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Streit um «Swissness» Schuhmarke On: Schweizerkreuz-Entscheid mit Folgen

Neue Regeln zur Verwendung des Schweizerkreuzes sorgen für Diskussionen in der Wirtschaft.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat die Praxis zur Verwendung des Schweizerkreuzes auf Industriegütern gelockert.

Der Zürcher Laufschuhhersteller On begrüsst den Entscheid, um den jahrelang gerungen wurde. On hat lange mit den Schweizer Behörden über die Verwendung des Schweizerkreuzes gestritten. Während der Schuhhersteller sich über die Einigung freut, sorgt der Entscheid bei anderen Schweizer Unternehmen für Kritik.

Seit 2017 sind die «Swissness»-Regeln in Kraft. Diese sollen die Marke «Schweiz» besser vor Trittbrettfahrern schützen. Nun gelten angepasste Regeln, welche die Verwendung des Schweizerkreuzes erleichtern.

Neuinterpretation von «Swissness»

Bislang mussten bei Industrieprodukten mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen, damit das Schweizerkreuz auf Produkten angebracht werden darf. Ausserdem musste der Schritt, der dem Produkt seine wesentlichen Eigenschaften verleiht, in der Schweiz erfolgen.

Regal mit verschiedenen Sportschuhen.
Legende: Auch auf On-Schuhen, die in der Schweiz verkauft werden, dürfte durch die neuen Regeln künftig das Schweizerkreuz zu sehen sein. IMAGO / AFLO

Neu gilt: Wenn Produkte in der Schweiz entworfen oder entwickelt werden, darf das Schweizerkreuz unter gewissen Bedingungen verwendet werden. Bei On muss das Schweizerkreuz in Kombination mit den Wörtern «Swiss Engineering» verwendet werden und darf nicht höher sein als der Schriftzug.

Im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld sind viele Schweizer Firmen gezwungen, im Ausland zu produzieren. Trotzdem wollen sie darauf hinweisen, dass Forschung und Entwicklung in der Schweiz erfolgt.
Autor: Alexander Pfister Leiter Rechtsdienst Gewerbliche Schutzrechte, IGE

Das IGE begründet den Entscheid damit, dass Schweizer Unternehmen in einem anspruchsvollen internationalen Umfeld entlastet werden. Durch die anhaltende Frankenstärke und hohe US-Zölle seien viele Firmen dazu gezwungen, Teile ihrer Produktion ins Ausland zu verlagern. Gleichzeitig blieben wichtige Wertschöpfungsschritte wie Forschung, Entwicklung und Design oft in der Schweiz. Darum hätten Unternehmen ein berechtigtes Interesse, weiterhin auf die «Swissness» hinzuweisen.

Was «Swiss Engineering» genau umfasst, steht laut dem Institut für geistiges Eigentum noch nicht fest. Der Leiter des Rechtsdiensts beim IGE, Alexander Pfister, sagt, dass ein Gericht im Einzelfall entscheiden muss, wie und ob die Verwendung eines Zusatzes wie «Swiss Engineering» und das Schweizerkreuz mit dem «Swissness»-Gesetz konform sind.

Gut oder schlecht für die «Marke Schweiz»?

Alexandra Bini, Kommunikations­verantwortliche bei On, sieht den Entscheid positiv. Beim Schweizer Schuh- und Kleidungshersteller fände die ganze Innovation, Forschung und Entwicklung am Hauptsitz in Zürich statt. Durch die neue Regelung werde die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet. Das sei eine fairere Praxis und stärke langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

Bei Marken, die Konsumenten nicht ohnehin schon als typisch schweizerisch erachten, ist es eine Verwässerung der Marke ‹Schweiz›.
Autor: Sven Reinecke Direktor Institut für Marketing und Customer Insight, HSG

Dem hält aber der Marketingexperte Sven Reinecke entgegen: Damit könne es zu einer Verwässerung der Marke «Schweiz» kommen, insbesondere bei Marken, die Konsumenten nicht ohnehin als typisch schweizerisch erachten. Zudem könne die neue Regelung dazu führen, dass einige Firmen sich überlegen, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern.

Kritik und Lob an der neuen Regelung

Die Reaktionen auf die neuen «Swissness»-Regeln fallen in verschiedenen Industriebranchen unterschiedlich aus:

Reaktionen aus der Schweizer Wirtschaft

Die Praxispräzisierung gilt per sofort und für sämtliche Industrieprodukte. Für die Uhren-, Kosmetik- oder Lebensmittelbranche, die eigene und strengere Regeln haben, ändert sich grundsätzlich nichts. Und wie bis anhin ist es möglich, im Einzelfall gegen die Verwendung des Schweizerkreuzes zu klagen.

10 vor 10, 23.03.2026, 21:50 Uhr

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