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Zoll-Rückforderungen Zu viel bezahlte US-Zölle werden jetzt zurückgefordert

Von August bis Dezember 2025 galt Donald Trumps 39-Prozent-Zoll für Schweizer Einfuhren in die USA. Nachdem das höchste US-Gericht diese Praxis als rechtswidrig erklärt hat, können die zu viel bezahlten Zölle jetzt zurückgefordert werden. Wie das funktioniert, erklärt SRF-Wirtschaftsredaktor Damian Rast.

Damian Rast

Wirtschaftsredaktor

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Damian Rast arbeitet seit 2013 bei Radio SRF, zuerst als Nachrichtenredaktor und Moderator, dann als Produzent und Moderator der Informationssendung Info 3. Anschliessend war er fünf Jahre Produzent beim Echo der Zeit, nun ist er als Wirtschaftsredaktor tätig.

Wie läuft es mit den Zoll-Rückforderungen?

Die Rückforderungen sind erst seit vier Tagen möglich, viele Schweizer Firmen wollen sich deshalb noch nicht dazu äussern. Die meisten der kontaktierten Unternehmen geben sich aber zuversichtlich, dass sie die zu viel bezahlten Zölle zurückerhalten werden. Sie gehen davon aus, dass der US-Rechtsstaat auf Ebene der Zollbehörde trotz Trumps Unberechenbarkeit funktioniert. Für die Firmen geht es teils um viel Geld. So geht etwa der Sackmesser-Hersteller Victorinox von 3.8 Millionen Dollar aus, die er zurückfordern wird.

Das Hin- und Her bei den US-Zöllen

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Hände zählen Hundert-Dollar-Scheine.
Legende: Reuters/Marcos Brindicci

Vom 1. August 2025 an galten Zölle von 39 Prozent für Einfuhren aus der Schweiz in die USA – dies, nachdem Donald Trump seinen «Zollhammer» verhängt hatte. Im Dezember 2025 dann einigte sich der Bundesrat mit der US-Regierung, die Zölle für Waren aus der Schweiz auf 15 Prozent zu senken. Die Details dieses Handelsabkommens zwischen den USA und der Schweiz werden derzeit ausgehandelt.

Im Februar 2026 schliesslich entschied der Supreme Court in den USA, dass sich die Trump-Administration auf eine nicht anwendbare gesetzliche Grundlage für die am «Liberation Day» im April 2025 verhängten Zölle berief. Die Einnahmen aus diesen Zöllen waren also illegal. Sie müssen jenen, die sie beim Import in die USA bezahlt haben, jetzt auf Verlangen hin zurückbezahlt werden.

Wie geht die Rückerstattung konkret?

Eine Firma muss eine Liste einreichen mit allen Produkten, Daten und Preisen der Importe in die USA. Diese Liste muss auf einer Website der US-Zollbehörde eingereicht werden. Die Behörde wiederum prüft die Angaben und wird die zu viel bezahlten Beträge zurückzahlen. Geld zurückfordern können allerdings nur die Importeure in den USA. Das heisst: Das Geld fliesst dann beispielsweise an eine Tochterfirma in den USA eines Schweizer Unternehmens. Möglich ist auch eine Klage beim Handelsgericht in New York, um die zu viel bezahlten Zölle zurückzuerhalten.

Was bedeutet Trumps Unberechenbarkeit für die Firmen?

Die Unternehmen sind grundsätzlich an möglichst tiefen Zöllen für Importe in die USA interessiert. Wichtig ist für sie vor allem, dass der Zollsatz nicht ständig ändert – denn dann ist es kaum möglich, Preise zu definieren, Exportverträge abzuschliessen und Budgets zu erstellen. Zudem bedeutet es einen grossen administrativen Aufwand, die ständigen Änderungen mitzuverfolgen und sich ihnen anzupassen. Und: Der Zollsatz sollte nicht wesentlich höher sein als jener, der für Firmen in der EU gilt. Ob das jetzt ausgehandelte bilaterale Handelsabkommen mit den USA stabile Verhältnisse bringt, bleibt abzuwarten.

Wie passen sich Schweizer Firmen der Unberechenbarkeit an?

Manche bauen Produktionsstätten in den USA – das ist ja auch Trumps eigentliche Absicht und Teil der Absichtserklärung zwischen der Schweiz und den USA, deren Details jetzt ausgehandelt werden. Kleinere Schweizer Firmen können das weniger: Sie suchen sich möglichst neue Absatzmärkte ausserhalb der USA. Sicher ist: Es braucht für die Export-Unternehmen bis auf Weiteres viel Flexibilität.

Rendez-vous, 23.4.2026, 12:30 Uhr ; 

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