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Teurer Stellenwechsel Wie mit neuem Job Tausende Franken bei der Rente verloren gehen

Wer mitten im Jahr die Stelle wechselt, riskiert unbemerkt Einbussen bei der späteren Rente. Der Grund liegt in der Verzinsung der Pensionskassenguthaben. Wenn Kassen ihre Zinsen rückwirkend festlegen, können Versicherte bei einem Austritt vor Jahresende Erträge verlieren.

Wer eine neue Stelle antritt, wechselt meistens auch die Pensionskasse. Das kann später die Rente reduzieren – oft ohne dass es die Betroffenen merken. Das Geld in der Pensionskasse wächst durch die Einzahlungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und durch die Zinsen, die die Pensionskasse auf das Guthaben zahlt.

Der Bund schreibt einen Mindestzins vor. Aktuell beträgt dieser 1.25 Prozent. Viele Pensionskassen zahlen aber mehr, wenn sie gute Anlageerträge erzielen.

Wo liegt das Problem?

Die meisten Pensionskassen entscheiden aber erst am Jahresende, wie hoch die Verzinsung für das vergangene Jahr ausfällt. Wer dann nicht mehr bei derselben Kasse versichert ist, erhält in der Regel nur den gesetzlichen Mindestzins auf sein Guthaben und nicht das, was die Pensionskasse ordentlich bezahlt.

Die höhere Verzinsung der bisherigen Pensionskasse bekommt der Versicherte in der Regel nicht mehr. «Man kann bei einem Stellenwechsel unterjährig bereits sehr viel Geld für die Rente verlieren», sagt Marius Osterfeld, Leiter Ökonomie und Politik beim Branchenverband Swissstaffing.

Nahaufnahme von Schweizer Banknoten in verschiedenen Werten.
Legende: Wenn unterjährig die Pensionskasse gewechselt wird, versickert die mögliche höhere Verzinsung des Guthabens. KEYSTONE / Gaetan Bally

Angesichts der aktuell hohen Verzinsungen könne sich dieser Unterschied über die Jahre summieren. Laut Berechnungen von Swissstaffing können dadurch Einbussen entstehen, die sich langfristig auf mehrere zehntausend Franken belaufen.

Wenige Prozentpunkte machen den Unterschied

Der Grund dafür liegt im Zinseszinseffekt: Höhere Gutschriften erhöhen das Altersguthaben, das in den folgenden Jahren wiederum verzinst wird. Über Jahrzehnte kann sich daraus ein beträchtlicher Unterschied ergeben. Thomas Breitenmoser, Pensionskassenexperte bei Complementa, hält die heute verbreitete Praxis, bei einem Stellenwechsel unter dem Jahr nur den Mindestzins auszuzahlen, für korrekt. Denn es sei erst am Jahresende klar, wie sich die Finanzmärkte entwickelt hätten.

Eine nachträgliche Auszahlung entgangener Zinsen an bereits ausgetretene Versicherte wäre theoretisch denkbar. Für Lukas Müller-Brunner, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands (Asip), ist dies jedoch weder praktikabel noch administrativ umsetzbar.

Fakt ist: Häufige Stellenwechsel gehören heute für viele Erwerbstätige zum Berufsleben. Damit dürfte auch die Diskussion darüber weitergehen, wie verhindert werden kann, dass dabei unbemerkt Rentengelder verloren gehen.

10v10, 1.7.2026, 21.50 Uhr;liea

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