Diese Zölle gelten aktuell: Für die meisten Importe in die USA gilt seit vergangener Woche ein Zollsatz von zehn Prozent. Grundlage dafür bildet ein US-Handelsgesetz aus dem Jahr 1974, das in bestimmten Situationen US-Zusatzzölle für eine Dauer von 150 Tagen erlaubt. Die zehn Prozent werden auf die Zölle aufgeschlagen, die vor Donald Trumps Zollankündigungen im April 2025 für Industriegüter galten. Für die grosse Mehrheit der betroffenen Schweizer Exporteure bedeutet dies einen effektiven Zollsatz von rund 15 Prozent.
Einige Ausnahmen: Manche Produkte sind von den neuen Zöllen ausgenommen, etwa Holzprodukte, bestimmte kritische Mineralien oder Arzneimittel. Letzteres ist für die Schweiz besonders wichtig, da mehr als die Hälfte der Schweizer Exporte in die USA aus pharmazeutischen Produkten besteht. Für Stahl und Aluminium gilt zudem weiterhin ein Zollsatz von 50 Prozent. Das Durcheinander unterschiedlicher Zölle bleibt damit bestehen, hat sich jedoch etwas geordnet. Denn der jüngste Gerichtsentscheid schafft insofern Klarheit, als dass die zusätzlichen Zölle universell angewendet und damit alle Länder gleichbehandelt werden.
Erhöhung des Zusatzzolls? Wie bei vergangenen Zollankündigungen sind auch die aktuellen Zusatzzölle von zehn Prozent nicht in Stein gemeisselt. US-Finanzminister Scott Bessent hat angekündigt, dass bereits in den kommenden Tagen die Zusatzzölle auf 15 Prozent erhöht werden sollen.
Zusätzliche Kosten: Die anhaltende Unsicherheit verursacht Mehrkosten für die Wirtschaft. Unternehmen verschieben zum Beispiel Investitionen. Ausserdem führen die häufigen Änderungen der Rahmenbedingungen zu mehr administrativem und organisatorischem Aufwand. Jean-Philippe Kohl, Vizedirektor des Verbands der Schweizer Tech-Industrie Swissmem, erklärt: « Die Höhe der Zölle spielt natürlich eine wichtige Rolle – je niedriger, desto besser –, doch den Schweizer Firmen geht es vor allem um langfristige Planungssicherheit und Verbindlichkeit.» Trotz aller Unsicherheiten bleibe eines klar: Die US-Zölle würden in der einen oder anderen Form auch in Zukunft bestehen bleiben.
Die Höhe der Zölle spielt natürlich eine wichtige Rolle – je niedriger, desto besser –, doch den Schweizer Firmen geht es vor allem um langfristige Planungssicherheit und Verbindlichkeit.
Rückerstattung bereits gezahlter Zölle: Ein Handelsgericht in New York hat jüngst entschieden, dass Importeure einen Anspruch darauf haben, unrechtmässige Zölle zurückzufordern. Mehrere Unternehmen verlangten daraufhin ihr Geld zurück - auch aus der Schweiz. Zu den Klägern gehören zum Beispiel der Laufschuhhersteller On oder auch der Duft- und Aromenriese Givaudan, wie die «Finanz und Wirtschaft» berichtet. Nach Berechnungen der University of Pennsylvania geht es für den US-Staatshaushalt um etwa 175 Milliarden US-Dollar. Das entspräche etwa 2.5 Prozent des US-Haushalts.
Administratives Monster: Laut Jean-Philippe Kohl ist das Urteil des US-Handelsgerichts «ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch bei weitem kein Selbstläufer». Viele Fragen blieben weiterhin ungeklärt. Für die Schweizer Unternehmen sei es vor allem eine Kosten-Nutzen-Abwägung: die Chancen auf eine mögliche Rückzahlung der Zölle versus die Kosten für den administrativen sowie juristischen Aufwand. Schweizer Firmen können ausserdem die US-Zölle nicht direkt zurückverlangen. Sie müssen dazu über ihre Tochtergesellschaften in den USA gehen, weil diese die Zölle bezahlt haben.