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Pferdemist auf Quartierstrassen
Aus Espresso vom 20.03.2024. Bild: IMAGO / imagebroker
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Pferdemist «Müssen wir die Rossbollen auf der Strasse dulden?»

Hundehalterinnen und -Halter müssen den Kot ihrer Tiere aufnehmen. Was gilt bei Reiterinnen und Reitern?

Halterinnen und Halter von Hunden müssen das Häufchen ihres Vierbeiners auflesen und entsorgen. So will es das Gesetz. Was aber gilt bei Pferden? Ein Anwohner einer Quartierstrasse in Siblingen (SH) ärgert sich über Reiterinnen und Reiter. Regelmässig lägen Pferdeäpfel auf der Strasse und würden durch den Autoverkehr bis in die Garageneinfahrt verteilt. Der Mann möchte wissen: «Was können wir Anwohnerinnen und Anwohner tun?»

Pferdemist liegt vielerorts im juristischen Graubereich

Der «Espresso»-Hörer aus dem Kanton Schaffhausen ist bei weitem nicht der Einzige, der sich an Pferdemist auf Strassen und Trottoirs stört. Auch Fussgängerinnen, Velofahrer oder Menschen, die auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, mögen es nicht, den Häufchen ausweichen zu müssen.

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Reklamationen über Pferdemist auf Strassen und Trottoirs haben in den letzten Jahren zugenommen. Besonders betroffene Gemeinden haben deshalb gehandelt und in ihren Polizeigesetzen festgehalten, dass Reiterinnen und Reiter die Hinterlassenschaft ihrer Pferde aufnehmen und beseitigen müssen.

In der Polizeiverordnung der Gemeinde Oberwil-Lieli im Kanton Aargau beispielsweise heisst es im § 29 Absatz 6: «Innerhalb des Siedlungsgebietes und auf befestigten Strassen und Wegen ausserhalb des Siedlungsgebietes ist der Pferdekot durch den Reiter unverzüglich zu beseitigen.»

Verhaltenskodex: «Beseitigung von Pferdemist ist Ehrensache»

Reiterinnen und Reiter sollten die Pferdeäpfel aber auch dann nicht einfach liegen lassen, wenn in der betreffenden Gemeinde (noch) keine gesetzlich verankerte Aufnahmepflicht gilt. Im Verhaltenskodex des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport heisst es im Punkt 8: «Beseitigen von Pferdemist ist für Reiter/Fahrer Ehrensache. In bewohnten Gebieten muss der Pferdemist entfernt werden. Es spielt keine Rolle, ob das Pferd während des Ausritts oder bei einer Rast Mist hinterlässt, die Pferdeäpfel müssen geräumt werden.»

Wer sich also wie der betroffene «Espresso»-Hörer über Pferdemist auf Quartierstrassen ärgert, kann bei sich bietender Gelegenheit das Gespräch mit den Reiterinnen und Reitern suchen und sie auf diese Bestimmungen hinweisen. Sollte das nichts nützen, ist eine Reklamation bei der Gemeinde der nächste Schritt.

Als Dünger sind Pferdeäpfel nur bedingt geeignet

Könnten Betroffene die Pferdeäpfel auch einsammeln und als Dünger in ihrem Garten einsetzen, anstatt sich zu ärgern? Diesen Tipp hört und liest man immer wieder. Doch so einfach ist das nicht, schreibt Olivier Mark, Präsident von JardinSuisse. Mit dem Pferdemist käme auch viel Stroh in den Garten und dieser ziehe bei der Zersetzung Stickstoff aus dem Boden. Wer also Pferdemist als Dünger einsetzen wolle, sollte ihn zuerst verrotten lassen und erst etwa nach einem halben Jahr einsetzen. «Oder man kann den Mist im Herbst auf die Gemüsebeete werfen und im Frühling umstechen», so Olivier Mark von JardinSuisse.  

Espresso, 21.03.24, 8.10 Uhr

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