Zunächst ist es eine junge Patientin, die SRF schildert, was ihr widerfahren ist. Dann kommen immer weitere hinzu. Wir nennen die Patientin C.M. Sie bleibt anonym, weil ihre Krankengeschichte auch den Intimbereich betrifft. Der angeschuldigte Arzt, ein ausgebildeter Chirurg, der sich auf Enddarm-Erkrankungen spezialisiert hat, führt eine Privatpraxis in Zürich, als wir unsere Recherche im Spätsommer beginnen.
Dann kommt es zu einer unerwarteten Wende: Als die Recherchen schon seit Wochen laufen und die Interviews mit den Fachleuten gemacht sind, verstirbt der angeschuldigte Arzt. SRF publiziert diese Geschichte dennoch, weil sie gravierend ist und aufzeigt, welche Hürden die betroffenen Patientinnen überwinden mussten, bis sie ihre Fälle melden konnten.
Vor Schmerzen am Boden
Die Patientin C.M. wurde vom Proktologen im März 2025 wegen einer Geschwulst im Analkanal operiert. Sie erzählt: «Er sagte mir, eine Operation sei die einzige Behandlungsmöglichkeit, obwohl ich explizit nach Behandlungsalternativen gefragt hatte, weil ich Angst vor der Operation hatte.»
Für die Patientin hatte der Eingriff drastische Folgen: Aufgrund von Komplikationen war sie vier Monate lang arbeitsunfähig und litt unter starken Schmerzen. «Ich hatte jeden Morgen, wenn ich aufs WC musste, schlimme Schmerzen. Manchmal lag ich vor dem WC am Boden.» Bis heute hat sie Probleme beim Toilettengang.
Operation war unnötig
«Es gibt Behandlungsalternativen zur Operation bei diesen Feigwarzen, zum Beispiel eine Verödung mit Kälte oder mit Strom», sagt Professor Dieter Hahnloser, der die Patientenakten studiert hat. Der Enddarmspezialist ist Chefarzt der Koloproktologie am Universitätsspital Lausanne und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Viszeralchirurgie. Er stützt damit die ärztliche Zweitmeinung, die die Patientin nach der Operation eingeholt hatte.
Der angeschuldigte Proktologe will die Patientin nach dieser unnötigen Operation wegen der Komplikationen bei der Heilung gar ein weiteres Mal operieren, doch sie wechselt vorher den Arzt. Dann fliegt alles auf. C.M. möchte den fehlbaren Arzt melden, weil sie andere Patientinnen und Patienten schützen will. Doch der Gang an die richtige Stelle erweist sich als Kraftakt
Eine weitere Betroffene, die Patientin L.S. (Name geändert) leidet an einer Steissbeinfistel, die sich in der Gesässfalte wiederkehrend entzündet, weshalb sie den Arzt aufsucht. Dieser rät ihr zu einer Operation, die für die Patientin schlimm endet. «Er sagte mir, er würde zunächst eine Drainage legen, um die Flüssigkeit abzuleiten, und danach die Zyste weglasern.» Etwa zwei Wochen würde sie zu Hause bleiben müssen, habe er ihr gesagt.
«Als ich aufwachte, hatte ich aber keine Drainage. Der Arzt hat mir ein faustgrosses Loch ins Gesäss geschnitten und einen Teil des Schliessmuskels entfernt», erzählt sie. Aus den angeblich zwei Wochen Heilungszeit wurden zehn Monate. Sie konnte nicht sitzen, nur seitlich liegen oder stehen. L.S. war nach dem Eingriff auf Spitex-Pflege und Hilfe durch Freunde und Familie angewiesen. Sie blieb monatelang arbeitsunfähig.
Veraltete Operation und falsch aufgeklärt
Professor Dieter Hahnloser verfügt in diesem Fall über das Aufklärungsprotokoll, die Sprechstunden- und Operationsberichte und kommt zum Schluss: «Die Patientin wurde falsch aufgeklärt. Der Arzt hat sie aufgeklärt für einen kleinen Eingriff. Und dann hat er eine grosse, radikale Operation durchgeführt mit teilweiser Entfernung des Schliessmuskels. Da sind der Patientin eindeutig nicht die Erwartungen der Operation erklärt worden.»
Die Operationsmethode sei ausserdem veraltet, weil man längst erkannt habe, dass sie für die Patientinnen und Patienten unzumutbar sei. «So operiert man heute nicht mehr», sagt Hahnloser. Er habe diese Operation letztmals in seiner Assistenzzeit, also vor Jahrzehnten, durchgeführt.
L.S. musste seit dem Eingriff dreimal erneut operiert werden, weil bei dem Eingriff nahezu das ganze Fettgewebe um das Steissbein entfernt worden war und sie dadurch nicht schmerzfrei längere Zeit sitzen kann. Auch sie meldet ihren Fall den Behörden und erlebt den Meldeprozess als kompliziert und unpersönlich.
