Fedex klagt gegen die Regierung von Präsident Donald Trump. Der US-Logistikkonzern will jene Zölle zurück, die in den letzten Monaten gemäss einem Urteil des Obersten US-Gerichtshofs illegal von der US-Regierung eingetrieben worden sind. Weitere Firmen dürften dem Beispiel folgen, wie SRF-Wirtschaftsredaktorin Isabel Pfaff erklärt.
Was genau will Fedex?
Der US-Logistiker strebt nach eigenen Angaben eine vollständige Rückerstattung der von ihm bezahlten Zölle an. Dazu hat Fedex am Gericht für internationalen Handel in New York eine Klage eingereicht. Die Höhe der eingeklagten Summe hat Fedex nicht publik gemacht. Doch da es sich um einen grossen, international operierenden Logistikkonzern mit viel grenzüberschreitendem Handel handelt, dürfte die Summe durchaus bedeutend sein.
Was bedeutet die Klage von Fedex?
Sie ist ein Hinweis darauf, wie es jetzt wohl weitergehen wird. Denn der Oberste Gerichtshof der USA hat in seinem Urteil vom Freitag offengelassen, ob die US-Regierung die bezahlten Zölle zurückerstatten muss oder nicht. Diese Frage müssen jetzt andere Gerichtsinstanzen klären. Dass Fedex recht schnell zur Tat schreitet, macht deutlich, dass die US-Importeure es auf jeden Fall versuchen werden, das Geld zurückzubekommen. Insgesamt soll es um eine Summe von bis zu 175 Milliarden Dollar gehen, die an unrechtmässig erhobenen Zöllen in die US-Staatskasse geflossen sind.
Gibt es auch Klagen von Schweizer Unternehmen?
Laut Medienberichten denken mehrere Schweizer Firmen darüber nach, die bezahlten Zölle gerichtlich zurückzufordern. Dazu gehören etwa die Uhrenhersteller Swatch und Breitling, die Schokoladenfirma Läderach, der Skihersteller Stöckli oder der Computerzubehörhersteller Logitech. Aus Schweizer Perspektive machen solche Klagen aber nur dann Sinn, wenn die Firmen die Zölle tatsächlich selbst bezahlt haben – beispielsweise über eine Tochterfirma in den USA, die die Produkte importiert hat.
Was ist mit anderen Schweizer Exporteuren?
Vom Industrieverband Swissmem war zu hören, dass dessen Mitgliedsfirmen die Zölle für Importe in die USA zum Teil selber übernommen haben. Sie haben also ihre Produkte für die Abnehmer in den USA verbilligt, weil diese den neuen Importzoll übernehmen mussten. In diesen Fällen kann man über US-Gerichte wohl nichts erreichen. Die betroffenen Schweizer Firmen müssen vielmehr versuchen, vom Handelspartner in den USA etwas zurückzuerhalten, falls dieser seinerseits den zu Unrecht bezahlten Zoll zurückerhält. Grundsätzlich ist es ohnehin so, dass US-Firmen und -Konsumenten rund 90 Prozent der Zölle getragen haben und nicht die Exporteure aus dem Ausland, wie Trump oft behauptet hat. Das zumindest steht in einem neuen Forschungspapier der Federal Reserve Bank von New York.