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Rückschlag für Trump 35 Milliarden: Was die US-Regierung nun zurückzahlen muss

Die US-Zollbehörde teilt mit, wie viel sie bisher zurückzahlen muss. Was heisst das für Schweizer Unternehmen?

Worum geht es? Seit dem 20. April können Unternehmen auf der ganzen Welt Geld von der US-Regierung zurückverlangen. Nun gibt es erste Zahlen zu den Rückforderungen. Es geht um die Zölle, die Präsident Donald Trump im April 2025 praktisch über die ganze Welt verhängt hatte. Die Schweiz war ab August 2025 mit 39 Prozent eines der am stärksten betroffenen Länder. Am 20. Februar 2026 entschied das oberste Gericht der USA, dass diese Zölle rechtswidrig waren.

Wie viel wollen die Unternehmen zurück? 35.46 Milliarden US-Dollar Rückerstattungen inklusive Zinsen erwartet die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde. Das teilte sie am Abend des 12. Mai 2026 dem Gericht für internationalen Handel in New York mit. Die Summe umfasst 126'237 Anträge, die vom 20. April bis 11. Mai 2026 eingereicht wurden. Von diesen sind 86'874 genehmigt worden – knapp 70 Prozent. Aus dem Dokument geht kein Zeitplan hervor, bis wann die Gelder fliessen werden.

Wie die Rückforderung funktioniert

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Ausschliesslich US-Importeure oder US-Zollbroker (Dienstleister, die sich um die Abwicklung von Importen und Exporten kümmern) sind berechtigt, die Anträge zu stellen. Die Zollbehörde stellt dazu das System CAPE (Consolidated Administration and Processing of Entries) zur Verfügung. Laut Zollexperte Alfonso Orlando von der Schweizer Exportförderung Switzerland Global Enterprise hätte die US-Behörde hier gute Arbeit geleistet und biete verständliche Hilfe an. «Es erlaubt aber keine Fehler. Wenn man einen Fehler macht in der Eingabe, muss man den Prozess von vorn starten.» Zurzeit läuft Phase 1 der Rückerstattungen. Welche Anträge zurzeit möglich sind, erklärt Switzerland Global Enterprise.

Was heisst das für Schweizer Unternehmen? Beantragen und abwarten. Da es auch hierzulande um grosse Summen geht, sind viele Schweizer Unternehmen aktiv geworden. Der Pfannenhersteller Kuhn Rikon hat über seine Tochterfirma in den USA gleich in den ersten Tagen einen Antrag gestellt. Es gehe um eine «hohe, sechsstellige Summe». Für Geschäftsführer Tobias Gerfin war das keine Frage: «Es gibt überhaupt keinen Grund, sie nicht zurückzufordern.» Der Antrag ist genehmigt. Die Auszahlung werde 60 bis 90 Tage dauern. Auch Pascal Forrer vom Industrie-KMU Rego-Fix aus dem Baselbiet wartet auf mehrere Hunderttausend Franken. Die Aufarbeitung sei «sehr zeitaufwendig» gewesen. Rego-Fix erzielt ein Drittel seines Umsatzes in den USA.

Fordern alle Unternehmen zurück? Wie viele Schweizer Unternehmen ihr Geld zurückhaben wollen, ist nicht bekannt. Alfonso Orlando, Zollexperte der Exportförderung Switzerland Global Enterprise, geht davon aus, dass alle Firmen ihre Ansprüche prüfen. Er kennt aber auch Beispiele, die sich dagegen entscheiden. Orlando sagt: «Wenn der Kunde [in den USA] ein staatsnaher Betrieb ist, ist man vielleicht etwas vorsichtig mit der Zurückforderung und wartet noch etwas.» Der Grund: Angst vor negativen Konsequenzen.

US-Flagge vor blauem Himmel.
Legende: Laut US-Zoll hat die Regierung 166 Milliarden US-Dollar an Zöllen rechtswidrig erhoben. 35 Milliarden davon sollen nun zurückfliessen. Keystone / KAY NIETFELD

Ist das Zoll-Hin-und-Her nun abgeschlossen? Nein. Die US-Regierung arbeitet zurzeit daran, eine neue gesetzliche Grundlage für Zölle zu finden. Dazu hat der US‑Handelsbeauftragte im März 2026 sogenannte Section-301-Untersuchungen eingeleitet. Geprüft wird zweierlei: Ergreifen Handelspartner der USA unzureichende Massnahmen gegen die Einfuhr von mit Zwangsarbeit hergestellten Waren? Und: Verzerren Sie ihre Industrien durch Subventionen? In beiden Fällen ist die Schweiz als eines der Zielländer aufgeführt.

Gelten im Moment noch US-Zölle? Ja, mit Ausnahmen einzelner Branchen wie der Pharmaindustrie. Es sind etwa zahlreiche Zölle gegen China in Kraft. Auch gelten weltweit 50‑Prozent-Zölle auf Stahl und Aluminium. Dazu kommen bis Juli weltweite 10-Prozent-Zölle. Sie gelten, seitdem der Supreme Court im Februar die Zölle aus dem Vorjahr gekippt hat. Auch diese wurden vergangene Woche für illegal erklärt und am 12. Mai durch ein Berufungsgericht wieder in Kraft gesetzt. Das Damoklesschwert der US-Zölle schwebt weiterhin über allen Unternehmen, die in oder mit den USA Geschäfte machen wollen.

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10vor10, 13.5.2026, 21:50 Uhr;liea

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