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Probearbeiten: Kein Schuften ohne Bezahlung

Der Fall im «Kassensturz» hinterlässt viele Fragezeichen: Ein Zürcher Büro bietet Jobsuchende zum Probearbeiten auf. Nach dem Putzen folgt eine Absage – und keinerlei Lohn. Ein Experte erklärt, ob das rechtlich möglich ist, und was Jobanwärter in solchen Fällen beachten müssen.

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