung mit dem Schutz der Sozialpartnerschaft. Sie möchte verhindern, dass kantonale oder kommunale Mindestlöhne, die in Gesamtarbeitsverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen untergraben. Die Befürworter sehen darin ein wichtiges Instrument, um die Stabilität und Verbindlichkeit der Gesamtarbeitsverträge zu gewährleisten.
Ausnahme für Genf und Neuenburg
Nicht gelten soll das für die Kantone Genf und Neuenburg. Sie haben bereits Mindestlöhne eingeführt, die höher liegen als die Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen.
Neben Genf und Neuenburg haben auch die Kantone Basel-Stadt, Tessin und Jura gesetzliche Mindestlöhne. Diese drei Kantone seien aber laut dem Präsidenten der Wirtschaftskommission des Ständerats, Erich Ettlin (Mitte/OW), von der Vorlage nicht betroffen. Dort gelte bereits ein Vorbehalt für allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge.
Kritik von Bundesrat und Gewerkschaften
Eine Minderheit der Wirtschaftskommission des Ständerats lehnt die Vorlage als verfassungswidrig ab und sieht darin einen unzulässigen Eingriff in die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Auch der Bundesrat, der die Vorlage auf Verlangen des Parlaments erarbeitet hatte, spricht sich dagegen aus. Wirtschaftsminister Guy Parmelin argumentierte bereits im Nationalrat, dass die Vorlage verfassungswidrig sei, da sie in die Kompetenzen der Kantone zur Gestaltung ihrer Sozialpolitik eingreife.
Gewerkschaften wie die Unia und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) üben ebenfalls Kritik. Sie befürchten, dass die geplante Regelung kantonale Mindestlöhne aushebeln und insbesondere Beschäftigte in Tieflohnbranchen, darunter viele Frauen, benachteiligen würde. Kantonale Mindestlöhne seien ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Der Ständerat wird voraussichtlich im März über die Vorlage entscheiden.