Mitte Februar versicherte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV), dass das Problem mit der möglicherweise kontaminierten Säuglingsmilch behoben sei. Stichproben in Apotheken, die das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) kurz danach durchführte, zeigten aber, dass dem nicht so war.
Zwischen dem 12. und 13. Februar entdeckte ein RTS-Team in 16 Westschweizer Apotheken zwei der zurückgerufenen Milchprodukte. Diese hätten eigentlich aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Die Produkte der Marke Aptamil, hergestellt von Danone, waren aber in zwei verschiedenen Apotheken noch im Angebot.
BLV weist Verantwortung von sich
Das BLV wurde über die Testkäufe informiert. Dennoch behauptete eine Sprecherin zwei Tage später gegenüber RTS: «Was für Eltern wichtig zu wissen ist: Wenn sie jetzt Säuglingsnahrung auf dem Markt kaufen, müssen sie sich keine Sorgen machen, gefährliche Produkte zu erwerben. Alle gefährlichen Produkte wurden vom Markt genommen.»
Darauf angesprochen antwortete das BLV, es habe seine Erklärung auf Grundlage der offiziellen Dokumente abgegeben, die es bis dahin von den Unternehmen und den kantonalen Vollzugsbehörden erhalten hatte. «Es gab keinerlei offizielle Hinweise darauf, dass sich noch gefährliche Produkte auf dem Markt befanden», betont die Behörde.
In der Verantwortung seien, so das BLV weiter, die Verkaufsstellen, welche die Rücknahmen hätten durchführen sollen, sowie die kantonalen Behörden, die Stichproben durchführen. Die Unternehmen seien verpflichtet, Produkte zurückzurufen, und das Bundesamt arbeite mit ihnen zusammen, um Informationen zu veröffentlichen und Warnungen publik zu machen.
Die Direktorin der Stiftung für Konsumentenschutz, Sara Stalder, kritisiert gegenüber RTS die Grosskonzerne und das BLV: «Unsere Behörden mussten abwarten, bis die grossen Unternehmen reagierten. Das ist inakzeptabel. Man weiss, dass die Behörden Mühe hatten, die Informationen zu erhalten.» Und sie fordert: «Irgendwo im System gibt es eine rechtliche Lücke, die geschlossen werden muss.»
Die Kritik des Konsumentenschutzes mit deutschen Untertiteln:
Stalder weist dabei auch auf ein strukturelles Problem hin: «Die Grossunternehmen müssen in die Pflicht genommen werden, vollständige und sofortige Informationen zu liefern. In der Schweiz können Unternehmen intransparent sein, und die Behörden sind machtlos. Das ist unzumutbar.»
Auch die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie bedauert es, dass sie erst gleichzeitig mit den Konsumentinnen und Konsumenten über die Rückrufe informiert wurde.
Das BLV hat am 16. Februar eine Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob die Unternehmen zu spät reagiert haben oder ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen sind. Diese ist noch im Gang.