Die Deutsche Gemeinde Hauingen liegt nur wenige Kilometer nördlich der Schweizer Grenze und knapp 15 Kilometer von Basel entfernt. 1935 wohnte Ida Egli dort, zusammen mit ihren Eltern, sie sind Auslandschweizerinnen in Nazi-Deutschland.
Ida Egli hatte eine kognitive Beeinträchtigung und sollte nach dem «Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses» zwangssterilisiert werden. Adolf Hitler erliess dieses Gesetz 1934. Das Gesetz bildete die Grundlage des Eugenikprogramms der Nazis
Die Basler Historikerin Sophie Küsterling konnte inzwischen 31 Fälle dokumentieren, in denen Auslandschweizerinnen und -schweizer sterilisiert wurden. Die Dunkelziffer dürfte aber deutlich höher sein. Diese Fälle recherchierte Küsterling vor allem im Bundesarchiv in Bern.
Im Bundesarchiv fand Sophie Küsterling unter anderem auch einen Brief von Ida Eglis Vater. Er versuchte, die Zwangssterilisierung seiner Tochter zu verhindern – er sandte sogar einen Brief an den Bundesrat. Im Fall von Ida Egli versuchten die Schweizer Behörden auszuhelfen. Sie argumentierten, dass die Nazis Ida nicht sterilisieren sollten, weil sie als «sauber, fleissig, brav und beliebt» galt und auch kein Interesse an Männern zeigte.
An dieser Argumentation zeige sich die zwiespältige Rolle der damaligen Schweizer Behörden, sagt Sophie Küsterling. Die Behörden hätten selektiv unterstützt und aufgrund von moralischen Kriterien entschieden, wer Hilfe verdiene und wer nicht. Dabei spielten auch finanzielle Überlegungen eine Rolle. Falls eine Auslandschweizerin oder Auslandschweizer die Sterilisation verweigerte, wurde die Person von den Nazis ausgewiesen – zurück in die Schweiz.
Angst vor finanzieller Belastung
Aber nicht jede Person war von den Schweizer Behörden auch willkommen. Der damalige Leiter der Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justizdepartements, Heinrich Rothmund, plädierte in einem Fall dafür, eine Sterilisation nicht zu verhindern, weil der betroffene Mann sonst in die Schweiz zurückgewiesen würde und zum «Dauer-Armenfall» werden würde.
Der Krüppel würde der Heimatgemeinde dauerhaft zur Last fallen.
Solche Aussagen von Schweizer Behörden waren keine Einzelfälle. Auch Franz Kappeler, ein hoher Beamter des Schweizer Aussendepartements, sagte: Die Sterilisation der sogenannten «Anormalen» sei nicht das Dümmste. Ein weiterer Bundesangestellter war dagegen, einen Auslandschweizer zurück in der Heimat aufzunehmen, weil «Der Krüppel würde der Heimatgemeinde dauerhaft zur Last fallen».
Sophie Küsterling ist von solchen Aussagen nicht überrascht. Die Eugenik sei auch in der Schweiz weitverbreitet gewesen und habe keineswegs vor den Schweizer Grenzen Halt gemacht. Und auch im Fall von Ida Egli konnte ihre Sterilisation nicht verhindert werden – sogar mit der Unterstützung der Schweizer Behörden.
Das Innenministerium von Baden-Württemberg stellte Ida Egli vor die Wahl: Entweder sie lässt sich sterilisieren, oder sie reist in die Schweiz aus. Weil Egli aber kognitiv eingeschränkt und auf ihre Eltern angewiesen war, sie aber keine Verwandten mehr in der Schweiz hatte, blieb sie in Deutschland. Sie wurde am 6. Januar 1936 im Spital vom Schopfheim, nur wenige Kilometer von der Schweizer Grenze, unfruchtbar gemacht.