Die Voraussetzungen der fürsorgerischen Unterbringung sind laut Verwaltungsgericht erfüllt. Die gegenwärtig noch unbehandelte schwere Persönlichkeitsstörung des Mannes sei eine Gefahr für Dritte. Die JVA Lenzburg stelle die geeignete Einrichtung dar. Damit bestätigt das Verwaltungsgericht das Urteil des Familiengerichts Baden.
Zieht er das Urteil ans Bundesgericht weiter?
Die JVA gewährleiste die öffentliche Sicherheit und die psychiatrische Behandlung. Dies gelte so lange, bis Therapiefortschritte eine Verlegung in eine geeignete psychiatrische Klinik erlaubten oder bis die Psychiatrische Klinik Königsfelden ein höheres Sicherheitsdispositiv aufweise. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.