Von August bis Dezember 2025 galt Donald Trumps 39-Prozent-Zoll für Schweizer Einfuhren in die USA. Nachdem das höchste US-Gericht diese Praxis als rechtswidrig erklärt hat, können die zu viel bezahlten Zölle jetzt zurückgefordert werden. Wie das funktioniert, erklärt SRF-Wirtschaftsredaktor Damian Rast.
Wie läuft es mit den Zoll-Rückforderungen?
Die Rückforderungen sind erst seit vier Tagen möglich, viele Schweizer Firmen wollen sich deshalb noch nicht dazu äussern. Die meisten der kontaktierten Unternehmen geben sich aber zuversichtlich, dass sie die zu viel bezahlten Zölle zurückerhalten werden. Sie gehen davon aus, dass der US-Rechtsstaat auf Ebene der Zollbehörde trotz Trumps Unberechenbarkeit funktioniert. Für die Firmen geht es teils um viel Geld. So geht etwa der Sackmesser-Hersteller Victorinox von 3.8 Millionen Dollar aus, die er zurückfordern wird.
Wie geht die Rückerstattung konkret?
Eine Firma muss eine Liste einreichen mit allen Produkten, Daten und Preisen der Importe in die USA. Diese Liste muss auf einer Website der US-Zollbehörde eingereicht werden. Die Behörde wiederum prüft die Angaben und wird die zu viel bezahlten Beträge zurückzahlen. Geld zurückfordern können allerdings nur die Importeure in den USA. Das heisst: Das Geld fliesst dann beispielsweise an eine Tochterfirma in den USA eines Schweizer Unternehmens. Möglich ist auch eine Klage beim Handelsgericht in New York, um die zu viel bezahlten Zölle zurückzuerhalten.
Was bedeutet Trumps Unberechenbarkeit für die Firmen?
Die Unternehmen sind grundsätzlich an möglichst tiefen Zöllen für Importe in die USA interessiert. Wichtig ist für sie vor allem, dass der Zollsatz nicht ständig ändert – denn dann ist es kaum möglich, Preise zu definieren, Exportverträge abzuschliessen und Budgets zu erstellen. Zudem bedeutet es einen grossen administrativen Aufwand, die ständigen Änderungen mitzuverfolgen und sich ihnen anzupassen. Und: Der Zollsatz sollte nicht wesentlich höher sein als jener, der für Firmen in der EU gilt. Ob das jetzt ausgehandelte bilaterale Handelsabkommen mit den USA stabile Verhältnisse bringt, bleibt abzuwarten.
Wie passen sich Schweizer Firmen der Unberechenbarkeit an?
Manche bauen Produktionsstätten in den USA – das ist ja auch Trumps eigentliche Absicht und Teil der Absichtserklärung zwischen der Schweiz und den USA, deren Details jetzt ausgehandelt werden. Kleinere Schweizer Firmen können das weniger: Sie suchen sich möglichst neue Absatzmärkte ausserhalb der USA. Sicher ist: Es braucht für die Export-Unternehmen bis auf Weiteres viel Flexibilität.