Was, wenn die UBS dereinst ins Wanken geraten sollte? Es sind weniger Optionen auf dem Tisch als früher. 2008, während der globalen Finanzkrise, rettete der Staat die UBS. 2023 übernahm die UBS die wankende Credit Suisse – mit staatlichen Garantien. Geriete die UBS in Not, müsste man sie abwickeln, verstaatlichen oder an eine ausländische Grossbank verscherbeln.
Konnte man die CS wirklich nicht abwickeln? Der Bund hat 2023 davon abgesehen und argumentiert, ein ungeordneter Konkurs könnte eine internationale Finanzkrise auslösen. Yvan Lengwiler, der für den Bundesrat einen Bankenstabilitätsbericht erstellt hat, widerspricht im «Eco Talk»: «Es gibt keine Hinweise, dass es nicht funktioniert hätte.» Sowohl die Finanzmarktaufsicht Finma als auch ausländische Behörden seien bereit gewesen für eine Abwicklung. «Es waren die politischen Behörden, die bremsten. Das ist auch verständlich, die sind weniger im Geschäft drin».
Ist die Schweiz bereit für eine Abwicklung? Laut Marcel Rohner, früher UBS-Chef und heute Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung, sind noch einige Punkte ausstehend. Darunter sehr technische Punkte in den Abwicklungsplänen. Zudem müsse etwa geklärt werden, wie das Management bestimmt würde, das die Führung der Bank während der Abwicklung übernähme. Wichtig sei zudem, eine Frühintervention zu etablieren, die dann greift, «wenn eine Bank noch handlungsfähig ist», sagt er in der Sendung «Eco Talk». «Diesen Punkt sollte man nochmals sehr viel stärker in den Vordergrund rücken.»
Wer könnte früher intervenieren? Die Finma, sie soll künftig mehr Kompetenzen erhalten. In den Augen von Yvan Lengwiler, der sieben Jahre lang im Finma-Verwaltungsrat sass, ist das der zentrale Punkt bei der neuen Bankenregulierung, nicht die Höhe des Eigenkapitals. Das sieht der Bundesrat freilich anders. Die Finma, sagt Lengwiler, werde immer wieder hintertrieben, das müsse aufhören. «Sie braucht mehr Unabhängigkeit, damit sie auch gegenüber grossen und einflussreichen Firmen das Recht durchsetzen kann.» Ein möglicher Weg sei, ihre Unabhängigkeit in der Verfassung zu verankern.
Welche zusätzlichen Instrumente soll die Finma erhalten? Der Bundesrat will im Sommer Vorschläge präsentieren. Bekannt ist: Die Verantwortlichkeiten innerhalb einer Bank müssen klar zugewiesen werden, und die Finma kann organisatorische Änderungen vorzeitig anordnen. Ebenfalls im Katalog: Anders als heute soll die Finma kommunizieren dürfen, wenn sie sogenannte Enforcement-Verfahren gegen Banken oder Bank-Manager geführt hat. Damit ist laut Marcel Rohner auch die Bankiervereinigung einverstanden, allerdings wirklich nur dann, wenn die Kommunikation nach Abschluss des Verfahrens geschieht.
Falls es zu einer Abwicklung käme – wie geht das? Die Finma würde übernehmen und ein neues Management einsetzen. Dieses würde versuchen, den systemrelevanten Teil der Bank weiter zu betreiben, der Rest würde verkauft. Damit dies gelingt, müssten Staat bzw. Nationalbank der betroffenen Bank unkompliziert Geld leihen können, damit sie nicht illiquide wird, wenn Kunden und sonstige Gläubiger gleichzeitig ihr Geld abziehen.
Und eine Verstaatlichung? Sie wäre mit enormen Risiken für die Steuerzahlerinnen und -zahler verbunden. Während der Finanzkrise 2008 hatte Irland mehrere Grossbanken verstaatlicht – und wäre selbst fast in Konkurs gegangen.