Mit ihrem Partner lebt sie auf rund 30 Quadratmetern – Duschen und Küche muss sie mit 22 Flüchtlingen teilen. «Ich verstehe nicht, warum wir hier gelandet sind», sagt die 41-jährige Schweizerin, die anonym bleiben will. Ihre Wohnung sei wegen Totalsanierung gekündigt worden, erzählt die IV-Bezügerin. Sie habe dutzende von Bewerbungen geschrieben – ohne Chance.
Schliesslich seien sie aus der Wohnung ausgewiesen und ins Flüchtlingsheim der St. Galler Stadt Rapperswil-Jona gebracht worden. Im ehemaligen Mädcheninternat des Klosters Mariazell werden seit Ausbruch des Kriegs Ukrainerinnen einquartiert.
Verbreitete Praxis
Kein Einzelfall. Die Recherche von «10vor10» zeigt: Von rund 60 angefragten grösseren Gemeinden und Städten in zwölf Kantonen gibt ein Drittel an, von Obdachlosigkeit bedrohte Personen in Notunterkünften unterzubringen, die eigentlich für Asylbewerber und Flüchtlinge betrieben werden. Die meisten Gemeinden schreiben von Einzelfällen; oftmals Personen mit Mietzinsausständen oder Betreibungen. Die Zürcher Gemeinde Wädenswil aber stellt eine Verdoppelung der Fälle auf rund 45 Obdachlose innert zwei Jahren fest.
Werde die Miete zu spät bezahlt oder die Hausordnung nicht eingehalten, erfolge viel schneller eine Kündigung als noch vor einigen Jahren, schreibt Miriam Liechti, Leiterin Soziales. «Die Verwaltungen sind weniger tolerant». Auch für die Gemeinde sei es herausfordernd, Wohnraum anzumieten. Darum mache es Sinn, Obdachlose in Asylunterkünften unterzubringen, die sonst, je nach Weltlage, leer stehen würden.
Flüchtlinge vor Schweizern?
In Rapperswil-Jona stört die IV-Bezügerin, dass sie und ihr Partner in ein Zimmer des Asylheims gewiesen wurden statt in eine der 70 Notwohnungen, die die Stadt ebenfalls mietet. Zwar sei eine Notwohnung frei, habe es geheissen, aber eine ukrainische Familie werde bald dort einziehen. «Das hat mich wütend gemacht. Es kann doch nicht sein, dass wir Schweizer hängen gelassen werden.»
Man unterscheide nicht zwischen Schweizern und Flüchtlingen, entgegnet Robin Bannwart, Ressortleiter Gesellschaft. «Im Vordergrund steht die Notsituation». Gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung seien Gemeinden in der Pflicht, Betroffenen in Not ein menschenwürdiges Obdach anzubieten. Ob das eine Wohnung oder eine Kollektivunterkunft ist, sei sekundär. Die finanzielle Situation werde in einer späteren Phase abgeklärt; wer Lohn und Vermögen hat, muss die Notunterkunft selbst bezahlen.
Gefährdete Bewohnerinnen
Dass das Zusammenleben von Sozialhilfe- und IV-Bezügern mit Flüchtlingen ein Problem sein kann, zeigt der Fall der Thurgauer Gemeinde Amriswil. Amriswil hat das ehemalige und abrissreife Hotel Bahnhof für die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen angemietet. In den letzten Jahren aber sind immer mehr Randständige eingezogen: Zehn Männer teilen sich die Unterkunft aktuell mit zwei Frauen aus der Ukraine.
Dabei habe es auch schon bedrohliche Situationen gegeben, räumt Tamara Sulzberger, Leiterin Soziale Dienste ein. «Wir mussten Männer umplatzieren, weil sie distanzlos waren und in die Zimmer der Frauen gegangen sind». Warum werden die Ukrainerinnen nicht separat untergebracht? Auch in Amriswil sei der Markt für preisgünstige Wohnungen klein, sagt Tamara Sulzberger.
Asylheim als Auffangbecken
In Rapperswil-Jona führt das zu einer brisanten Situation: Als die Stadt erfährt, dass eine Siedlung mit 65 preisgünstigen Wohnungen abgerissen wird, mietet sie letztes Jahr eine zusätzliche Etage im Flüchtlingsheim an. Aus Angst, dass 33 Mietende, die vom Sozialamt unterstützt oder von der Mietschlichtungsstelle begleitet wurden, auf der Strasse landen. Effektiv seien zwar nur drei Betroffene eingezogen, die Stadt mietet die Etage aber weiterhin, um für neue Fälle gewappnet zu sein.
Die IV-Bezügerin und ihr Partner hatten unterdessen Glück: Nach einem Monat im Flüchtlingsheim konnten sie auf Anfang März umziehen – in eine 3-Zimmer-Wohnung für 1500 Franken im im zürcherischen Hombrechtikon.