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Temu & Co. Vom neuen EU-Päcklizoll sind auch Schweizer Exporteure betroffen

Die EU will die Paketflut aus Asien eindämmen – und erhebt einen Zoll von drei Euro pro Artikelkategorie im Paket.

Ladekabel, Kleider, Schuhe, Spielzeug, Bücher: Milliarden Päckchen mit solchen Artikeln werden aus China in die EU importiert. Bisher waren diese Pakete zollbefreit, weil der Warenwert tief ist.

Um die Paketflut mit oft qualitativ minderwertigen Artikeln von Temu & Co. einzudämmen, verlangt die EU ab sofort drei Euro pro Artikel-Kategorie in einem solchen, eigentlich zollbefreiten Paket mit einem Gesamtwert unter 150 Euro. Sind in dem Paket also drei Kabel und ein T-Shirt, werden sechs Euro fällig.

Auch Schweizer Exporteure betroffen

Dieser neue Zoll gilt auch für Pakete aus der Schweiz mit einem Wert unter 150 Euro – schliesslich gehört die Schweiz ja nicht zur EU.

Wer in der Schweiz also einen Onlineshop betreibt, dessen Versand in die EU für den neuen Zoll infrage kommt, kann sich bei der Post über das Vorgehen informieren. Demnach kann der Shop die Zollgebühr selbst übernehmen oder sie auf die Kunden in der EU überwälzen.

Keine Änderung gibt es dagegen bei Bestellungen aus der Schweiz in europäischen Onlineshops. Die EU will ja nicht den Export aus der EU eindämmen, sondern den Import von Billiggütern in die Union.

Milliarden Pakete aus China pro Jahr

Kunden in Europa bestellen massenweise günstige Produkte im Ausland. Im vergangenen Jahr kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5.9 Milliarden Sendungen im Wert von je unter 150 Euro an.

Das sind 16 Millionen Pakete pro Tag. Auf sie wurde bisher kein Zoll erhoben. Mehr als 90 Prozent dieser Sendungen kamen nach EU-Angaben aus China.

Die neue Zollpauschale gilt vorerst für zwei Jahre. Sie soll die Zeit überbrücken, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht. Dann sollen die üblichen Zollsätze je nach Warenwert, Ursprung und Wareneinstufung gelten.

SRF 3 Wirtschaft, 01.07.2026, 07:40 Uhr ; 

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