Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat die Praxis zur Verwendung des Schweizerkreuzes auf Industriegütern gelockert.
Der Zürcher Laufschuhhersteller On begrüsst den Entscheid, um den jahrelang gerungen wurde. On hat lange mit den Schweizer Behörden über die Verwendung des Schweizerkreuzes gestritten. Während der Schuhhersteller sich über die Einigung freut, sorgt der Entscheid bei anderen Schweizer Unternehmen für Kritik.
Seit 2017 sind die «Swissness»-Regeln in Kraft. Diese sollen die Marke «Schweiz» besser vor Trittbrettfahrern schützen. Nun gelten angepasste Regeln, welche die Verwendung des Schweizerkreuzes erleichtern.
Neuinterpretation von «Swissness»
Bislang mussten bei Industrieprodukten mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen, damit das Schweizerkreuz auf Produkten angebracht werden darf. Ausserdem musste der Schritt, der dem Produkt seine wesentlichen Eigenschaften verleiht, in der Schweiz erfolgen.
Neu gilt: Wenn Produkte in der Schweiz entworfen oder entwickelt werden, darf das Schweizerkreuz unter gewissen Bedingungen verwendet werden. Bei On muss das Schweizerkreuz in Kombination mit den Wörtern «Swiss Engineering» verwendet werden und darf nicht höher sein als der Schriftzug.
Im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld sind viele Schweizer Firmen gezwungen, im Ausland zu produzieren. Trotzdem wollen sie darauf hinweisen, dass Forschung und Entwicklung in der Schweiz erfolgt.
Das IGE begründet den Entscheid damit, dass Schweizer Unternehmen in einem anspruchsvollen internationalen Umfeld entlastet werden. Durch die anhaltende Frankenstärke und hohe US-Zölle seien viele Firmen dazu gezwungen, Teile ihrer Produktion ins Ausland zu verlagern. Gleichzeitig blieben wichtige Wertschöpfungsschritte wie Forschung, Entwicklung und Design oft in der Schweiz. Darum hätten Unternehmen ein berechtigtes Interesse, weiterhin auf die «Swissness» hinzuweisen.
Was «Swiss Engineering» genau umfasst, steht laut dem Institut für geistiges Eigentum noch nicht fest. Der Leiter des Rechtsdiensts beim IGE, Alexander Pfister, sagt, dass ein Gericht im Einzelfall entscheiden muss, wie und ob die Verwendung eines Zusatzes wie «Swiss Engineering» und das Schweizerkreuz mit dem «Swissness»-Gesetz konform sind.
Gut oder schlecht für die «Marke Schweiz»?
Alexandra Bini, Kommunikationsverantwortliche bei On, sieht den Entscheid positiv. Beim Schweizer Schuh- und Kleidungshersteller fände die ganze Innovation, Forschung und Entwicklung am Hauptsitz in Zürich statt. Durch die neue Regelung werde die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet. Das sei eine fairere Praxis und stärke langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.
Bei Marken, die Konsumenten nicht ohnehin schon als typisch schweizerisch erachten, ist es eine Verwässerung der Marke ‹Schweiz›.
Dem hält aber der Marketingexperte Sven Reinecke entgegen: Damit könne es zu einer Verwässerung der Marke «Schweiz» kommen, insbesondere bei Marken, die Konsumenten nicht ohnehin als typisch schweizerisch erachten. Zudem könne die neue Regelung dazu führen, dass einige Firmen sich überlegen, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern.
Kritik und Lob an der neuen Regelung
Die Reaktionen auf die neuen «Swissness»-Regeln fallen in verschiedenen Industriebranchen unterschiedlich aus:
Reaktionen aus der Schweizer Wirtschaft
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Bild 1 von 5. Uhrenverband. Der Verband der schweizerischen Uhrenindustrie betrachtet die Praxisänderung gesamtwirtschaftlich als kritisch. Die Uhrenindustrie sei aufgrund der Branchenverordnung zwar nicht direkt betroffen. Dennoch sei die Verwendung des Schweizerkreuzes in der Gesamtbetrachtung des Industriestandorts Schweiz von Bedeutung. Bildquelle: SRF.
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Bild 2 von 5. Thermoplan . Die Firma Thermoplan produziert Kaffeemaschinen in der Schweiz. Mitinhaber Adrian Steiner ist enttäuscht über den Entscheid des IGE. Sie hätten keine Möglichkeiten, ihre Produktion ins Ausland zu verlegen. Für grössere Hersteller könne das aber ein Anreiz sein. Bildquelle: SRF.
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Bild 3 von 5. Victorinox. Victorinox steht der Anpassungen der «Swissness»-Bestimmungen gelassen gegenüber. Wichtig sei, dass die Glaubwürdigkeit des Schweizerkreuzes langfristig gewahrt bleibe. Wenn dieses bei «Swiss Engineering» oder «Swiss Design» in der Mitte integriert werde, gehe man nicht davon aus, dass dies die Wahrnehmung der Konsumenten wesentlich verändere. Bildquelle: SRF.
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Bild 4 von 5. Künzli Schuhe. Roberto Martullo, Geschäftsleiter von Künzli Schuhe, ist unzufrieden mit der neuen «Swissness»-Regelung. Für ihn ist klar: Echtes Schweizer Handwerk verliere damit massiv an Wert. Zusammen mit Gleichgesinnten möchte er gar gerichtlich gegen den Entscheid vorgehen. Bildquelle: SRF.
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Bild 5 von 5. Economiesuisse. Economiesuisse begrüsst die Präzisierung grundsätzlich, da sie Unternehmen in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld mehr Flexibilität gebe. Eine Schwächung von «Swiss made» sieht der Verband nicht: Der rechtliche Rahmen bleibe bestehen und die Möglichkeit der Branchen, eigene Standards zu definieren, sichere die Glaubwürdigkeit des Labels. Bildquelle: SRF.
Die Praxispräzisierung gilt per sofort und für sämtliche Industrieprodukte. Für die Uhren-, Kosmetik- oder Lebensmittelbranche, die eigene und strengere Regeln haben, ändert sich grundsätzlich nichts. Und wie bis anhin ist es möglich, im Einzelfall gegen die Verwendung des Schweizerkreuzes zu klagen.