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Dienstleister und Unternehmen sind nicht verpflichtet, Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine Frist einzuräumen.
Dienstleister und Unternehmen sind nicht verpflichtet, Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine Frist einzuräumen.
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Die Höhe der Mahngebühr ist Sache der Firma

In der Schweiz sind Mahnungen und Mahngebühren nicht gesetzlich geregelt. Wer eine Rechnung vergisst oder verliert, der muss damit rechnen, dass ihm das Unternehmen ab der ersten Mahnung eine Gebühr aufbrummt. 

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Wichtig ist allerdings, dass dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in einem Vertrag klar kommuniziert ist. Heisst: Zeitraum und Frankenbetrag müssen aufgeführt sein. Es lohnt sich also, die AGB diesbezüglich zu konsultieren.
Dienstleister und Unternehmen sind übrigens nicht verpflichtet, Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine Frist einzuräumen. Deshalb sollte die Rechnung immer gut angeschaut werden, wie lange die Zahlungsfrist beträgt.


Tipp: Wenn in den AGB keine Mahngebühren erwähnt sind, bezahlen Sie die Rechnung ohne Mahngebühr.
Und wenn eine Mahngebühr gerechtfertigt ist: Auf den Kundendienst zugehen und fragen, ob bei einem einmaligen «Verhühnern» der Rechnung darauf verzichtet würde. Manchmal hilft Charme und Miteinander reden.

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