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US-Zollpolitik Was gilt? Ein Überblick über Trumps Zoll-Wirrwarr

Seit mehr als einem Jahr beschäftigt sich die Welt mit den sich regelmässig ändernden US-Zollbestimmungen. Welche Zölle gelten aktuell? Und wie steht es um die Rückerstattung bereits bezahlter Zölle?

Diese Zölle gelten aktuell: Für die meisten Importe in die USA gilt seit vergangener Woche ein Zollsatz von zehn Prozent. Grundlage dafür bildet ein US-Handelsgesetz aus dem Jahr 1974, das in bestimmten Situationen US-Zusatzzölle für eine Dauer von 150 Tagen erlaubt. Die zehn Prozent werden auf die Zölle aufgeschlagen, die vor Donald Trumps Zollankündigungen im April 2025 für Industriegüter galten. Für die grosse Mehrheit der betroffenen Schweizer Exporteure bedeutet dies einen effektiven Zollsatz von rund 15 Prozent.

Unterschiedliche rechtliche Grundlagen

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Seit Beginn seiner zweiten Amtszeit hat Trump Zölle gegen zahlreiche Länder verhängt. Seine Regierung berief sich dabei auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA). Das Gesetz aus dem Jahr 1977 besagt, dass ein Präsident im Krisenfall Dekrete erlassen kann, ohne die Zustimmung des Kongresses einholen zu müssen.

Nach Ansicht des Obersten US-Gerichts, des Supreme Courts, überschritt Trump jedoch im konkreten Fall seine Befugnisse. Es erklärte die Zölle für rechtswidrig.

Daraufhin berief sich die US-Regierung auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974. Dieses erlaubt es, Zölle auf Importe für die Dauer von bis zu 150 Tagen zu erheben.

Einige Ausnahmen: Manche Produkte sind von den neuen Zöllen ausgenommen, etwa Holzprodukte, bestimmte kritische Mineralien oder Arzneimittel. Letzteres ist für die Schweiz besonders wichtig, da mehr als die Hälfte der Schweizer Exporte in die USA aus pharmazeutischen Produkten besteht. Für Stahl und Aluminium gilt zudem weiterhin ein Zollsatz von 50 Prozent. Das Durcheinander unterschiedlicher Zölle bleibt damit bestehen, hat sich jedoch etwas geordnet. Denn der jüngste Gerichtsentscheid schafft insofern Klarheit, als dass die zusätzlichen Zölle universell angewendet und damit alle Länder gleichbehandelt werden.

Bundesrat will Zoll-Verhandlungen mit USA weiterführen

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Der Bundesrat will die Verhandlungen mit den USA über ein Handelsabkommen fortsetzen und so die bilateralen Handelsbeziehungen der beiden Länder stabilisieren. Damit sollen sich die Exportmöglichkeiten für Schweizer Unternehmen verbessern. Das entschied der Bundesrat an seiner Sitzung vom Freitag.

Anlass waren der Entscheid des Obersten US-Gerichtshofs vom 20. Februar, wonach viele der von US-Präsident Donald Trump auf Grund eines Notstandsgesetzes verhängten Zölle illegal waren.

Hinzu kam Trumps Entscheid für neue Zölle auf Basis einer anderen Rechtsgrundlage. Die neuen pauschalen Zusatzzölle von 10 Prozent gelten seit 24. Februar und für 150 Tage. Danach ist ein Entscheid des US-Kongresses nötig. Sie werden zusätzlich zu den bestehenden Meistbegünstigungszöllen angewendet.

Erhöhung des Zusatzzolls? Wie bei vergangenen Zollankündigungen sind auch die aktuellen Zusatzzölle von zehn Prozent nicht in Stein gemeisselt. US-Finanzminister Scott Bessent hat angekündigt, dass bereits in den kommenden Tagen die Zusatzzölle auf 15 Prozent erhöht werden sollen.

Trump steht zwischen der US und Schweizer Flagge. Im Hintergrund steht «Word Economic Forum»
Legende: US Präsident Donald Trump im Januar am World Economic Forum in Davos. Seit Februar gilt ein globaler Zusatzzoll von zehn Prozent für Importe in die USA. Keystone/Laurent Gillieron

Zusätzliche Kosten: Die anhaltende Unsicherheit verursacht Mehrkosten für die Wirtschaft. Unternehmen verschieben zum Beispiel Investitionen. Ausserdem führen die häufigen Änderungen der Rahmenbedingungen zu mehr administrativem und organisatorischem Aufwand. Jean-Philippe Kohl, Vizedirektor des Verbands der Schweizer Tech-Industrie Swissmem, erklärt: « Die Höhe der Zölle spielt natürlich eine wichtige Rolle – je niedriger, desto besser –, doch den Schweizer Firmen geht es vor allem um langfristige Planungssicherheit und Verbindlichkeit.» Trotz aller Unsicherheiten bleibe eines klar: Die US-Zölle würden in der einen oder anderen Form auch in Zukunft bestehen bleiben.

Die Höhe der Zölle spielt natürlich eine wichtige Rolle – je niedriger, desto besser –, doch den Schweizer Firmen geht es vor allem um langfristige Planungssicherheit und Verbindlichkeit.
Autor: Jean-Philippe Kohl Vizedirektor von Swissmem

Rückerstattung bereits gezahlter Zölle: Ein Handelsgericht in New York hat jüngst entschieden, dass Importeure einen Anspruch darauf haben, unrechtmässige Zölle zurückzufordern. Mehrere Unternehmen verlangten daraufhin ihr Geld zurück - auch aus der Schweiz. Zu den Klägern gehören zum Beispiel der Laufschuhhersteller On oder auch der Duft- und Aromenriese Givaudan, wie die «Finanz und Wirtschaft» berichtet. Nach Berechnungen der University of Pennsylvania geht es für den US-Staatshaushalt um etwa 175 Milliarden US-Dollar. Das entspräche etwa 2.5 Prozent des US-Haushalts.

Administratives Monster: Laut Jean-Philippe Kohl ist das Urteil des US-Handelsgerichts «ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch bei weitem kein Selbstläufer». Viele Fragen blieben weiterhin ungeklärt. Für die Schweizer Unternehmen sei es vor allem eine Kosten-Nutzen-Abwägung: die Chancen auf eine mögliche Rückzahlung der Zölle versus die Kosten für den administrativen sowie juristischen Aufwand. Schweizer Firmen können ausserdem die US-Zölle nicht direkt zurückverlangen. Sie müssen dazu über ihre Tochtergesellschaften in den USA gehen, weil diese die Zölle bezahlt haben.

SRF3 Wirtschaft; 05.03.2026; 17:40Uhr;liea

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