Patientinnen wurden mit Schockbildern unter Druck gesetzt
Die Patientin P.K. (Name geändert) kämpft noch heute mit schrecklichen Bildern im Kopf. Auch ihr rät der Arzt dringend zu einer Operation. Ihr erzählt er, dass bei ihrem Leiden, einer sogenannten Darmeinstülpung, ein Mastdarm-Prolaps drohe. Dabei fällt der Darm aus dem Analkanal heraus, ein sogenannter Darmvorfall.
«Dann hat er mir unvermittelt seinen Bildschirm zugedreht und mir Bilder und Videos gezeigt, wie das operiert wird. Und zum Schluss zeigte er mir noch ein Foto einer älteren Person, bei der der Darm herausgefallen war. Er meinte, das würde mir passieren, wenn ich mich nicht operieren lasse.»
P.K. ist nach dieser Sprechstunde in der Privatpraxis des Arztes völlig aufgelöst, lässt sich aber nicht unter Druck setzen und lehnt eine Operation ab. Sie sucht bei einem anderen Zürcher Proktologen Rat. Dieser Facharzt sieht die Sache ganz anders und hält fest: «Die Aussage, eine Intussuszeption (Darmeinstülpung) führe zwangsläufig zu einem späteren Prolaps (Darmvorfall), ist aus fachlicher Sicht nicht korrekt. Eine Operation ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht indiziert.»
Professor Dieter Hahnloser ist derselben Meinung, nachdem er die vorliegenden Patientenakten einsehen konnte: Auch diese Patientin wäre vom Arzt unnötig operiert worden. Hahnloser kritisiert aber auch das unethische Verhalten des Arztes: «Man darf die Patienten nicht schockieren. Wir wollen den Patientinnen helfen, man sollte sie unterstützen. Wir wollen ein Problem beheben, wollen eine Beschwerde beseitigen. Aber die Patientin schockieren mit Bildern oder mit Videos, das ist sehr unprofessionell.»
Jahrelanges unnötiges Leiden
Im Lauf der Recherche stossen wir auf einen weiteren Betroffenen. Patient T.W. (Name geändert) wird vom Arzt in dessen Privatpraxis wegen störender Hämorrhoiden behandelt, ein häufiges Leiden. Der Arzt wendet dabei sogenannte Gummiband-Ligaturen an. Dabei wird ein kleines Gummiband um die vergrösserten Hämorrhoiden appliziert, damit diese absterben und schliesslich mit dem Stuhlgang ausgeschieden werden. Ein Standardverfahren. «Diese Behandlung kann zwei- oder dreimal erfolgen, dann sollte ein Behandlungserfolg eintreten», erklärt Professor Hahnloser. Der angeschuldigte Arzt appliziert bei diesem Patienten jedoch 36 Gummiband-Ligaturen.
Er meinte, wir seien noch lange nicht fertig. Dann konnte ich nicht mehr und wechselte den Arzt.
Er bestellt ihn während drei Jahren monatlich in seine Praxis zur Behandlung. «Mir ging es zunehmend schlechter, auch psychisch. Ich hatte Schmerzen und Probleme beim Toilettengang. Ich habe ihn gefragt, wie lange das noch weitergehen soll», schildert der Patient diese Zeit gegenüber SRF. «Er meinte, wir seien noch lange nicht fertig. Dann konnte ich nicht mehr und wechselte den Arzt.»
Enddarm-Spezialist Hahnloser hat so etwas in seiner Karriere noch nicht gesehen, wie er auf Nachfrage bestätigt. «Einen solchen Eingriff über dreissig Mal durchführen, ist extrem unüblich. Das ist nicht das, was man als Chirurg machen sollte. Wenn eine Therapie nicht zum Erfolg führt, dann muss man Alternativen anbieten.»
SRF hat den Angeschuldigten mit allen Vorwürfen und mit der behördlichen Verfügung konfrontiert. Sein damaliger Anwalt schrieb: «Die erhobenen Vorwürfe weisen wir im Namen unseres Mandanten entschieden zurück. Unser Mandant behandelt seine Patienten stets mit der gebotenen Sorgfalt und unter Beachtung seiner Berufspflichten. Bester Beleg dafür sind hunderte von zufriedenen Patienten aus seiner langjährigen Tätigkeit.»
Die drei Patientinnen haben sich durch ihr gemeinsames Schicksal kennengelernt. Für sie war es tröstlich, dass sie sich mit anderen Betroffenen austauschen konnten. Gleichzeitig sind sie traurig und fassungslos, dass so etwas überhaupt passieren konnte. Patientin C.M. sagt es so: «Ich wünsche mir, dass genauer hingeschaut wird. Es ist für mich schwer nachvollziehbar, dass so etwas nicht schon früher aufgefallen ist.» Sie ist, wie die anderen Patientinnen und der Patient, weiterhin in ärztlicher Behandlung.