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Gehört Parteiwerbung in den Briefkasten?
Aus Espresso vom 23.11.2023. Bild: Imago/Michael Gstettenbauer
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Kleber auf dem Briefkasten «Muss der ‹Stopp Parteiwerbung›-Kleber vom Briefkasten weg?»

Vor den letzten Wahlen nervte sich ein Mieter aus Zürich über die vielen politischen Flyer in seinem Briefkasten. Darum bringt er einen Kleber auf dem Briefkasten an: «Stopp Parteiwerbung». Das passt seiner Vermieterin nicht. «Espresso» sagt, ob sie darauf bestehen kann, dass der Kleber wegkommt.

Laut der Schweizerischen Bundesverfassung hat jede Person das Recht, Informationen zu empfangen oder darauf zu verzichten. Daraus folgt, dass sich Mieterinnen und Mieter mit einem Kleber auf dem Briefkasten für oder gegen die Zustellung von Werbezuschriften entscheiden können.

«Stopp Werbung»-Kleber sind unproblematisch

Das Anbringen eines Klebers für oder gegen Werbung ist ein Persönlichkeitsrecht, das durch eine Vermieterin grundsätzlich nicht einschränkt werden darf. Nicht klar ist dagegen die Rechtslage bei Klebern mit explizit politischen Botschaften.

Bei Fahnen mit politischen Botschaften ist die Rechtslage klar: Die Verfassung schützt das Recht auf freie Meinungsäusserung. Das bedeutet: Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, seine Meinung zu äussern und zu verbreiten. Vor Abstimmungen tun das viele, indem sie zu Hause auf dem Balkon Fahnen mit einer politischen Botschaft aufhängen. Doch auch das passt vielen Vermieterinnen oder Hauseigentümern nicht. Es gibt Hausordnungen, die das Anbringen solcher Fahnen ausdrücklich verbieten.

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Was gilt bei «No War»-Fahnen?

Ob solche generellen Verbote rechtens sind, ist umstritten. Grundsätzlich müssen Verbote in einer Hausordnung verhältnismässig, also sachlich begründet sein, und sie dürfen die verfassungsmässigen Rechte der Mieterinnen nicht beeinträchtigen. Mieterinnen und Mieter dürfen also Fahnen am Fenster oder im Innenbereich des Balkons aufhängen. Ausgenommen sind Wohnungen in denkmal-geschützten Häusern oder in einem historischen Dorfkern. Die äussere Balkonbrüstung und die Hausfassade gehören rechtlich gesehen nicht zur Wohnung. Dort darf eine Vermieterin dort das Anbringen von Flaggen verbieten.

Ob das auch für den Briefkasten gilt, ist gerichtlich nicht geklärt. Es gibt keine entsprechenden Urteile. Allerdings: Da auch der Briefkasten nicht zu einer Wohnung gehört, gibt es kaum Argumente, mit der man das Anbringen eines «Stopp Parteiwerbung»-Klebers juristisch rechtfertigen könnte. Insofern ist der junge Mann gut beraten, den Kleber zu entfernen, wenn er es sich mit seiner Verwaltung nicht verscherzen will.

Espresso, 22.11.23, 8:10

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