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Aufschiebende Wirkung AT1-Abschreibung der Credit Suisse: Anleihen bleiben wertlos

  • Das Bundesgericht gibt der Beschwerde der UBS gegen den Teilentscheid des Bundesverwaltungsgerichts über die Abschreibung der AT1-Anleihen aufschiebende Wirkung.
  • Die UBS hatte sich zuvor gegen einen Entscheid des Bundes­verwaltungs­gerichts gewehrt, wonach die Abschreibung der AT1-Anleihen der CS rechtswidrig gewesen sein soll.
  • Die AT1-Anleihen bleiben nun abgeschrieben, bis das Bundesgericht inhaltlich entschieden hat.

Es sei unklar, wie der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in anderen Zivil- oder Schiedsverfahren ausgelegt werden könnte, die allenfalls im In- oder Ausland eingeleitet werden könnten, schreibt das Bundesgericht. Es bestehe damit das Risiko von Entscheiden, die im Widerspruch zum noch zu fällenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stehen könnten.

Im Sinne der Rechtssicherheit und auch aus prozessökonomischen Überlegungen werde deshalb die aufschiebende Wirkung erteilt, so das Bundesgericht.

Hunderte von Beschwerden

Nach der Notübernahme durch die UBS hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma im März 2023 bestimmte Anleihen der Credit Suisse im Wert von 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt. Insgesamt legten etwa 3000 Betroffene in rund 360 Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen diesen Entscheid ein.

Das Bundesverwaltungsgericht hob die Verfügung der Finma Mitte Oktober in einem Teilentscheid auf, wogegen die Finma und die UBS eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht haben.

Passant vor UBS-Gebäude in der Stadt
Legende: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Aufhebung der Finma-Verfügung durch das Bundesverwaltungsgericht vorerst keine Rechtswirkung entfaltet, bis über die Hauptsache entschieden ist. Keystone / ENNIO LEANZA

Bei den Anleihen handelt es sich um hoch verzinstes Kapital, das bei einer schweren Schieflage der Bank auf null abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht kam in seinem Teilentscheid zum Schluss, dass im Fall der CS kein sogenannter vertraglicher «Viability Event» eingetreten sei, der eine Abschreibung gerechtfertigt hätte. Die Credit Suisse sei zum Zeitpunkt der Abschreibung ausreichend kapitalisiert gewesen.

Bis zu seinem abschliessenden Urteil bleiben die Anleihen wertlos, sagt nun das Bundesgericht. Wann das Bundesgericht ein Urteil fällt, ist nicht bekannt.

Gerichtskorrespondentin: «Alle Augen auf das Bundesgericht»

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Kurzeinschätzung von Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi:

Dass das Bundesgericht der Beschwerde der UBS aufschiebende Wirkung gewährt, überrascht nicht – alles andere hätte zu erheblichem Chaos geführt.

Noch hat das Bundesverwaltungsgericht ja nicht darüber entschieden, ob die Abschreibung rückgängig gemacht wird. Es möchte zuerst abwarten, ob das Bundesgericht die Abschreibung der AT1-Anleihen ebenfalls als rechtswidrig einstuft.

Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht auch alle anderen Verfahren sistiert. Nun richten sich alle Augen gespannt auf das Verdikt des Bundesgerichts – doch dieses dürfte noch einige Zeit auf sich warten lassen.

SRF 4 News, 10.12.2025, 12 Uhr ; 

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