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Klage gegen CS und UBS «Eine Verurteilung wäre vor allem ein Imageproblem»

Die Vergangenheit der Credit Suisse holt die UBS ein. Die Bundesanwaltschaft klagt eine ehemalige CS-Mitarbeiterin im Zusammenhang mit Geldwäscherei im «Mosambik-Schuldenskandal» an. Der CS und UBS wird vorgeworfen, die Straftat nicht verhindert zu haben. Es geht um verdächtige Geldflüsse von rund acht Millionen Dollar. Die Compliance-Mitarbeiterin empfahl, keine Meldung zu erstatten. Die UBS weist jegliche Verantwortung zurück. Schwerer als die finanziellen Folgen einer Verurteilung würde der Imageschaden für die UBS wiegen, sagt Wirtschaftsrechtsexperte Peter V. Kunz im Interview.

Peter V. Kunz

Wirtschaftsrechtler & Tierrechtsexperte

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Peter V. Kunz ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern und war deren Dekan bis 2020. Ausserdem ist er Professor für Tierschutz- und Tierrecht an der Universität Bern. Seit 2025 ist er zudem Präsident des Schweizerischen Tierschutzes STS.

SRF News: Was bedeutet die Anklage für die UBS?

Peter V. Kunz: Es geht auf der einen Seite um Geld, es droht eine Busse. Mehrere Millionen Franken könnten fällig werden. Fast einschneidender wäre aber, dass eine Verurteilung natürlich ein richtiges Imageproblem wäre.

Die UBS weist die Anschuldigungen zurück. Überrascht Sie das?

Es überrascht insofern, dass sie damit die Praxis der Credit Suisse, die zehn Jahre zurückliegt, zu verteidigen scheint. Man hätte erwartet, dass sie sagt, heute sei alles anders. Aber indem sie als Rechtsnachfolgerin der Credit Suisse ihre frühere Konkurrentin verteidigt, muss sie damit rechnen, dass bei einer Verurteilung die Leute fragen werden: Hat sich denn gar nichts geändert in den letzten zehn Jahren? Insofern hat ihre Verteidigungsstrategie bis jetzt durchaus überrascht.

Bei einer Fusion haftet die Gesellschaft immer für Schulden der Vorgängerorganisation.

Ist es legitim, dass die UBS für allfällige Straftaten der CS zur Verantwortung gezogen werden könnte?

Legitim oder nicht legitim ist nicht massgeblich. Es ist vor allem legal. Bei einer Fusion haftet die Gesellschaft immer für Schulden der Vorgängerorganisation. Insofern ist klar, dass sie die Risiken von allfälligen Verfahren ebenfalls übernimmt.

Das UBS und CS Logo hintereinander.
Legende: Eine Verurteilung würde vor allem dem Image der UBS schaden, sagt Wirtschaftsrechtsexperte Peter V. Kunz. KEYSTONE/Martial Trezzini

Welche Botschaft sendet die Bundesanwaltschaft mit der Anklage einer Compliance-Mitarbeiterin der CS?

Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Die Compliance ist eine wichtige Funktion bei Banken. Das ist sozusagen die interne Polizei, die überwachen muss, ob alles rechtmässig ist. Indem jetzt eine normale Angestellte angeklagt wird, ist das wahrscheinlich ein bisschen eine Schocknachricht für die Angestellten. Passt auf, wenn ihr da Fehler macht, dann droht euch ein langwieriges, teures Verfahren. Im Ergebnis wird dies aber die Compliance wohl künftig eher verbessern. Insofern ist das durchaus positiv zu werten.

Die Möglichkeit besteht durchaus, dass es zu einem Freispruch kommt.

Warum kommt diese Anklage erst jetzt?

Man muss sich bewusst sein: Hier geht es um internationale Sachverhalte. Das ist relativ kompliziert und langwierig. Da braucht es Rechts- und Amtshilfe. Gerade wenn es um einen Staat wie Mosambik geht, muss man damit rechnen, dass diese Amtshilfe und Rechtshilfe länger dauert.

Was wäre jetzt das bestmögliche Szenario für die UBS?

Die Möglichkeit besteht durchaus, dass es zu einem Freispruch kommt. Dann würde auch das Image der Bank nicht angekratzt. Bei einer Verurteilung droht eine Busse bis maximal fünf Millionen Franken. Das ist finanziell nicht wirklich ein Problem für die UBS. Aber der Imageschaden bei einer Verurteilung wäre doch sehr gross.

Auch wenn diese Vorfälle noch in der CS entstanden sind?

Ja, weil wie erwähnt die UBS damit auch die frühere Praxis bei der Credit Suisse verteidigt. Insofern muss die UBS natürlich damit rechnen, dass automatisch die Frage entsteht, wie die Bank heute in Sachen Geldwäschereibekämpfung organisiert ist.

Das Gespräch führte Natacha Schmassmann.

Tagesschau, 01.12.2025, 19:30 Uhr

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