Der Boi-Mörder, der im Mai aus der Psychiatrischen Klinik in Windisch AG geflohen und in Deutschland festgenommen worden war, bleibt fürsorgerisch untergebracht. Der 22-Jährige befindet sich in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg. Das Aargauer Verwaltungsgericht wies die Beschwerde des Mannes ab.
Die Fürsorgerische Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung wird angeordnet, wenn für eine Person, die an einer psychischen Störung oder an geistiger Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist, die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann. Es ist eine zivilrechtliche Massnahme.
Die Voraussetzungen der fürsorgerischen Unterbringung sind laut Verwaltungsgericht erfüllt. Die gegenwärtig noch unbehandelte schwere Persönlichkeitsstörung des Mannes sei eine Gefahr für Dritte. Die JVA Lenzburg stelle die geeignete Einrichtung dar. Damit bestätigt das Verwaltungsgericht das Urteil des Familiengerichts Baden.
Zieht er das Urteil ans Bundesgericht weiter?
Die JVA gewährleiste die öffentliche Sicherheit und die psychiatrische Behandlung. Dies gelte so lange, bis Therapiefortschritte eine Verlegung in eine geeignete psychiatrische Klinik erlaubten oder bis die Psychiatrische Klinik Königsfelden ein höheres Sicherheitsdispositiv aufweise. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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