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Nach Kritik aus Roveredo Mafiaverdächtige: Graubünden rechtfertigt Bewilligungspraxis

Einer Person mit Vorstrafen wird im Kanton Tessin die Aufenthaltsbewilligung verweigert. Im Kanton Graubünden erhält sie trotzdem eine – sehr zum Ärger der Gemeinde Roveredo, in der die Person lebte. Der Bündner Regierungsrat Peter Peyer sieht den Fehler beim Bund.

Im Rahmen einer internationalen Anti-Mafia-Operation sind Ende Februar sieben Personen verhaftet worden. Vier von ihnen lebten mit einer Bewilligung B in Roveredo im bündnerischen Misox. Einer dieser Personen war im Tessin die Aufenthaltsbewilligung wegen Vorstrafen verweigert worden. Die Gemeindebehörden von Roveredo kritisierten deswegen die Kantonsregierung in Chur, wie SRF berichtete.

Die Stellungnahme von Regierungsrat Peter Peyer (dt. Untertitel):

Jetzt antwortet darauf der Bündner Regierungsrat Peter Peyer, Chef des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit. «Das ist ein Gesetz, das der Bund gemacht hat, und ein Kanton kann nicht machen, was er will. Man muss das Bundesgesetz respektieren», betont Peyer gegenüber dem Radio und Fernsehen der italienischsprachigen Schweiz (RSI). Und er fügt hinzu: «Aber vielleicht kann man auf nationaler Ebene schauen, ob eine Änderung dieses Gesetzes nötig ist.»

Beim Austausch von Informationen happert es

Peyer bezieht sich auf das Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen. In Graubünden werden bei Bürgerinnen und Bürgern aus dem EU-Raum nicht systematisch Strafregisterauszüge verlangt. Das ist auch in anderen Kantonen so, nicht aber im Tessin.

In der Schweiz dürfen die Strafregister nicht ohne Grund eingesehen werden. Antragstellern und ihren Angehörigen darf die Bewilligung nur verweigert werden, wenn ihr Verhalten eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt.

Der Dorfkern von Roveredo mit dem Kirchturm.
Legende: Die Gemeinde Roveredo fühlt sich als Leidtragende der unterschiedlichen Praxis in den Kantonen Tessin und Graubünden bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen. KEYSTONE/Gian Ehrenzeller

Beim Mann, dem die Bewilligung im Tessin (aber nicht in Graubünden) verweigert worden war, hätte allerdings eine einfache Internetrecherche genügt, um herauszufinden, dass er eine kriminelle Vergangenheit hat.

«Wir haben keine Grundlage, um Informationen von einer Kantonspolizei zur anderen zu liefern», erläutert Peyer. «Das ist ein grosser Schritt, den wir machen müssen, nicht nur in den Kantonen, auch auf nationaler Ebene.»

Treffen soll die Wogen glätten

Anders handhabt das der Kanton Tessin. Seit 2015 verlangt er systematisch einen Auszug aus dem Strafregister von Ausländern, die eine Niederlassungsbewilligung beantragen – im Bewusstsein, dass das mit dem Konzept der Personenfreizügigkeit mit der EU kollidieren könnte.

Diese Massnahme habe sich bewährt, hebt der Tessiner Regierungsrat Norman Gobbi gegenüber RSI hervor. Niemand habe sie je in Frage gestellt. Früher habe das Prinzip der Selbstdeklaration gegolten. Das habe sich nicht bewährt. Schliesslich wolle das Tessin «Personen aufnehmen, die einen Beitrag zum sozioökonomischen Wachstum leisten, und nicht solche, die Schaden auf wirtschaftlicher und krimineller Ebene anrichten», betont Gobbi.

Um den Informationsaustausch zwischen den beiden Kantonen zu verbessern, werde nächste Woche ein Treffen in Chur stattfinden, kündigt der Tessiner Regierungsrat an. Es gehe unter anderem darum zu verhindern, «dass die Gebiete des italienischen Graubündens oft zu einem Zufluchtsort werden, in den bestimmte Berufsgruppen oder Personen gehen, wenn der Kanton Tessin Nein sagt».

RSI, Seidisera, 10.03.2026, 18:00 Uhr; noes

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